22.09.2021

STUR Cookware: Mit 12.000 Pfannenfans auf die Forbes-Liste

Filip Mierzwa und Simon Köstler haben "so ziemlich jede Pfanne" am Markt getestet - und dann ihre eigene gebaut. Finanziert wurde dies über eine der größten Kickstarter-Kampagnen aus Deutschland überhaupt.
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Filip Mierzwa und Simon Köstler sind die Gründer von Stur
Filip Mierzwa und Simon Köstler sind die Gründer von STUR | Foto: STUR Cookware

Marktforschung gehört zu jeder Startup-Gründung dazu: Wer ein neues Produkt auf den Markt bringen will, sollte ja wissen, auf welche Konkurrenz er dort trifft. Doch nur wenige Gründerinnen und Gründer dürften dies so intensiv gemacht haben wie Filip Mierzwa und Simon Köstler. Die beiden 29-Jährigen sind die Gründer von STUR Cookware – und als solche Pfannenproduzenten. „Über all die Jahre haben wir so ziemlich jede Pfanne getestet, die es auf dem Markt gibt“, sagt Mierzwa.

Denn schon mehre Jahre vor der Gründung von STUR haben die beiden das Portal pfannenhelden.de gestartet – und dort Pfannen bewertet. Der Blog existiert seit über sieben Jahren und die beiden Gründer sind durch das Projekt „zu echten Pfannenexperten“ geworden, wie Mierzwa erzählt. Doch irgendwann war es ihnen nicht mehr genug, Pfannen bloß zu bewerten. Und das kam so: Die Lieblingspfanne der beiden Gründer war die Gusseisen-Pfannen. Ihr großer Vorteil: Sie ist eine Allrounderin, speichert Wärme, eignet sich sowohl zum Braten als auch zum Frittieren und hält hohe Temperaturen aus.

Gleichzeitig hat sie durch ihre Robustheit aber auch einen Nachteil: „Sie ist sehr schwer und liegt damit nicht gut in der Hand“, sagt Mitgründer Köstler. „Außerdem ist die Oberfläche extrem rau, wodurch Bratgut am Anfang anhaftet“. Das muss besser gehen, dachten die beiden Blog-Autoren – und entschieden sich dafür, ihre eigene Pfanne zu entwickeln.

Community von 12.000 Pfannenfans

Dabei waren sie jedoch nicht auf sich alleingestellt: Durch die Popularität ihres Portals konnten die Gründer für Inputs auf eine Community bestehend aus 12.000 Pfannenfans zurückgreifen. Das Ergebnis: Die STUR-Pfanne. Diese behebt den wesentlichen Mangel anderer Gusseisen-Pfannen: „Sie ist wesentlich dünner als herkömmliche Gusseisen-Pfannen und deshalb deutlich leichter. Durch ihre glatte Oberfläche bietet sie hervorragende Antihafteigenschaften“, erläutert Mierzwa. Den Gewichtsunterschied zu herkömmlichen Gusseisen-Pfannen beziffern die Gründer mit rund 30 Prozent.

Möglich wird dies übrigens aufgrund eines besonderen Herstellungsverfahrens: Die Pfanne wird dabei in einem Stück gegossen. Dann werden die Innenseite und der Boden computergesteuert abgedreht – was die Pfanne leichter macht. Abschließend wird sie mit Pflanzenöl eingetrieben und im Ofen bei 230 Grad eingebrannt. Geeignet ist die STUR-Pfanne für sämtliche Herdarten, aber auch für den Backofen oder den Grill.

Rund 1,8 Mio. Euro über Crowdfunding eingenommen

Um die Produktion der Pfanne zu finanzieren, setzten sie im Herbst 2020 eine Crowdfunding-Kampagne auf Kickstarter auf. Den als Zielsumme angegeben Betrag von 20.000 Euro erreichten sie bereits weniger fünf Minuten nach dem Start der Kampagne. Am Ende der ersten Tages hatten sie bereits 450.000 Euro eingesammelt. Schließlich wurden es 1,2 Mio. Euro – die drittgrößte Kickstarter-Kampagne aus Deutschland überhaupt. Eine im Anschluss gestartete weitere Kampagne auf der Plattform Indiegogo brachte noch einmal rund 600.000 Euro.

Mittlerweile wurde auch das US-Wirtschaftsmagazin Forbes auf die beiden Gründer aufmerksam. Mierzwa und Köstler landeten dieses Jahr auf der „30 under 30“-Liste für Europa im Bereich „Retail & E-Commerce“. Am kommenden Montag werden die beiden Gründer in der TV-Show „Die Höhle der Löwen“ auftreten. Dort wollen sie von den Investor:innen 380.000 Euro holen – und bieten dafür zehn Prozent ihrer Firmenanteile.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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