12.07.2022

Strompreisdeckel oder doch lieber Stromrechnungsdeckel

SPÖ, FPÖ und ÖVP-Landeshauptleute fordern einen Strompreisdeckel. Die Regierung hält das für falsch. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr bringt eine pragmatische Lösung ins Spiel.
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Axpo Wien Energie Strompreisdeckel Stromleitung Strom
(c) Andrey Metelev via Unsplash

Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fordert angesichts der rapide steigenden Preise einen Strompreisdeckel. Nicht nur ein paar andere Landeshauptleute sondern auch die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ unterstützen das. Doch von der Regierung kommt ein klares Nein. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagt in der Presse „Österreich alleine tut sich da schwer“ und bekommt von Ex-Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) daraufhin via Twitter den Vorwurf, er nutze ein „falsches Argument, das die Lobbyisten der Energiekonzerne gerne verbreiten“.

Strompreisdeckel: „geringe Effekte“ oder „keine Raketenwissenschaft“?

Was stimmt nun? Verweigert sich die Regierung dem Strompreisdeckel, weil sie von der Energie-Lobby beeinflusst wird oder ist etwas dran an der Aussage, dass ein von der Regierung verfügtes Preislimit nach hinten losgehen würde? „Wir würden eine ganze Stromzone aus mehreren Ländern subventionieren und die Effekte bei uns wären gering“, argumentiert Kogler. Denn der künstlich preisreduzierte Strom könnte auch im Ausland gekauft werden. Damit würden indirekt Stromkund:innen außerhalb Österreichs mit heimischem Steuergeld subventioniert werden.

Kern kontert, es sei „keine Raketenwissenschaft“ einen Algorithmus im Energiehandel so anzupassen, „dass es zu möglichst keinen kommerziellen Abflüssen kommt“. Sprich: Es ließe sich über die IT steuern, dass der Strompreisdeckel tatsächlich nur in Österreich zur Anwendung kommt. Zur Erinnerung: Der Ex-Bundeskanzler arbeitet seit 2018 für die Blue Minds Group seiner (mittlerweile) Ex-Frau Eveline Steinberger-Kern, die auf Startups und Technologie im Energie-Bereich spezialisiert ist.

Felbermayer: „Problematik wird nur verschoben“

Mit seinen Argumenten klar auf Seiten Koglers bzw. der Regierung ist Wifo-Chef Gabriel Felbermayr in einem ZIB 2-Interview. Durch staatliche Eingriffe direkt in den Strompreis werde „die Problematik nur verschoben“, meint er. „Die Preise für Konsumenten würden zwar sinken, Steuerzahler müssten dann aber indirekt Konzerne subventionieren, damit sie nicht pleitegehen“, sagt Felbermayr und bringt einen französischen Konzern als Beispiel, bei dem das passiert sei.

Doch der Ökonom sieht die Regierung durchaus in der Pflicht und zeigt seine Verwunderung, „dass wir da noch nicht viel weiter sind“. Er sieht die Notwendigkeit eines europäischen Einkaufskartells für Gas, um nicht nur in Russland sondern auch bei anderen Lieferanten einen besseren Preis aushandeln zu können.

Zwei pragmatische Alternativen zum Strompreisdeckel

Zudem bringt er zwei pragmatische Alternativen zum Strompreisdeckel vor: Erstens könne man, wie derzeit auf der iberischen Halbinsel versucht werde, den Gaspreis gezielt dort subventionieren, wo es um Stromerzeugung geht. Das könnte den Strompreis insgesamt drücken. Denn dieser richtet sich aufgrund der Funktionsweise des Markts immer nach dem teuersten Segment – in diesem Fall Strom aus Gas.

Zweitens bringt Felbermayr eine Art Stromrechnungsdeckel ins Spiel. Dabei würde der Staat durch Subventionen dafür sorgen, dass Haushalte den Vorjahres-Strompreis zahlen. Allerdings beschränkt auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, schlägt der Wifo-Chef vor. „Für den Rest, der verbraucht wird, würden sie dann den normalen Marktpreis zahlen“, sagt er. Damit bliebe die Motivation erhalten, Energie zu sparen.

Gewinne von Stromkonzernen fließen an den Staat

Über die Finanzierung dieser Maßnahme will Felbermayr im ZIB 2-Interview keine konkrete Aussage machen. Hier könnten die höheren Gewinne der nicht von Gas abhängigen heimischen Stromkonzerne aufgrund des gesteigerten Strompreises wieder ins Spiel kommen. Nachdem diese Unternehmen mehrheitlich in öffentlichem Besitz sind, fließen auch große Teile dieser Gewinne in die Staatskasse und könnten wohl dafür genutzt werden.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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