13.01.2026
INSOLVENZ

Strom-Boje: NÖ-Wasserkraft-Startup beantragt Sanierung

Das 2015 gegründete Unternehmen erlangte u.a. durch einen Auftritt bei "2 Minuten 2 Millionen" Bekanntheit. Der angepeilte Durchbruch der neuartigen Wasserkraft-Technologie gelang bislang nicht.
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Strom-Boje, 2 Minuten 2 Millionen, Strömungskraftwerk
(c) Aqua Libre - Die Strom-Boje von Fritz Mondl.

Konstanter Strom für 70 Haushalte aus Fluss-Wasserkraft, ohne dabei einen Damm errichten zu müssen. So lässt sich das Konzept der „Strom-Boje“ des niederösterreichischen Startups Aqua Libre knapp zusammenfassen. Eine Fließgeschwindigkeit von mindestens zwei Metern pro Sekunde und eine Wassertiefe von mindestens zweieinhalb Metern sind die Voraussetzungen für den Betrieb der raketenförmigen Aggregate.

Durchbruch für Strom-Boje blieb bislang aus

In jahrelanger Entwicklungsarbeit wurde das System vom Team rund um Gründer Fritz Mondl immer weiter verbessert und laut Unternehmen zur Marktreife gebracht. Auf dem Weg gab es nicht nur viele Preise und Anerkennung, sondern auch zahlreiche Hürden. Zum angepeilten Durchbruch kam es bislang nicht – brutkasten berichtete zuletzt 2024 anlässlich eines Auftritts bei „2 Minuten 2 Millionen“.

Und seitdem wurde es für das Startup und den Gründer dem Vernehmen nach nicht einfacher. Eine Ausschreibung durch die Bundesgesellschaft ViaDonau, die endlich den ersten Großauftrag gebracht hätte, wurde im ersten Anlauf nicht gewonnen (mehr dazu unten). Zahlungen konnten teilweise schon länger nicht geleistet werden, man wurde sich aber mit den Gläubiger:innen einig.

Sanierungsantrag: Ein Gläubiger beantwortete Zahlungsangebot nicht

Doch nun brachte Aqua Libre einen Sanierungsantrag ohne Eigenverwaltung ein, wie die Kreditschutzverbände vermelden. Vorgesehen ist eine Quote von 20 Prozent. Auf der Unternehmens-Website heißt es dazu, man habe den Antrag stellen müssen, „weil ein einziger Gläubiger es ‚wegen der Urlaubszeit‘ nicht rechtzeitig schaffte, unser am 12. Dezember gesendetes Zahlungsangebot vor Stichtag 9. Jänner zu beantworten. Wir mussten daher in Abstimmung mit unseren Gesellschaftern, um nicht die Frist zu versäumen, ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung beantragen, das heute veröffentlicht wurde.“

Und weiter: „Wir werden uns selbstverständlich bemühen, die angebotene Quote zu erfüllen, brauchen aber dazu die Unterstützung einer bestimmten öffentlichen Körperschaft, die uns bisher verwehrt wurde, und natürlich brauchen wir weiterhin das Wohlwollen unserer Anleihezeichner und vor allem des sehr verehrten Herrn Bürgermeisters von Korneuburg, diese Projekte doch noch in der projektierten Form zu realisieren.“

Bewerbung bei Ausschreibung wegen zwei Megabyte abgelehnt

Auf Rückfrage stellte Gründer Fritz Mondl brutkasten auch den Sanierungsantrag zu Verfügung. Hier listet das Unternehmen Verbindlichkeiten von in Summe mehr als einer Million Euro auf und geht noch deutlich weiter ins Detail zu den Vorkommnissen, die zur Insolvenz führten. Bei der erwähnten Ausschreibung durch die Bundesgesellschaft ViaDonau für ein Projekt in Korneuburg sei Aqua Libre demnach zunächst der einzige Anbieter gewesen. „Der [Zuschlag] wurde uns aber völlig unerwartet und unter Vorgabe eines nicht nachvollziehbaren Grundes, nämlich der angeblichen Überschreitung eines Datenvolumens der Abgabedokumente um 2 MB verwehrt […]“, heißt es im Sanierungsantrag. In einer zweiten Ausschreibung sei dann ein neuer Anbieter „aufgetaucht“, der diese gewonnen habe, „obwohl er nachweislich kein funktionierendes Aggregat vorweisen konnte“.

