27.08.2019

Von Leiharbeit bis Crowdsourcing – alternative Arbeitsformen nehmen zu

Laut einer Deloitte-Befragung unter rund 200 österreichischen Personalern und Führungskräften sind alternative Arbeitsformen weiter auf dem Vormarsch. Doch vor allem rechtliche Hürden stehen noch im Weg.
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Deloitte-Studie: alternative Arbeitsformen
(c) fotolia.com - Drobot Dean

Es muss nicht immer eine Festanstellung sein. Folgt man Deloitte, erfreuen sich alternative Arbeitsformen nicht nur bei Arbeitgebern, sondern auch bei Arbeitnehmern immer größerer Beliebtheit. „Arbeitsbeziehungen sind in Zukunft nicht mehr eindimensional, denn die junge Generation hat schlichtweg andere Bedürfnisse“, sagt die HR-Expertin Elisa Aichinger, Director bei Deloitte Österreich. Eine aktuelle Studie unter rund 200 heimischen Unternehmensvertretern, die sie mit ihrem Team erstellte, zeigt eine klare Tendenz auf.

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Fast die Hälfte nutzt bereits alternative Arbeitsformen

„Wir erleben derzeit einen grundlegenden Wandel. Arbeit wird immer flexibler und Beschäftigungsformen verändern sich. So arbeiten bereits 47 Prozent der befragten Unternehmen tatsächlich mit alternativen Modellen“, erklärt Aichinger. 83 Prozent rechnen damit, dass die Relevanz von alternativen Arbeitsmodellen in Zukunft weiter steigen wird.

Live Talk with Deloitte Austria and Deloitte UK

Live Talk with Shilpa Shah, Director Technology Consulting at Deloitte UK, and Elisa Aichinger, Director Human Capital at Deloitte Österreich, about the new Deloitte study on alternative forms of work in Austrian companies!

Gepostet von DerBrutkasten am Dienstag, 27. August 2019

Leiharbeit statt Crowdsourcing

Deloitte Österreich Director Elisa Aichinger über alternative Arbeitsformen
(c) feelimage: Deloitte Österreich Director Elisa Aichinger

Dabei sind neuere Entwicklungen im Bereich hierzulande aber noch wenig verbreitet. „Bei genauem Hinsehen zeigt sich: Der Großteil setzt auf klassische Alternativen wie die Kooperation mit anderen Organisationen, Leiharbeitskräfte oder Werkvertragsnehmer“, sagt die Deloitte-Expertin. Modelle wie Crowdsourcing (Auslagerung von Aufgaben an Gruppen freiwilliger User) und Gig Work (kurzfristige Vergabe von Arbeitsaufträgen an einzelne, externe Personen) fänden in Österreich dagegen bisher noch weniger Anwendung.

Wenn die Konkurrenz es nicht macht…

Das liege mitunter an der geringen Bekanntheit. 35 Prozent jener Befragten, die noch nicht mit alternativen Arbeitsformen arbeiten, ist Crowdsourcing unbekannt, mit Gig Work sind 52 Prozent nicht vertraut. Auch halten viele Befragte den Einsatz alternativer Arbeitsmodelle für nicht branchenüblich. „Heimische Unternehmen orientieren sich in vielen Fragen stark am direkten Mitbewerb. Für innovative Konzepte in einer neuen Arbeitswelt ist das aber nicht zuträglich“, meint Aichinger dazu.

Kein Problem für die Unternehmenskultur

Ein Hindernis für die Verbreitung alternativer Arbeitsmodelle sei auch die Sorge der Betriebe über fehlende Kompatibilität mit der eigenen Unternehmenskultur. Laut Studie ist diese Befürchtung in der Praxis meist unbegründet. „Im Alltag sind alternative Arbeitsformen oft besser mit der Unternehmenskultur vereinbar, als gedacht. So sehen nur 21 Prozent auch nach der Einführung diesbezüglich noch Hürden“, sagt die HR-Expertin.

Rechtliche Hürden als größter Stolperstein

Anders sehe es bei den rechtlichen Rahmenbedingungen aus. 56 Prozent der Unternehmen nennen rechtliche Stolpersteine als die größte praktische Hürde bei der Einführung. „Das rechtliche Rahmengerüst wird den Ansprüchen nicht immer gerecht. Gesetze müssen sowohl im Sinne der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber angepasst werden, um einerseits Freiheit und Flexibilität sowie andererseits Stabilität und Sicherheit für beide Seiten zu ermöglichen“, wünscht sich Aichinger.

Unbegründete Befürchtungen

Auch potenzielle Risiken werden in der Studie behandelt. Hier nennen die bereits damit vertrauten Unternehmen am häufigsten den möglichen Wissens- und Kompetenzverlust (53 Prozent) sowie die erschwerte Zusammenarbeit im Team (51 Prozent). Qualitätseinbußen stellen laut Studie das geringste Problem dar. In der Praxis würden diese Probleme dann aber deutlich weniger wahrgenommen. „Befürchtete Risiken erweisen sich häufig als unbegründet. Gleichzeitig liegen die Vorteile auf der Hand: Zugang zu neuen Kompetenzen, mehr Flexibilität und Agilität sowie eine höhere Innovationskraft“, sagt die HR-Expertin.

