12.07.2022

Strompreisdeckel oder doch lieber Stromrechnungsdeckel

SPÖ, FPÖ und ÖVP-Landeshauptleute fordern einen Strompreisdeckel. Die Regierung hält das für falsch. Wifo-Chef Gabriel Felbermayr bringt eine pragmatische Lösung ins Spiel.
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Axpo Wien Energie Strompreisdeckel Stromleitung Strom
(c) Andrey Metelev via Unsplash

Die niederösterreichische Landeshauptfrau Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) fordert angesichts der rapide steigenden Preise einen Strompreisdeckel. Nicht nur ein paar andere Landeshauptleute sondern auch die Oppositionsparteien SPÖ und FPÖ unterstützen das. Doch von der Regierung kommt ein klares Nein. Vizekanzler Werner Kogler (Grüne) sagt in der Presse “Österreich alleine tut sich da schwer” und bekommt von Ex-Bundeskanzler Christian Kern (SPÖ) daraufhin via Twitter den Vorwurf, er nutze ein “falsches Argument, das die Lobbyisten der Energiekonzerne gerne verbreiten”.

Strompreisdeckel: “geringe Effekte” oder “keine Raketenwissenschaft”?

Was stimmt nun? Verweigert sich die Regierung dem Strompreisdeckel, weil sie von der Energie-Lobby beeinflusst wird oder ist etwas dran an der Aussage, dass ein von der Regierung verfügtes Preislimit nach hinten losgehen würde? “Wir würden eine ganze Stromzone aus mehreren Ländern subventionieren und die Effekte bei uns wären gering”, argumentiert Kogler. Denn der künstlich preisreduzierte Strom könnte auch im Ausland gekauft werden. Damit würden indirekt Stromkund:innen außerhalb Österreichs mit heimischem Steuergeld subventioniert werden.

Kern kontert, es sei “keine Raketenwissenschaft” einen Algorithmus im Energiehandel so anzupassen, “dass es zu möglichst keinen kommerziellen Abflüssen kommt”. Sprich: Es ließe sich über die IT steuern, dass der Strompreisdeckel tatsächlich nur in Österreich zur Anwendung kommt. Zur Erinnerung: Der Ex-Bundeskanzler arbeitet seit 2018 für die Blue Minds Group seiner (mittlerweile) Ex-Frau Eveline Steinberger-Kern, die auf Startups und Technologie im Energie-Bereich spezialisiert ist.

Felbermayer: “Problematik wird nur verschoben”

Mit seinen Argumenten klar auf Seiten Koglers bzw. der Regierung ist Wifo-Chef Gabriel Felbermayr in einem ZIB 2-Interview. Durch staatliche Eingriffe direkt in den Strompreis werde “die Problematik nur verschoben”, meint er. “Die Preise für Konsumenten würden zwar sinken, Steuerzahler müssten dann aber indirekt Konzerne subventionieren, damit sie nicht pleitegehen”, sagt Felbermayr und bringt einen französischen Konzern als Beispiel, bei dem das passiert sei.

Doch der Ökonom sieht die Regierung durchaus in der Pflicht und zeigt seine Verwunderung, “dass wir da noch nicht viel weiter sind”. Er sieht die Notwendigkeit eines europäischen Einkaufskartells für Gas, um nicht nur in Russland sondern auch bei anderen Lieferanten einen besseren Preis aushandeln zu können.

Zwei pragmatische Alternativen zum Strompreisdeckel

Zudem bringt er zwei pragmatische Alternativen zum Strompreisdeckel vor: Erstens könne man, wie derzeit auf der iberischen Halbinsel versucht werde, den Gaspreis gezielt dort subventionieren, wo es um Stromerzeugung geht. Das könnte den Strompreis insgesamt drücken. Denn dieser richtet sich aufgrund der Funktionsweise des Markts immer nach dem teuersten Segment – in diesem Fall Strom aus Gas.

Zweitens bringt Felbermayr eine Art Stromrechnungsdeckel ins Spiel. Dabei würde der Staat durch Subventionen dafür sorgen, dass Haushalte den Vorjahres-Strompreis zahlen. Allerdings beschränkt auf 80 Prozent des Vorjahresverbrauchs, schlägt der Wifo-Chef vor. “Für den Rest, der verbraucht wird, würden sie dann den normalen Marktpreis zahlen”, sagt er. Damit bliebe die Motivation erhalten, Energie zu sparen.

Gewinne von Stromkonzernen fließen an den Staat

Über die Finanzierung dieser Maßnahme will Felbermayr im ZIB 2-Interview keine konkrete Aussage machen. Hier könnten die höheren Gewinne der nicht von Gas abhängigen heimischen Stromkonzerne aufgrund des gesteigerten Strompreises wieder ins Spiel kommen. Nachdem diese Unternehmen mehrheitlich in öffentlichem Besitz sind, fließen auch große Teile dieser Gewinne in die Staatskasse und könnten wohl dafür genutzt werden.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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