27.08.2019

Von Leiharbeit bis Crowdsourcing – alternative Arbeitsformen nehmen zu

Laut einer Deloitte-Befragung unter rund 200 österreichischen Personalern und Führungskräften sind alternative Arbeitsformen weiter auf dem Vormarsch. Doch vor allem rechtliche Hürden stehen noch im Weg.
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Deloitte-Studie: alternative Arbeitsformen
(c) fotolia.com - Drobot Dean

Es muss nicht immer eine Festanstellung sein. Folgt man Deloitte, erfreuen sich alternative Arbeitsformen nicht nur bei Arbeitgebern, sondern auch bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. „Arbeitsbeziehungen sind in Zukunft nicht mehr eindimensional, denn die junge Generation hat schlichtweg andere Bedürfnisse“, sagt die HR-Expertin Elisa Aichinger, Director bei Deloitte Österreich. Eine aktuelle Studie unter rund 200 heimischen Unternehmensvertretern, die sie mit ihrem Team erstellte, zeigt eine klare Tendenz auf.

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Fast die Hälfte nutzt bereits alternative Arbeitsformen

„Wir erleben derzeit einen grundlegenden Wandel. Arbeit wird immer flexibler und Beschäftigungsformen verändern sich. So arbeiten bereits 47 Prozent der befragten Unternehmen tatsächlich mit alternativen Modellen“, erklärt Aichinger. 83 Prozent rechnen damit, dass die Relevanz von alternativen Arbeitsmodellen in Zukunft weiter steigen wird.

Live Talk with Deloitte Austria and Deloitte UK

Live Talk with Shilpa Shah, Director Technology Consulting at Deloitte UK, and Elisa Aichinger, Director Human Capital at Deloitte Österreich, about the new Deloitte study on alternative forms of work in Austrian companies!

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 27. August 2019

Leiharbeit statt Crowdsourcing

Deloitte Österreich Director Elisa Aichinger über alternative Arbeitsformen
(c) feelimage: Deloitte Österreich Director Elisa Aichinger

Dabei sind neuere Entwicklungen im Bereich hierzulande aber noch wenig verbreitet. „Bei genauem Hinsehen zeigt sich: Der Großteil setzt auf klassische Alternativen wie die Kooperation mit anderen Organisationen, Leiharbeitskräfte oder Werkvertragsnehmer“, sagt die Deloitte-Expertin. Modelle wie Crowdsourcing (Auslagerung von Aufgaben an Gruppen freiwilliger User) und Gig Work (kurzfristige Vergabe von Arbeitsaufträgen an einzelne, externe Personen) fänden in Österreich dagegen bisher noch weniger Anwendung.

Wenn die Konkurrenz es nicht macht…

Das liege mitunter an der geringen Bekanntheit. 35 Prozent jener Befragten, die noch nicht mit alternativen Arbeitsformen arbeiten, ist Crowdsourcing unbekannt, mit Gig Work sind 52 Prozent nicht vertraut. Auch halten viele Befragte den Einsatz alternativer Arbeitsmodelle für nicht branchenüblich. „Heimische Unternehmen orientieren sich in vielen Fragen stark am direkten Mitbewerb. Für innovative Konzepte in einer neuen Arbeitswelt ist das aber nicht zuträglich“, meint Aichinger dazu.

Kein Problem für die Unternehmenskultur

Ein Hindernis für die Verbreitung alternativer Arbeitsmodelle sei auch die Sorge der Betriebe über fehlende Kompatibilität mit der eigenen Unternehmenskultur. Laut Studie ist diese Befürchtung in der Praxis meist unbegründet. „Im Alltag sind alternative Arbeitsformen oft besser mit der Unternehmenskultur vereinbar, als gedacht. So sehen nur 21 Prozent auch nach der Einführung diesbezüglich noch Hürden“, sagt die HR-Expertin.

Rechtliche Hürden als größter Stolperstein

Anders sehe es bei den rechtlichen Rahmenbedingungen aus. 56 Prozent der Unternehmen nennen rechtliche Stolpersteine als die größte praktische Hürde bei der Einführung. „Das rechtliche Rahmengerüst wird den Ansprüchen nicht immer gerecht. Gesetze müssen sowohl im Sinne der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber angepasst werden, um einerseits Freiheit und Flexibilität sowie andererseits Stabilität und Sicherheit für beide Seiten zu ermöglichen“, wünscht sich Aichinger.

Unbegründete Befürchtungen

Auch potenzielle Risiken werden in der Studie behandelt. Hier nennen die bereits damit vertrauten Unternehmen am häufigsten den möglichen Wissens- und Kompetenzverlust (53 Prozent) sowie die erschwerte Zusammenarbeit im Team (51 Prozent). Qualitätseinbußen stellen laut Studie das geringste Problem dar. In der Praxis würden diese Probleme dann aber deutlich weniger wahrgenommen. „Befürchtete Risiken erweisen sich häufig als unbegründet. Gleichzeitig liegen die Vorteile auf der Hand: Zugang zu neuen Kompetenzen, mehr Flexibilität und Agilität sowie eine höhere Innovationskraft“, sagt die HR-Expertin.

⇒ Zur Studie

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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