01.07.2019

Studie zu Deep Work: Generation Z fühlt sich bei Lärm am wohlsten

Trotz Lärm und Störgeräuschen fühlt sich die Generation Z laut einer aktuellen Studie in Großraumbüros am wohlsten. Die Babyboomer und die Generation X brauchen hingegen Ruhe, um konzentriert arbeiten zu können.
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(c) fotolia / DragonImages

In der Ruhe liegt die Kraft? Von wegen: Mehr als die Hälfte der Generation Z (55 Prozent) und der Millennials (56 Prozent) bevorzugen es, in offenen Großraumbüros zu arbeiten – trotz der damit verbundenen Störfaktoren. Das ist das Ergebnis einer internationalen Studie des auf HR-Themen spezialisierten Marktforschungsunternehmens Future Workplace im Auftrag des Unified Communications Unternehmens Plantronics unter 5.150 Büroangestellten.

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Die älteren Generationen stehen dem Thema Großraumbüro hingegen skeptischer gegenüber: Nur 47 Prozent der Generation X und 38 Prozent der Babyboomer arbeiten gerne in einem Großraumbüro. Und während mehr als die Hälfte der Generation Z (52 Prozent) angibt, am produktivsten mit einer gewissen Geräuschkulisse arbeiten zu können, brauchen zwei Drittel der Babyboomer Ruhe, um produktiv arbeiten zu können.

Außerdem schätzen gerade die jüngeren Generationen Kommunikation und Zusammenarbeit: 20 Prozent der Generation Z verbringen mindestens den halben Tag mit Telefon-, Video- oder Gruppengesprächen. Zum Vergleich: Bei den Babyboomern trifft das nur auf nur sieben Prozent zu.

Die häufigsten Störfaktoren im Großraumbüro

Einig sind sich jedenfalls Teilnehmer jeden Alters, dass vor allem laute Gespräche zu den größten Aufregern des Büroalltags gehören: Fast alle Beschäftigten (99 Prozent) fühlen sich an ihrem persönlichen Arbeitsplatz abgelenkt oder gestört. Mehr als die Hälfte gab an, dass sie Schwierigkeiten hat, Telefonaten zu folgen oder selbst verstanden zu werden (51 Prozent).

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Viele können sich aufgrund von Geräuschen schlechter fokussieren (48 Prozent). Zudem sagen 67 Prozent aller Befragten, dass sie vor allem laut telefonierende Kollegen als störend empfinden, 65 Prozent fühlen sich abgelenkt durch die Unterhaltungen der neben ihnen sitzenden Mitarbeiter.

Wie die Generation Z mit Ablenkung umgeht

„Mit der Generation Z kommt eine Vielzahl von Menschen neu auf den globalen Arbeitsmarkt. Wir haben in der Studie herausgefunden, dass ihr Arbeitsstil sich sehr von dem der vorigen Generationen unterscheidet“, sagt Jeanne Meister, Gründungspartnerin von Future Workplace: „Es arbeiten jetzt vier Generationen unter einem Dach – das zwingt Unternehmen dazu, traditionelle Büroumgebungen zu überdenken und zu überlegen, wie die verschiedenen Mitarbeiter produktiv arbeiten können.“

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Im Gegensatz zu ihren älteren Kollegen können die jungen Mitarbeiter besonders gut mit Ablenkung umgehen: In der Studie heißt es zum Beispiel, dass 35 Prozent der Generation  Z sich mit Kopfhörern abkapseln, um sich besser konzentrieren zu können. Bei den Babyboomern sind es nur 16 Prozent. Dreimal so viele Babyboomer wie Angehörige der Generation Z geben zu, noch nicht die richtige Lösung gefunden zu haben, um Ablenkungen im Großraumbüro zu vermeiden.

Was sich Mitarbeiter vom Arbeitgeber wünschen

Drei von vier Personen würden sich eigenen Angaben zufolge im Büro noch wohler fühlen und produktiver sein, wenn Arbeitgeber mehr tun würden, um Störfaktoren am Arbeitsplatz zu reduzieren. Neun von zehn Befragten geben an, dass es sie frustriert, bei Telefon- oder Videoanrufen abgelenkt zu werden. 56 Prozent sind überzeugt, dass dies durch bessere Technologie und die Reduzierung von Hintergrundgeräuschen vermieden werden könnte. Separate Räume oder Ruhezonen, eine Anpassung der Büroaufteilung sowie vorgeschriebene Richtlinien für einen angemessenen Geräuschpegel wären gute Lösungen, so jeder zweite Befragte.

„Im Büro stoßen verschiedene Arbeitsweisen und Generationen räumlich aufeinander. Somit ist es kein Wunder, dass es zu gegenseitigen Störungen kommt“, sagt Amy Barzdukas, CMO und Executive Vice President von Poly: „Umso wichtiger ist es, die Arbeitsumgebung so zu gestalten, dass Zusammenarbeit möglich ist, Ablenkungen aber reduziert und somit die Produktivität verbessert wird.“

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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