⇒ Zur Studie

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Impression von der Preisverleihung im Vorjahr | (c) BMWET/Noisternig
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Auch dieses Jahr wird der Brigitte-Bierlein-Frauenpreis des Bundesministeriums für Wirtschaft, Energie und Tourismus (BMWET) vergeben. Erstmalig erfolgt die Ausschreibung in Kooperation mit der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB). Mit dem Preis soll die Sichtbarkeit von Frauen erhöht werden, die in den Bereichen Innovation, Unternehmertum und gesellschaftliches Engagement in Österreich tätig sind. Die Auszeichnung erinnert an die Namensgeberin Brigitte Bierlein, die erste Bundeskanzlerin in der Geschichte Österreichs, und würdigt zugleich das Lebenswerk der Schirmherrin des Preises, der ehemaligen Bundesministerin Maria Rauch-Kallat.

Ziel der Initiative ist es, Frauen im unternehmerischen und wirtschaftlichen Umfeld sichtbar zu machen und deren Leistungen durch öffentliche Aufmerksamkeit sowie politische Anerkennung zu unterstützen. Die Veranstalter:innen wollen damit erfolgreiche Frauen als Vorbilder für nachfolgende Generationen positionieren, um junge Talente zur Verfolgung von Laufbahnen in Wirtschaft, Forschung und Innovation zu motivieren. Das soll auch langfristig zum Abbau von Geschlechterungleichheiten in Führungspositionen beitragen.

Die Voraussetzungen für den Brigitte-Bierlein-Frauenpreis 2026

Konkret richtet sich die Ausschreibung an Frauen unter 35 Jahren, die in Führungspositionen oder mit Verantwortung in Unternehmen, Forschungseinrichtungen oder Organisationen tätig sind. Schwerpunkte liegen dabei auf den Bereichen Entrepreneurship, Innovation und Technologie, angewandte wirtschaftlich-technische Forschung und Wissenschaft, Familienunternehmen sowie Startups.

Für eine Nominierung müssen die Leistungen der Bewerberinnen einen Bezug zu Österreich aufweisen. Das kann durch eine Wirkung auf den Wirtschafts- oder Innovationsstandort, eine entsprechende Tätigkeit im Land oder relevante Projekte mit Österreich-Fokus passieren. Die Staatsbürgerschaft und der aktuelle Wohnsitz der Kandidatinnen sind für die Vergabe hingegen kein Kriterium.

Die Vorjahres-Preisträgerinnen: v.l. Marlene Rezk-Füreder (3. Platz), Anja Moser-Tscharf (2. Platz), Katharina Baumgartner (1. Platz), Lara Vadlau (Ehrenpreis); Foto: BMWET/Veronika Noisternig

Die drei Preiskategorien

Die Vergabe des Preises erfolgt dieses Jahr in drei Kategorien, die mit jeweils 5.000 Euro dotiert sind:

  • Entrepreneurship, Führungskräfte & Nachfolge: Diese vom BMWET vergebene Kategorie richtet sich an Frauen, die als Gründerinnen, Unternehmensübernehmerinnen oder Managerinnen mit Ergebnisverantwortung zur Entwicklung eines Unternehmens beitragen. Berücksichtigt werden laut Ausschreibung Leistungen in Bereichen wie Betriebsübernahmen, Generationenwechseln, Internationalisierung, Wachstum aus bestehenden Strukturen, Social Entrepreneurship sowie bei der Entwicklung nachhaltiger Geschäftsmodelle.
  • Forschung, Innovation & Transfer: In dieser von der Oesterreichischen Nationalbank (OeNB) gestifteten Kategorie werden Frauen ausgezeichnet, die wissenschaftliche Arbeit mit wirtschaftlicher oder gesellschaftlicher Wirkung verbinden. Der Fokus liegt auf der Überführung von Forschungsergebnissen in marktfähige Anwendungen – wie etwa Spinoffs, technologiegetriebene Startups oder Kooperationsprojekte zwischen Wissenschaft und Wirtschaft – sowie auf Lösungen mit wirtschaftlicher Relevanz oder Skalierbarkeit.
  • Ehrenpreis Maria Rauch-Kallat: Gesellschaftlicher Impact & Role Model: Diese vom BMWET vergebene Auszeichnung würdigt Frauen, die durch eine Vorbildfunktion und einen gesellschaftlichen Beitrag über Branchengrenzen hinweg wirken. Preisträgerinnen sollen beispielhaft für gesellschaftlichen Wandel und Empowerment stehen. Die Ausgezeichnete erhält neben dem Preisgeld einen Platz im WoMentoring-Programm des club alpha.


Zeitplan und Nominierungsverfahren

Die Einreichfrist für Nominierungen hat bereits begonnen und läuft bis zum 17. August 2026. Für Mitte September ist die Veröffentlichung der Liste „35 under 35“ mit den nominierten Frauen vorgesehen. Anfang November tritt eine achtköpfige Fachjury aus den Bereichen Unternehmertum, Wissenschaft und Startups zusammen, um die Preisträgerinnen auszuwählen. Die feierliche Preisverleihung findet am 7. Dezember 2026 statt.

Nominierungen können sowohl als Selbstnominierung der Bewerberinnen als auch als Fremdnominierung durch Dritte eingereicht werden.


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Die Einreichung von Nominierungen und Bewerbungen ist über die Online-Formulare des Bundesministeriums möglich.

Weitere Details und die vollständigen Vergaberichtlinien stehen auf der offiziellen Website zum Preis zur Verfügung.

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