13.09.2023

Sturfer: Salzburger Arzt fordert über eine Million Euro von DHDL-Investoren

Konkret für einen "Bürostuhl" gegen Rückenschmerzen. Durch die hohe Beteiligungsforderung soll der Sturfer für alle leistbar werden.
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Sturfer, Rückenschmerzen
(c) Helge Kirchberger/Sturfer - Christian Behrendt und sein Anti-Rückenschmerz-Stuhl Sturfer.

Christian Behrendt ist Facharzt für Orthopädie und Unfallchirurgie bzw. Traumatologie und betreibt jeweils eine Facharztpraxis in Salzburg und eine Zweitpraxis in Freilassing, Bayern. Der gebürtige Bonner hat sich mit einfachen Antworten nie zufriedengegeben und immer nach neuen Möglichkeiten gesucht, Ursachen von Schmerzen genauer zu lokalisieren und Lösungen anzubieten. All dies führte ihn zu Sturfer.

Sturfer soll zu Dehnungsübungen motivieren

1975 in Bonn geboren, studierte er dort, in Berlin und Freiburg und absolvierte Auslandsaufenthalte in der Schweiz, Österreich und Südafrika. Nach der Facharztausbildung bei den Eidgenossen hat er als Wirbelsäulenchirurg ein breites Spektrum operativer Eingriffe zunächst noch in der Schweiz und später in Österreich durchgeführt. Sein Schwerpunkt ist heute die nicht operative Behandlung von Rücken-, Nacken- und Kopfschmerzen und Arthrose, wie er auf seiner Website beschreibt.

Aus dem eigenen Wunsch, keine Übungen machen zu wollen und dennoch gesund zu bleiben, kam Behrendt irgendwann die Idee, mit einfachen Alltagsanpassungen die Ursache von Schmerzen abzustellen. So entstand der Sturfer als Hilfsmittel, um notwendige, tägliche Dehnungsübungen an den Arbeitsplatz zu verlegen.

„Etwa die Hälfte aller Deutschen hat Rückenschmerzen und die Ursache dafür ist das Sitzen“, weiß er. „Aber es ist nicht das Sitzen im Büro, sondern das Sitzen in der Grundschulzeit, was zu zahleichen Muskelverkürzungen geführt hat.“

Tägliches Bewegen des Hüftbeugers

Um Rückenschmerzen dauerhaft zu beseitigen, ist es erforderlich, den Hüftbeugemuskel täglich zu dehnen. Doch oft ist im vollgepackten Alltag keine Zeit für tägliche Dehnübungen. Deswegen haben der Founder und Matthias Kutscher, Wirtschaftsingenieur, gemeinsam etwas entwickelt, das ohne Zeitaufwand und Anstrengung den Rücken trainieren soll.

„Auf den ersten Blick ein ergonomischer Bürostuhl, verwandelt sich der Sturfer mit wenigen Handgriffen in ein vielseitiges multifunktionales Ganzkörper-Trainingsgerät und integriert die täglichen Dehnungsübungen vollautomatisch am Arbeitsplatz“, erklärt Kutscher.

Sturfer mit verschiedenen Varianten

Beim Dehnen auf dem Sturfer wird in unterschiedlichen Varianten die Hüfte überstreckt und so dem Rückenschmerz entgegengearbeitet. Verkürzte Muskeln sollen durch das „sturfen“ wieder elastischer und stärker werden.

„Der Sturfer verbessert nicht nur die Rückengesundheit, sondern durch die spezielle Sitzposition reduziert er das Hohlkreuz und sorgt für einen flacheren Bauch“, meint auch Silvia Behrendt, die das Gründerteam unterstützt.

Die Entwicklung des Sturfers erstreckte sich über fünf Jahre und das Ehepaar Behrendt hat über zwei Millionen Euro in ihr Startup investiert. Für den Ausbau des Vertriebs und der Marketingaktivitäten sowie Produktion benötigt das Sturfer-Team einen weiteren Millionenbetrag. Ihr Angebot an die Löwen: 1,2 Millionen Euro für zehn Prozent der Firmenanteile.

Gründer möchte „Bürostuhl“ leistbar machen

„Der Sturfer ist ein kapitalintensives Produkt. Wir haben daher bei der Höhle der Löwen eine Beteiligung gegen einen hohen Betrag angeboten, der erforderlich ist, um den Herstellpreis für den Sturfer so weit zu senken, dass er für viele Menschen bezahlbar wird. So wollen wir vielen Menschen einen neuen Zugang zur Schmerzfreiheit ermöglichen“, erklärt Behrendt per Website. Die bisherige Entwicklung des Sturfes wurde bisher nur privat und über Fördermittel finanziert.


Ob jemand für diesen Betrag bereit ist einzusteigen, sieht man am Montag in der Höhle der Löwen: Weiters dabei: ruby, Nuni, Frinsh und Urban Challenger.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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