28.01.2016

Studify vs. WU Wien: „Das ist so üblich“

Das Wiener Startup Studify und die Universität kommunizieren derzeit nur über ihre Anwälte. Das wäre gar nicht notwendig, betont die WU Wien.
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(c) Studify, vl: Alexander Pöllmann, Andreas Aigner
(c) Studify, vl: Alexander Pöllmann, Andreas Aigner

Das Wiener Studenten-Startup Studify hat sich Ärger mit der Wirtschaftsuniversität Wien eingehandelt. Auf der kostenpflichtigen Lern-Plattform Lecturize wurden Lehrmaterialien entdeckt, die die WU Wien ursprünglich kostenlos anbietet. Was dann geschah, könnte man als eine Verkettung ungünstiger Umstände bezeichnen. Die Universität übergab das Problem ohne Vorwarnung einem Anwalt. Der schickte dem Wiener Startup einen Brief mit der Androhung einer Unterlassungsklage – eine „Standardfloskel“, wie man bei der WU Wien auf Nachfrage des Brutkasten betont.

„Dann kam von Seiten Studify keine Antwort“, schildert eine WU-Sprecherin. Das Startup übergab das Schreiben offenbar ebenfalls einem Anwalt. „Ich verstehe nicht, warum sie sich nicht direkt bei uns gemeldet haben“, so die Sprecherin, die die Aufregung für übertrieben hält. Studify-Mitbegründer Alexander Pöllmann sieht das etwas anders: „Wir haben in der Vergangenheit sehr oft versucht, auf die WU zuzugehen“, erklärt er dem Brutkasten. Darüber, was in dem Anwaltsschreiben steht, herrschte zunächst offenbar Uneinigkeit.

Muss Studify Lecturize zusperren?

Beim Kurier (futurezone.at) beklagte sich Studify-Gründer Andreas Aigner, dass man die Plattform Lecturize quasi zusperren könne. Noch dazu fordere die WU Wien die Übernahme der Anwaltskosten durch das Jungunternehmen. „Das ist üblich“, kommentiert die WU-Sprecherin. Laut WU Wien stimme es auch „einfach nicht“, dass das Portal schließen solle.

Hier geht es zum Artikel auf futurezone.at

WU Wien: „Löschen genügt“

„Wir haben natürlich nichts gegen Startups“, wiederholt die Sprecherin die Worte, die Vizerektor Michael Lang bereits an den Kurier richtete. „Sie sollen einfach die fraglichen Unterlagen löschen und darauf achten, dass das nicht noch einmal passiert“, erklärt die Sprecherin die Haltung der Universität. Der Ausgang des Streits ist derzeit noch offen, aber „wir befinden uns auf dem Weg zu einer gütlichen Einigung“, meint Pöllmann. „Es war ja nicht unsere Intention, jemandem etwas wegzunehmen“. Gleichzeitig werde auch ein Maßnahmenkatalog erstellt, um ähnliche Zwischenfälle in Zukunft zu vermeiden.

+++ Neustart: Studenten-Startup Studify legt nach +++

Nachhilfeplattform für Studenten

Studify ist ein Lernnetzwerk für Studenten. Gegründet wurde das Startup 2014 von Andreas Aigner und Alexander Manfred Pöllmann. Derzeit ist die Plattform neben der Wirtschaftsuniversität auch an der TU Wien aktiv. Erst seit rund einem Jahr bietet Studify mit Lecturize eine kostenpflichtige Nachhilfeplattform, auf der Studenten und Experten Kurse anbieten können. Studify betont, dass die jeweiligen Kursleiter für das Lehrmaterial zuständig seien.

Hier geht es zu Studify und Lecturize

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Das Welser Insektenzucht-Scaleup Reploid will Kapital aufnehmen, das kommendes Jahr mit Discount in Aktien umgewandelt werden soll. Das Angebot richtet sich an einen geschlossenen Kreis, die Zeichnung ist ab einem Betrag von 100.000 Euro möglich.
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Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz
Jonas Finck und Philip Pauer, Vorstände der Reploid Group AG | (c) Reploid / Stefan Beiganz

Schon seit mehr als einem Jahr ist Reploid nun an der Wiener Börse (und plant bereits den Wechsel in den prime market, wie brutkasten berichtete). Eine große Aktienemission gab es bislang aber nicht. Stattdessen nutzte das Welser Insektenzucht-Scaleup auch nach dem Listing andere Finanzierungsformen, wie eine umsatzbasierte Finanzierung, Crowdinvesting und einen großen Wachstumskredit.

Darlehen werden 2027 verpflichtend in Aktien umgewandelt

Nun kündigte Reploid in einer verpflichtenden Meldung an, bis 31. 12. bis zu 30 Millionen Euro aufnehmen zu wollen und macht dies abermals nicht via Aktienemission, aber mit einem Instrument, das dieser schon recht nahe kommt: Das Scaleup emittiert eine Wandelschuldverschreibung. Dabei wird das nun aufgenommene Kapital verpflichtend zwischen 15. August und 9. September 2027 in Aktien umgewandelt.

Das passiert zum dann aktuellen Aktienkurs bzw. zu einem Durchschnittskurs, allerdings mit einem Discount von 20 Prozent. Bis dahin bekommen die Zeichner:innen auf das formell unbesicherte und nachrangige Darlehen zudem einen Zinssatz von 2,5 Prozent p.a.. Das Angebot richtet sich allerdings nur an einen geschlossenen Kreis. Die Mindestzeichnungssumme beträgt 100.000 Euro.

Vorteile im Vergleich zu Aktienemission

Die Vorteile für Reploid bei dieser Vorgehensweise liegen indessen auf der Hand. Erstens ist die Wandelschuldverschreibung, im geschlossenen Kreis platziert, regulatorisch deutlich einfacher handzuhaben als eine Aktienemission. So muss etwa kein öffentlicher Prospekt erstellt werden und es gibt keinen aufwändigen Zulassungsprozess. Zweitens hat das Scaleup die Chance, die Unternehmensbewertung bis zur Wandlung so weit zu steigern, dass das aufgenommene Kapital vergleichsweise günstiger wird.

Zweiteres könnte wiederum durch die erfolgreiche Aufnahme des Kapitals als Erfolgsmeldung begünstigt werden. Generell muss sich Reploid nach wie vor beweisen: Der zuletzt veröffentlichte Jahresabschluss 2025 weist zwar an der Oberfläche beachtliche Gewinne aus, bei genauerer Betrachtung zeigt sich aber eine durchaus komplexe Situation, wie brutkasten analysierte.

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