13.08.2019

Österreich: Nutzung von „Home Office“ in den letzten zwei Jahren verdoppelt

In einer unlängst von Deloitte veröffentlichten Studie zu den Themen "Arbeitszeit" und "Arbeitsort" kommt zum Vorschein, dass das Arbeitsumfeld in Österreich flexibler wird. In 24 Prozent der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter bereits ohne Kernzeit. 97 Prozent der Unternehmen bieten "Home-Office" an, dessen effektive Nutzung sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt hat.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Fixe Kernzeiten verlieren in österreichischen Unternehmen an Bedeutung, flexible Angebote wie „Home Office“ werden immer gängiger, das sind zumindest die Ergebnisse der unlängst veröffentlichten „Flexible Working Studie 2019“ von Deloitte Österreich, der Universität Wien und der Universität Graz, die alle zwei Jahre den Status quo flexibler Arbeitsmodelle in heimischen Unternehmen untersucht. Für die diesjährige Erhebung wurden 214 Führungskräfte und HR-Verantwortliche österreichischer Unternehmen befragt.

+++ Fokus-Channel: Human Resources +++ 

Kernarbeitszeit verliert an Relevanz

Die gesteigerte Flexibilität der Arbeitswelt betrifft insbesondere die Kernarbeitszeiten, wobei hier laut laut den Studienautoren ein eindeutiger Trend feststellbar sei. Vor zwei Jahren haben noch fast zwei Drittel der Unternehmen auf Gleitzeit mit Kernzeit gesetzt, jetzt tut dies nur mehr die Hälfte. Gleitzeit ohne Kernzeit wird hingegen immer beliebter.

„Bereits bei einem Viertel der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter ohne Kernzeiten. Dadurch wird die Flexibilität vor allem für Mitarbeiter weiter erhöht“, erklärt Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

Die kürzlich geschaffene Möglichkeit des 12-Stunden-Tages in der Gleitzeit nutzen laut Studie bereits 30 Prozent der befragten Unternehmen. Weniger verbreitet ist hingegen das Modell der 30-Stunden-Woche. In Österreich hat das bisher nur knapp ein Prozent der Unternehmen tatsächlich implementiert.

„Home Office“ setzt sich durch

Ein weiterer Trend betrifft den Arbeitsort und das Thema „Home Office“: Demnach bieten 97 Prozent der heimischen Unternehmen die Möglichkeit für Heimarbeit an, wobei die tatsächliche Nutzung durch Mitarbeiter sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt hat. Laut 86 Prozent der Befragten wird das Angebot von einem „beträchtlichen Anteil“ der Mitarbeiter in Anspruch genommen. 2017 gaben das nur 42 Prozent an.

„Bei 85 Prozent der Unternehmen hat die physische Anwesenheit im Büro noch immer einen dominanten Stellenwert.“

Diese Zahlen müssen jedoch relativiert werden: So wird bei einem Drittel der befragten Unternehmen nur wenigen Einzelpersonen „Home Office“ gewährt. In der Studie heißt es weiter, dass die physische Anwesenheit in den meisten heimischen Unternehmen nach wie vor großgeschrieben wird.

Kellner erläutert: „Obwohl die Option häufiger angeboten und in Anspruch genommen wird, hat bei 85 Prozent der Unternehmen die physische Anwesenheit im Büro noch immer einen dominanten Stellenwert. Das wird zum Problem, wenn Anwesenheit mit Leistung gleichgestellt wird. Mitarbeiter trauen sich dann nicht, Home-Office-Angebote wahrzunehmen.“

Führungskräfte auf Abruf

Neben der physischen Anwesenheit spielt laut Deloitte auch die ständige Erreichbarkeit für viele Unternehmen eine große Rolle. Hier zeigt sich ein spannendes Detail: Von Führungskräften erwarten 65 Prozent der Befragten, dass sie auch in ihrer Freizeit erreichbar sind, von Mitarbeitern wird das hingegen von einem Viertel der Unternehmen eingefordert.

„Es braucht klare Spielregeln, damit die Mitarbeiter auch in der Freizeit abschalten können.“

Bettina Kubicek, Professorin für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Graz mahnt in diesem Zusammenhang ein: „Flexibles Arbeiten kann mehr Freiheit und Autonomie für die Mitarbeiter bringen. Durch hohe Erwartungen an die Erreichbarkeit gepaart mit fehlenden Grenzen zwischen Job und Privatleben geht diese Freiheit aber oft wieder verloren.“ Dem fügt sie hinzu: „Es braucht deshalb klare Spielregeln, damit die Mitarbeiter auch in der Freizeit abschalten können.“

Flexibles Arbeiten erfordert Spielregeln

Damit flexibles Arbeiten erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern das nötige Vertrauen. Hier würden die befragten Unternehmen laut den Studienautoren widersprüchliche Signale aussenden. Zum einen geben 75 Prozent an, ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Zum anderen setzen 39 Prozent der Unternehmen in diesem Zusammenhang auf zusätzliche Kontrollmechanismen.

„Die Unternehmen müssen das Loslassen lernen und innerhalb eines klar kommunizierten Regelwerks eine gesunde Vertrauenskultur entwickeln. Nur so können sie als zeitgemäße Arbeitgeber attraktiv bleiben“, so Christian Korunka, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Wien abschließend.


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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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