06.03.2024

Stratum1: Grazer Startup lässt Nutzer:innen 3D-Räume im Internet übers Smartphone betreten

Das Grazer Startup Stratum1 verbindet mit seinem Produkt Arrival.Space 3D-Räume im Netz mit der einfachen Bedienung am Handy.
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Gero A.E.Egger (CEO), Lisa Maria Wurzinger (COO) und Thomas Richter-Trummer (CTO) (v.l.) (c) Stratum1
Gero A.E.Egger (CEO), Lisa Maria Wurzinger (COO) und Thomas Richter-Trummer (CTO) (v.l.) (c) Stratum1

Metaversum, das Internet im dreidimensionalem Raum (Space) und das ganze bequem am Handy. So kann man das Produkt des Grazer Startup Stratum1, welches 2023 gegründet wurde, kurz und knapp beschreiben. Mit Arrival.Space kann man über das Internet virtuelle 3D-Räume betreten, diese mit ein paar Klicks gestalten und sich mit anderen User:innen austauschen. Dabei sollen den Vorstellungen keine Grenzen gesetzt sein. So haben beispielsweise auch KI-Anwendungen Platz in den virtuellen Räumen.

Für die Gründer:innen Lisa Maria Wurzinger (COO), Gero A. E. Egger (CEO) und Thomas Richter-Trummer (CTO) geht es für das Internet klar in eine Richtung: Hin zu einem integrierten Ort in einem dreidimensionalem Internet. Mit dem Produkt Arrival.Space bietet das Grazer Startup eine „webbasierte, immersive und interoperable Social 3D-Plattform, wo jede:r sein Profil sofort beziehen kann. Dadurch können Nutzer:innen ihren Content sofort in ihrem Raum darstellen und ihn mit anderen Menschen teilen“, so Wurzinger gegenüber brutkasten.

Räume (Spaces) können auf unterschiedlichem Weg betreten werden (c) Stratum1 GmbH

Mit Arrival.Space will das Trio die Eintrittshürde in das Metaverse verringern. So kann man die Räume des Startups auch bequem über Desktop oder Handy betreten – ganz einfach über einen Link. User:innen betreten mit einem Avatar den virtuellen Raum, ähnlich wie bei einem Computerspiel. Dort können sie sich frei bewegen, mit anderen Nutzer:innen in Kontakt treten und den jeweiligen Content konsumieren. Dabei bietet Arrival.Space die Möglichkeit, Websites direkt in das 3D-Erlebnis zu integrieren und auch mit anderen 3D-Spaces zu verbinden.

„Unsere Plattform setzt kein Special-Skillset voraus“, erklärt CEO Gero Egger. „Jeder Menschen, der mit einem Computer und einer Maus, beziehungsweise einem Smartphone umgehen kann, der kann einen Space bei uns betreten und auch einrichten.“

1,2 Mio. Euro von der FFG für Stratum1

Ursprünglich haben die drei Gründer:innen ihr Unternehmen gebootstrapped und stehen noch vor der ersten Investorenrunde. Eigenes Geld floss „im niedrigen sechsstelligen Bereich“ in ihr Unternehmen. Allerdings konnte Stratum1 nach eigenen Angaben eine Förderung der österreichischen Forschungsförderungsgesellschaft (FFG) in Höhe von 1,2 Mio Euro im Rahmen des Basisprogramms an Land ziehen. Mir dieser Förderung auf drei Jahre kann das Trio momentan die laufenden Kosten decken und zwei zusätzliche Entwickler:innen anstellen.

Um schneller zu wachsen, denkt das Team aber auch darüber nach, Venture-Capital aufzunehmen. Durch die vorherigen Tätigkeiten der Gründer:innen in diesem Gebiet sind Wurzinger, Egger und Richter-Trummer im europäischem und US-amerikanischen Umfeld gut vernetzt und wollen „vermutlich gegen Ende des Jahres eine externe Finanzierungsrunde starten“, so Wurzinger zu brutkasten.

„Ich bin ein bisschen gebrandmarkt“, so Richter-Trummer, „Venture-Capital hat nicht nur positive Seiten.“ Deshalb haben die Drei auch erstmal auf externes Geld verzichtet und ihr Produkt zunächst auf den Markt gebracht.

Arrival.Space ist momentan in einer Beta-Version online und kostenlos. Damit wollten die Erfinder:innen zunächst Feedback bekommen und ihr Produkt testen und weiterentwickeln. In Zukunft soll dann ein Abo-Modell und ein Monetarisierungsangebot in den Spaces den Cashflow sicherstellen. Zugute kommt den Gründer:innen, dass sich die laufenden Kosten gering halten. Lediglich die Server, welche über AWS laufen, und das Personal sind nennenswerte Kostenfaktoren zu diesem Zeitpunkt.

„Wir sehen die Evolution des Internets im dreidimensionalen“

Langfristig sieht Richter-Trummer Arrival.Space als Plattform für generierten Content: „Wir wollen die Plattform sein, wo Menschen AI-Content generieren und diskutieren in einer immersiven Welt.“ In diese Richtung will das Trio das Produkt ausrichten. Auch im universitären Bereich sehen die Gründer:innen noch großes Potenzial für ihr Angebot.

TU Dublin Space (c) Stratum1 GmbH

Für die Drei bieten sie mit ihrem Produkt schon jetzt einen Teil des zukünftigen Internets. Ihrer Meinung nach wird sich das Web in eine dreidimensionale Welt entwickeln, in der sich User:innen bewegen und direkt miteinander kommunizieren können. Ein wichtiger Schritt in diese Massentauglichkeit hat dabei auch der Release der Apple-Vision-Pro gesorgt. In diesem Release sieht Egger „eine Validierung unserer Arbeit und dass unser Produkt zukunftsfähig ist.“ Laut dem CEO von Arrival.Space zeigt Apple damit, dass auch sie diese Welt für die Zukunft halten. Mit deren Bekenntnis zur nativen Unterstützung von WebXR ist damit ein weiterer Gigant auf diesen Zug aufgesprungen.

Außerdem sei Apple damit erneut die Durchdringung einer kritischen Masse gelungen, auch wenn diese sich momentan nur über eine zahlungskräftige Klientel erstrecke. In naher Zukunft werde sich dies aber ändern und da sieht sich Arrival.Space gut positioniert.

„Größte Limitierung ist der Browser“

Von dieser Zukunft ist die Welt aber noch ein klein wenig entfernt. Momentan gibt es für die Gründer:innen von Stratum1 noch viel handfestere Probleme. „Die größte Limitierung unseres Produkts ist momentan noch der Webbrowser“, so CTO Richter-Trummer zum brutkasten. Außerdem sorgt die künstliche Limitierung des Arbeitsspeichers auf mobilen Geräten für Ärger. Dies sind allerdings externe Probleme, die für Arrival.Space allein nicht wirklich lösbar sind. Daher fokussieren sich die drei auf Dinge, die sie selbst in der Hand haben. So geht es zum Beispiel um die Sicherheit der Nutzer:innen in den bereitgestellten Spaces. Zusätzlich möchten sie das Moderieren der Interaktionen in ihren Räumen stärker in den Fokus legen. Arrival.Space soll „inklusiv und sicher gestaltet werden, um so einen Standard in der Community zu setzten“, so COO Wurzinger.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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