16.08.2023

Studie: 67 Prozent würden für Fremde ein Paket in den Öffis transportieren

In einer Machbarkeitsstudie haben die Wiener Linien und das Forschungsinstitut Fraunhofer Austria untersucht, ob und unter welchen Bedingungen Fahrgäste bereit wären, Pakete in den Öffis zu transportieren. Ingesamt wurden 6000 Personen befragt.
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(c) Thomas Topf / Wiener Linien

113 Millionen Packerl haben die Wiener:innen im Jahr 2021 bestellt. Die Zustellung ist mit einer Menge Verkehr und CO2-Ausstoß verbunden. Um den Lieferverkehr und damit auch Staus in der Stadt zu reduzieren, wurde bereits 2021 das Konzept “Öffi-Packerl” ins Leben gerufen (brutkasten berichtete). Die Idee dahinter: Menschen, die sich mit öffentlichen Verkehrsmitteln in der Stadt bewegen, nehmen dabei freiwillig Sendungen von einer Paketstation zu einer anderen mit. Passende Sendungen werden dabei mithilfe einer App gefunden, in der die User:innen ihre geplante Pendelstrecke angeben.

Studie zur Akzeptanz von Paketbeförderung in Öffis

In einer Machbarkeitsstudie wurden nun über 6000 Personen befragt, ob die Umsetzung des Konzepts auf Akzeptanz stößt. Und die Studie zeigt: Rund 67 Prozent der Befragten würden auch selbst während einer Fahrt ein Paket mitnehmen. Zudem würden es 90 Prozent begrüßen, wenn an ihrer Zielhaltestelle ein Paket auf sie wartet. Mittels QR-Codes könnten Fahrgäste übrigens die Packerl in Paketboxen bei Öffi-Stationen abholen und ablegen.

(c) Thomas Topf / Wiener Linien

Studie wird von Stadt auf Land ausgedehnt

Das Projekt beschränkt sich dabei laut Wiener Linien nicht nur auf Wien, sondern wirft die Frage auf, ob auch in ländlichen Gebieten ein Teil der Zustellung über das öffentliche Verkehrsnetz abgewickelt werden kann. 2024 wird der erste Pilotversuch an ausgewählten Haltestellen des öffentlichen Verkehrs starten.

In einer neu gestarteten Umfrage wollen die Forscher:innen somit nun vertiefende Informationen über die Bereitschaft für den Pakettransport in Öffis sowohl in der Stadt als auch auf dem Land sammeln. Auch die Art und die Höhe einer möglichen Vergütung für den Transport von Paketen auf den täglichen Fahrten (z. B. in die Arbeit) soll im Zuge der Umfrage herausgefunden werden.

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notarity vs. Notariatskammer: Nach Gerichtsentscheid gehen beide in Berufung

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Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity
Notariatskammer-Präsident Michael Umfahrer und notarity-CEO Jakobus Schuster | (c) ÖNK/Klaus Ranger Fotografie / notarity

In der heimischen Startup-Szene wurde es mitunter eher belustigt kommentiert: Als im September das erstinstanzliche Urteil des Handelsgerichts im Prozess der Österreichischen Notariatskammer (ÖNK) gegen das Wiener Startup notarity ausgesprochen wurde, sahen sich beide Seiten bestätigt. Und wenn alle gewonnen haben, ist ja alles gut, könnte man meinen. Tatsächlich aber kommt die jüngste Entwicklung für die meisten Beobachter:innen wohl nicht wirklich überraschend: Sowohl Kammer als auch Startup legen nun Berufung gegen das Urteil ein.

Beide Seiten sahen sich in “wesentlichen Punkten” bestätigt

Nach der Klage vor etwa einem Jahr und den bis Juni dieses Jahres andauernden Verhandlungen erging vor etwa einem Monat das Urteil – brutkasten berichtete. Das Ergebnis in erster Instanz: Während sämtliche Hauptbegehren der ÖNK vom Handelsgericht abgewiesen wurden, bekam sie bei einer ganzen Reihe von Unterpunkten, sogenannten “Eventualbegehren”, Recht. Die Kammer sah sich damit “in wesentlichen Punkten bestätigt”. Und auch bei notarity meinte man “in allen für uns wesentlichen Punkten” Recht bekommen zu haben. Die sich durch die Stattgabe der Eventualbegehren ergebenden Änderungen habe man zudem bereits im Winter, kurz nach der Klage, umgesetzt, hieß es vom Startup.

Berufung: “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes”

Nun geht der Prozess aber in die nächste Instanz. 55 Seiten umfasst die Berufung der ÖNK laut einer Aussendung von notarity – die Kammer äußerte sich bislang noch nicht öffentlich zur neuen Entwicklung. Darin werde dem Startup unter anderem “Ignoranz und Geringschätzung des notariellen Standes” vorgeworfen. Es sei in den “geschützten Berufsstand eingedrungen und habe sich‚ entgegen der unrichtigen Ansicht des Erstgerichts nicht auf eine vertretbare Rechtsansicht berufen”.

Eigene Berufung von notarity

Man wolle nun mit einer eigenen Berufung “dagegenhalten”, heißt es von notarity. “Damit wollen wir für das digitale Notariat und unsere Kundinnen und Kunden weitere Verbesserungen wie z.B. eine erhöhte Preistransparenz und eine vereinfachte Leistungsverrechnung erreichen”, kommentiert CEO Jakobus Schuster. Auch die Verpflichtung zur Urteilsveröffentlichung ganz oben auf der Startseite der Website und die Teilung der Gerichtskosten halte man für ungerechtfertigt.

Man sehe sich mittlerweile mit “horrenden Anwalts- und Verfahrenskosten” konfrontiert, heißt es von notarity. Aufgrund des zunehmenden internationalen Erfolgs und “der Rückendeckung unserer Investoren”, könne man aber weitermachen, so Schuster. Bezüglich des Ausgangs des Berufungsverfahrens sei man “zuversichtlich”.

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