13.08.2025
HANDELSKONFLIKT

Studie: Wie US-Zölle Österreichs Wirtschaft und Innovationskraft bremsen könnten

Die 15-Prozent-Zölle der USA treffen Österreichs Exportindustrie – von Metall bis Maschinenbau.
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(c) Adobestock

Eine aktuelle Studie des Supply Chain Intelligence Institute Austria (ASCII) und des Österreichischen Instituts für Wirtschaftsforschung (WIFO) warnt vor deutlichen Wohlstandsverlusten für Österreich und die EU durch die jüngst verhängten US-Zölle. Die USA hatten Anfang August 2025 neue 15-Prozent-Zölle auf eine Reihe von EU-Produkten verhängt.

Laut der Analyse könnte das Bruttoinlandsprodukt der EU dadurch um bis zu 0,67 Prozent sinken. Für Österreich, das stark in europäische Wertschöpfungsketten eingebunden ist und eine exportorientierte Industrie hat, wird ein Rückgang von 0,56 Prozent erwartet. Besonders betroffen sind die Metallindustrie, der Maschinenbau, die Chemie, Elektronik sowie die Transportbranche.

Industrie mit hoher US-Abhängigkeit

In Österreich entfallen über 17 Prozent der Ausfuhren in die USA auf Transportausrüstung, gefolgt von Chemikalien (zehn Prozent) und Metallprodukten (acht Prozent). Diese Sektoren sind tief in globale Lieferketten eingebunden – Zölle entfalten daher weitreichendere Effekte als nur im bilateralen Handel. Auf EU-Ebene zählen Chemikalien, Maschinenbau und Transportausrüstung zu den sensibelsten Branchen.

„Die Handelskonflikte wirken entlang der gesamten Wertschöpfungsketten. Sie schwächen Zulieferer, drücken auf Arbeitsplätze – und können ganze industrielle Ökosysteme bis hin zur Innovationskraft beeinträchtigen“, sagt Asjad Naqvi, Senior Economist am WIFO und ASCII-Forscher.

Gefahr durch Vergeltungszölle

Während in der Politik Vergeltungsmaßnahmen diskutiert werden, warnt die Studie vor möglichen Selbstschäden. Gegenzölle könnten exportabhängige Volkswirtschaften wie Österreich sogar härter treffen als die USA. Stattdessen empfehlen die Autor:innen eine Diversifikation der Handelspartner, Investitionen in resiliente Lieferketten und eine engere EU-Koordination, um asymmetrische Schocks abzufedern.

Fokus auf Resilienz, Innovation und strategische Investitionen

Langfristig brauche es eine klare politische Strategie, um die Abhängigkeit von politisch sensiblen Märkten zu reduzieren und gleichzeitig die Innovations- und Wettbewerbsfähigkeit zu stärken. Dazu zählen gezielte Förderungen für betroffene Branchen sowie Investitionen in grüne Technologien, digitale Infrastruktur und Pharmazeutika. Auch der Aufbau neuer Handelspartnerschaften außerhalb der transatlantischen Achse wird empfohlen.

„Handelskriege kennen keine Gewinner. Die wirksamsten Strategien sind jene, die Resilienz und Innovationsfähigkeit stärken – nicht Vergeltung“, betont Klaus Friesenbichler, stellvertretender Direktor des ASCII.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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