13.08.2019

Österreich: Nutzung von „Home Office“ in den letzten zwei Jahren verdoppelt

In einer unlängst von Deloitte veröffentlichten Studie zu den Themen "Arbeitszeit" und "Arbeitsort" kommt zum Vorschein, dass das Arbeitsumfeld in Österreich flexibler wird. In 24 Prozent der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter bereits ohne Kernzeit. 97 Prozent der Unternehmen bieten "Home-Office" an, dessen effektive Nutzung sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt hat.
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Flexibles Arbeiten - neue Homeoffice-Regelung

Fixe Kernzeiten verlieren in österreichischen Unternehmen an Bedeutung, flexible Angebote wie „Home Office“ werden immer gängiger, das sind zumindest die Ergebnisse der unlängst veröffentlichten „Flexible Working Studie 2019“ von Deloitte Österreich, der Universität Wien und der Universität Graz, die alle zwei Jahre den Status quo flexibler Arbeitsmodelle in heimischen Unternehmen untersucht. Für die diesjährige Erhebung wurden 214 Führungskräfte und HR-Verantwortliche österreichischer Unternehmen befragt.

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Kernarbeitszeit verliert an Relevanz

Die gesteigerte Flexibilität der Arbeitswelt betrifft insbesondere die Kernarbeitszeiten, wobei hier laut laut den Studienautoren ein eindeutiger Trend feststellbar sei. Vor zwei Jahren haben noch fast zwei Drittel der Unternehmen auf Gleitzeit mit Kernzeit gesetzt, jetzt tut dies nur mehr die Hälfte. Gleitzeit ohne Kernzeit wird hingegen immer beliebter.

„Bereits bei einem Viertel der Unternehmen arbeitet die Mehrheit der Mitarbeiter ohne Kernzeiten. Dadurch wird die Flexibilität vor allem für Mitarbeiter weiter erhöht“, erklärt Barbara Kellner, Managerin bei Deloitte Österreich.

Die kürzlich geschaffene Möglichkeit des 12-Stunden-Tages in der Gleitzeit nutzen laut Studie bereits 30 Prozent der befragten Unternehmen. Weniger verbreitet ist hingegen das Modell der 30-Stunden-Woche. In Österreich hat das bisher nur knapp ein Prozent der Unternehmen tatsächlich implementiert.

„Home Office“ setzt sich durch

Ein weiterer Trend betrifft den Arbeitsort und das Thema „Home Office“: Demnach bieten 97 Prozent der heimischen Unternehmen die Möglichkeit für Heimarbeit an, wobei die tatsächliche Nutzung durch Mitarbeiter sich in den letzten zwei Jahren verdoppelt hat. Laut 86 Prozent der Befragten wird das Angebot von einem „beträchtlichen Anteil“ der Mitarbeiter in Anspruch genommen. 2017 gaben das nur 42 Prozent an.

„Bei 85 Prozent der Unternehmen hat die physische Anwesenheit im Büro noch immer einen dominanten Stellenwert.“

Diese Zahlen müssen jedoch relativiert werden: So wird bei einem Drittel der befragten Unternehmen nur wenigen Einzelpersonen „Home Office“ gewährt. In der Studie heißt es weiter, dass die physische Anwesenheit in den meisten heimischen Unternehmen nach wie vor großgeschrieben wird.

Kellner erläutert: „Obwohl die Option häufiger angeboten und in Anspruch genommen wird, hat bei 85 Prozent der Unternehmen die physische Anwesenheit im Büro noch immer einen dominanten Stellenwert. Das wird zum Problem, wenn Anwesenheit mit Leistung gleichgestellt wird. Mitarbeiter trauen sich dann nicht, Home-Office-Angebote wahrzunehmen.“

Führungskräfte auf Abruf

Neben der physischen Anwesenheit spielt laut Deloitte auch die ständige Erreichbarkeit für viele Unternehmen eine große Rolle. Hier zeigt sich ein spannendes Detail: Von Führungskräften erwarten 65 Prozent der Befragten, dass sie auch in ihrer Freizeit erreichbar sind, von Mitarbeitern wird das hingegen von einem Viertel der Unternehmen eingefordert.

„Es braucht klare Spielregeln, damit die Mitarbeiter auch in der Freizeit abschalten können.“

Bettina Kubicek, Professorin für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Graz mahnt in diesem Zusammenhang ein: „Flexibles Arbeiten kann mehr Freiheit und Autonomie für die Mitarbeiter bringen. Durch hohe Erwartungen an die Erreichbarkeit gepaart mit fehlenden Grenzen zwischen Job und Privatleben geht diese Freiheit aber oft wieder verloren.“ Dem fügt sie hinzu: „Es braucht deshalb klare Spielregeln, damit die Mitarbeiter auch in der Freizeit abschalten können.“

Flexibles Arbeiten erfordert Spielregeln

Damit flexibles Arbeiten erfolgreich umgesetzt werden kann, braucht zwischen Arbeitnehmern und Arbeitgebern das nötige Vertrauen. Hier würden die befragten Unternehmen laut den Studienautoren widersprüchliche Signale aussenden. Zum einen geben 75 Prozent an, ihren Mitarbeitern zu vertrauen. Zum anderen setzen 39 Prozent der Unternehmen in diesem Zusammenhang auf zusätzliche Kontrollmechanismen.

„Die Unternehmen müssen das Loslassen lernen und innerhalb eines klar kommunizierten Regelwerks eine gesunde Vertrauenskultur entwickeln. Nur so können sie als zeitgemäße Arbeitgeber attraktiv bleiben“, so Christian Korunka, Professor für Arbeits- und Organisationspsychologie an der Universität Wien abschließend.


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Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

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Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

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An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

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Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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