12.03.2019

Wie Googles Investment das Business von StreamUnlimited veränderte

Ende 2017 investierte Google in das Wiener Unternehmen StreamUnlimited. Die Gründer verraten, wie sich das Geschäft seitdem weiterentwickelt hat.
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StreamUnlimited
v.l.n.r.: Markus Rutz und Frits Wittgrefe von StreamUnlimited.

Ende 2017 hat der US-Internetkonzern Google in das Wiener IT-Unternehmen StreamUnlimited investiert (der brutkasten berichtete). Knapp eineinhalb Jahre später ist das Startup noch immer auf Erfolgskurs, wie die Co-Founder Markus Rutz und Frits Wittgrefe gegenüber dem brutkasten verraten.

Der Umsatz ist im Jahr 2018 um zwölf Prozent auf knapp zehn Millionen Euro gestiegen, 2019 soll die Steigerung deutlich größer sein. Inzwischen beschäftigt das Unternehmen über hundert Mitarbeiter, auch in Wien wurden viele Experten eingestellt. Und das Recruiting läuft weiter: Unter anderem sucht StreamUnlimited derzeit Entwickler für die Programmiersprache C++.

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Wien und Bratislava bleiben jene Standorte, an denen die Produktentwicklung stattfindet. Außerdem wurden mit dem Google-Investment Büros in Mountain View und Shenzhen eröffnet. Hier handelt es sich in erster Linie um Vertriebsbüros, in Mountain View halten die Mitarbeiter als „Technology Botschafter“ aber auch den direkten Draht zu den in Kalifornien ansässigen IT-Konzernen, die Mitarbeiter in China beraten bei der Integration der Software in die dort produzierte Hardware.

„Google lässt uns viel Freiraum“

Doch  nicht nur die Standorte und die Zahl der Mitarbeiter sind gestiegen, auch das Ökosystem ist gewachsen. Stream Unlimited liefert eine Software für Smart Audio, Smart Assistants und Smart Home – und diese Lösung wurde im vergangenen Jahren bei vielen weiteren Hardware-Herstellern integriert. Außerdem wurde StreamUnlimited zum Alexa Voice Service (AVS) Solutions Provider ernannt, wodurch die Hardware-Kunden Amazons smarte Assistentin besser in ihre Produkte integrieren können.

Wie reagiert Teil-Eigentümer Google auf die neue Partnerschaft mit dem direkten Konkurrenten? „Google versteht, dass die Kunden gleichermaßen Amazon Alexa und Google Assistant integrieren möchten“, sagt Wittgrefe. In China funktioniert Googles Lösung aus politischen Gründen nicht, hier kooperieren die Wiener stattdessen mit Tencent.

Strategisches Investment in StreamUnlimited

Google war auf StreamUnlimited während der IFA 2017 aufmerksam geworden, als die Wiener in den meisten der dort vorgestellten VoiceAssistant-Produkte integriert war. „Das hat Google gezeigt, dass wir etwas draufhaben“, sagt Rutz.

Für Google war dies ein strategisches Investment, um den Assistant bei möglichst vielen Hardware-Partnern zu integrieren. „Wir telefonieren nun wöchentlich mit Google“, sagt Rutz: „Dabei geht es aber meist um technische Dinge. Sie lassen uns viel Freiraum.“

Voice ist die Zukunft

Geht es nach den StreamUnlimited-Gründern, dann hat das Zeitalter der Sprachsteuerung gerade erst begonnen. „Im Ökosystem wird sich auf der technischen Seite viel tun, es wird neue Geräte mit noch besserem Sound geben“, sagt Rutz: Außerdem werden immer mehr Mikrofone in immer mehr Geräte integriert, was die Implementierung von Sprachassistenten ermöglicht.

Ein weiteres Thema für die Branche ist, dass es noch keinen übergreifenden Standard gibt, viele Systeme sind streng proprietär. „Das ist vergleichbar mit den unterschiedlichen Standards, die es früher bei Videorekordern gab“, sagt  Wittgrefe. Anders als beim damaligen Kampf zwischen VHS und Betamax glaubt er aber nicht, dass diesmal ein Anbieter den anderen komplett verdrängen wird: „Der Markt ist groß genug für mehr als einen Anbieter“, sagt er. Und StreamUnlimited soll weiterhin als Systemintegrator auftreten, mit dessen Hilfe alle Lösungen zusammenspielen.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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