Hoffnungen ruhen weiterhin auf ViaDonau als Projektpartner

Auch im Zuge der Sanierung ruhen die Hoffnungen des Startups aber weiterhin auf Projekten mit ViaDonau. „Eine Quote von 20 Prozent aller Verbindlichkeiten könnte nun erreicht werden, weil es in der ViaDonau entscheidende Personaländerungen gegeben hat (die für unsere Niederlage verantwortliche Person wurde gekündigt) und mit dem Nachfolger ist eine neue Vereinbarung anzustreben und realistisch, sodass es doch noch zu der benötigten Auftragssumme kommen könnte“, heißt es im Sanierungsantrag. Hierbei soll das besagte Projekt in Korneuburg sogar noch erweitert werden. Zudem strebt man weitere Projekte im Zuge der Partnerschaft an.

Weiter unten heißt es dann: „Wir rechnen nach erfolgreicher Umsetzung des Referenzprojektes in Korneuburg mit dem Verkauf an einen großen Marktteilnehmer.“ Bis dahin sollen untern anderem auch die Gespräche mit möglichen weiteren Kapitalgebern intensiviert werden. Geld für die Serienproduktion soll zudem über Anzahlungen für das Projekt hereinkommen. Die bestehenden Gläubiger:innen seien indes vorerst weiterhin mit Stundungen einverstanden.

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Abbau von Bürokratie, Fokus auf Digitalisierung

Eines der großen Themen ist die Entbürokratisierung durch Digitalisierung. „Wir befreien Bürger, Unternehmen und Verwaltung von unnötigen analogen Pflichten. Also: Was digital einfacher geht soll auch digital gehen“, sagt Pröll. Als Beispiel nennt er, dass die verpflichtende Barzahlung oder mehrfach auszudruckende Antragsunterlagen zukünftig wegfallen und durch digitale Wege ersetzt werden würden.

„Herzensprojekt“: Das Once-Only-Prinzip

Einer der dreizehn Punkte ist die langfristige Verwirklichung des Once-Only-Prinzips. Unternehmen müssten dadurch künftig keine Nachweise mehr vorlegen, die dem Staat ohnehin schon vorliegen. Dadurch würden Amtswege einfacher und schneller gemacht werden. Project X bildet die technologische und organisatorische Grundlage, um das Once-Only-Prinzip in der österreichischen Verwaltung in die Realität umzusetzen. Durch den Ausbau der zentralen Datenmanagement-Infrastruktur (dadeX) im Rahmen dieses Projekts wird sichergestellt, dass der Staat bereits vorhandene Daten selbstständig abrufen und verknüpfen kann.

„Das ist eines meiner Herzensprojekte, weil ich glaube, dass es eine maßgebliche Veränderung herbeiführen wird. […] Das ist ein Projekt, das definitiv über die nächsten zwei Jahre gehen wird, weil wir die Register ordnen müssen, wir müssen die Datenqualität erhöhen und wir müssen Schnittstellen schaffen. Aber es ist zentral, um einen modernen, effizienten und vor allem digitalen Staat zu haben“, so Pröll.

Chatbots bei Verwaltungsverfahren

Mit der neuen AVG-Novelle (Allgemeines Verwaltungsverfahrensgesetz) soll der Kontakt zu den Behörden spürbar moderner und unkomplizierter werden. Es wurden rechtliche Regeln für den Einsatz von digitalen Helfern in der Verwaltung präsentiert. Das bedeutet, dass künftig Chatbots und digitale Assistenten ganz offiziell und rechtlich abgesichert dabei helfen dürfen, Bürger:innen und Unternehmen Schritt für Schritt durch Formulare zu führen. Gleichzeitig können einfache Standardfälle in Zukunft vollautomatisch erledigt werden. Insgesamt soll das Einreichen von behördlichen Anträgen dadurch leichter und zugänglicher werden. Die AVG-Novelle zur digitalen Verwaltung wurde bereits im März 2026 beschlossen.

Einheitliche Regelungen

Pröll spricht auch das Thema „Fleckerlteppich“ in Bezug auf Zuständigkeiten und Aufgabenverteilung in Österreich zwischen Bund, Bundesländern und Gemeinden an. Diese teils sehr komplizierte Verteilung soll klarer werden. Durch die Kompetenzbereinigung wandern bestimmte Zuständigkeiten zum Bund, was einheitliche Regeln im ganzen Land schafft. Pröll nennt hier explizit für Unternehmen relevante Bereiche wie das Bauprodukterecht, das Wettwesen und das kleine Glücksspiel.

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