15.07.2024
STUDIE

Studie: Wie Krypto-Investor:innen ticken

Krypto-Investor:innen sind jung und männlich. Zu diesem wenig überraschenden Ergebnis kam eine Studie der Nationalbank. Warum Daten zur Krypto-Nutzung trotzdem wichtig sind.
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Krypto Markt Bitcoin Investition Krypto Österreichische Nationalbank Studie
Krypto-Investor:innen sind zu einem großen Teil männlich und unter 30 Jahre alt. (c) Adobe Stock / Eman Suardi

Drei Prozent der Österreicher:innen investieren in Kryptowerte. Zu diesem Ergebnis kam eine Studie im Auftrag der Österreichischen Nationalbank (OeNB). Knapp 41 Prozent der 1.000 Befragten sind „Krypto-Veteranen“, wie sie in der Studie genannt werden. Sie besitzen seit 2019 oder länger Kryptowerte.

Wie viel wird investiert?

Bei 90 Prozent der Investitionen handle es sich „um Werte in Höhe von wenigen tausend Euro“, genauere Zahlen liefert die Studie nicht. Als Median wird ein Wert von 6.000 Euro angegeben.

Der durchschnittliche Anteil von Kryptowerten am Finanzportfolio der befragten Kryptobesitzer:innen liegt bei unter 30 Prozent. Für Besitzer:innen mit mehr als 5.000 Euro in Krypto-Beständen machen sie einen Anteil von unter 15 Prozent aus.

Wer sind die Krypto-Besitzer:innen?

Sieht man sich die demographischen Eigenschaften der Krypto-Besitzer:innen an, zeichnet sich ein klares Bild ab: Männlich und zwischen 15 und 29 Jahre alt. Die Faktoren Bildung, Job, Einkommen und Wohnort zeigen keine klaren Unterschiede innerhalb der Studie.

Immerhin 41 Prozent der Befragten halten bereits seit 2019 Kryptowerte. Die Studie schließt daraus, dass das „historische Bitcoin-Kurshoch“ von 2021 „weniger bleibende Neuankömmlige“ in den Bereich gebracht habe als der Vorläufer 2017.

Hauptgründe für den Besitz von Krypto-Vermögenswerten waren unter den Befragten das spekulative Potential, um von Marktschwankungen zu profitieren und die Neugier der Besitzer:innen auf neue Technologien. Etwas weiter hinten wurde der Wunsch nach einer Diversifizierung von Portfolios mit risikoreichen Vermögenswerten gereiht.

Warum Daten zu Krypto wichtig sind

Die Studie im Auftrag der Österreichischen Nationalbank ist wichtig für den an verlässlichen Daten armen Krypto-Bereich. Man wolle damit „den Nebel lichten“, wie es im Blog der OeNB heißt. Die Studie soll eine Basis für die nächste größere Erhebung zum Haushaltsvermögen der Österreicher:innen sein, die im Rahmen der Eurosystem Household Finance and Consumption Survey (HFCS) regelmäßig durchgeführt wird.

Insgesamt sei man laut OeNB zu dem Ergebnis gekommen, dass Kryptowerte für die Finanzstabilität „keine Hinweise auf bedeutende neue Risikoquellen“ darstelle. Man rät dort abschließend: „Damit das auch so bleibt, wäre eine fortwährende regelmäßige Beobachtung und Verbesserung der bisher schlechten Datenlage sinnvoll.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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