07.11.2022

Strohboid: Scaleup-Gründer Wurm steigt sechsstellig bei Grazer Luxus-Zelt-Startup ein

Strohboid baut Pavillions und Edel-Zelte aus nachhaltigen Materialien. Single Use Support-Gründer Thomas Wurm stieg nun als Business Angel ein.
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Ein "Glamping"-Zelt von Strohboid | © Strohboid

Als Co-Founder und CEO des Biopharma-Zulieferers Single Use Support baute Thomas Wurm in den vergangenen Jahren eines der beachtlichsten Scaleups des Landes auf. Inzwischen ist der Tiroler Gründer selbst Business Angel. Nun stieg er sechsstellig bei einem Startup aus einer denkbar anderen Branche ein: Strohboid aus Graz produziert Luxus-Zelte („Glamping“), Gastronomie-Pavillions und „Outdoor-Lounges“.

„Bestehende Lösungen hinterfragen, die mit Blick auf die Umwelt heute nicht mehr zeitgemäß sind“

Besonderen Wert legt das 2018 gegründete Startup, das dieses Jahr unter den Nominierten beim EY Scaleup Award war, in seinem Marketing darauf, dass es auf nachhaltige Materialien setzt, und bezeichnet sich selbst in einer Aussendung gar als „Nachhaltigkeits-Scaleup“. Auch Thomas Wurm betont in seinem offiziellen Statement zum Investment diesen Aspekt: „Gerade in der Baubranche gibt es großen Bedarf, bestehende Lösungen zu hinterfragen, die mit Blick auf die Umwelt heute nicht mehr zeitgemäß sind. Der Erfindergeist und die Visionen im Team von Strohboid in diesem Zusammenhang sind außergewöhnlich: Nachhaltigkeit ist hier kein leeres Schlagwort, sondern Kern der Firmenphilosophie. Das hat mich überzeugt, dem Unternehmen auf seinem Weg auf die internationalen Märkte zur Seite zu stehen“.

So bringt sich Thomas Wurm bei Strohboid ein

Strohboid-Gründer und CEO Max Schade kommentiert: „Das Engagement von Thomas Wurm in unserem Unternehmen trägt maßgeblich dazu bei, unsere Ziele nicht nur schneller und effizienter zu erreichen, sondern sie auch langfristig zu sichern“. Der Single Use Support-Gründer lasse regelmäßigen Meetings unter anderem sein Know-how in Sachen digitaler Vertrieb einfließen. Gemeinsam mit dem weitverzweigten Netzwerk des Investors werde so das Wachstum des Unternehmens spürbar vorangetrieben. Wurm werde neben finanziellen Zuwendungen auch „digitale Fachkompetenz aus Tirol“ – konkret über eine Kooperation mit dem Growth Marketing-Anbieter Klixpert.io – in das Unternehmen einbringen, heißt es zudem in der Aussendung.

Single Use Support Gründer und CEO Thomas Wurm (oben) und das Strohboid-Team | © Single Use Support / Strohboid

„Dank der Unterstützung von Thomas Wurm konnten wir etwa in eine neue Produktionshalle, ein Büro mit Showroom und in die Entwicklung eines neuen Produktes – das Glamping-Zelt – investieren. Unser Bekanntheitsgrad wächst enorm, und mit dem Betreten von internationalem Parkett sind wir in der Lage, unsere Vision einer klimaneutralen Bauweise mit noch mehr Menschen zu teilen“, so Schade.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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