06.11.2025
PARTNERSCHAFT

Storyblok verkündet Partnerschaft mit der Developer-Plattform Netlify

Das Linzer Scaleup Storyblok startet eine Kooperation mit der US-Developer-Plattform Netlify.
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Die beiden Storyblok-Gründer Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer | (c) Storyblok

47 Millionen US-Dollar gab es im Jahr 2022, nur zwei Jahre später folgte ein weiterer Brocken: Ein 80-Millionen-US-Dollar-Investment für das Linzer „Soonicorn“ Storyblok rund um Alexander Feiglstorfer und Dominik Angerer – brutkasten berichtete.

Das Linzer DeepTech-Unternehmen hat in den Jahren seit seiner Gründung im Jahr 2017 sein Headless-CMS für Marketer:innen und Entwickler:innen erfolgreich am Markt etabliert. Auch personell ist man dafür gut aufgestellt. So holte man im August 2024 den Ex-Adobe-Manager Marc Wheeler als CMO an Bord – brutkasten berichtete auch hier.

Storyblok: Bereits mehrere Partnerschaften verkündet

Heute schreibt Storyblok eine weitere Schlagzeile: Das Enterprise-CMS schließt sich mit der KI-nativen Webentwicklungsplattform Netlify zusammen, wie per Pressebericht vermeldet wird.

Erst vergangenen Monat kündigte das Linzer Tech-Unternehmen seine Partnerschaft mit OtterlyAI an. Durch die Integration von Otterly wurde die Möglichkeit geschaffen, die Performance von Inhalten in verschiedenen KI-Suchmaschinen zu analysieren und zu optimieren. Nun deckt man mit der Kooperation mit Netlify einen weiteren Zweig ab.

Content-Management und Projektentwicklung

Netlify ist eine Plattform, auf der Menschen und KI-Agenten gemeinsam entwickeln, heißt es. Über neun Millionen Entwickler:innen sollen Netlify nutzen, um Websites und Anwendungen auf einer Plattform gesammelt erstellen, launchen und skalieren zu können. Das kann mit KI oder „klassischem Code“ passieren. Marken, die Netfliy bereits nutzen, sind unter anderem der Taxi-Service Bolt sowie die Unternehmen Figma, Mattel und Riot Games.

Die beiden Unternehmen wollen nun „Content-Management mit Projektentwicklung“ verbinden. Damit wollen sie es Marken ermöglichen, „schnellere, zuverlässigere und sichere Content-Auslieferung in großem Umfang“ zu erreichen.

Mit der Partnerschaft will Storyblok sein „Lösungsangebot ausbauen“, heißt es weiter. Ein Fokus dabei sei der „KI-bedingte Wandel des Internetauftritts“, an den sich Unternehmen mitsamt ihrer Marken anpassen müssen.

Durch die Kooperation mit Netlify soll es Storyblok-Nutzer:innen möglich sein, „neue Inhalte schneller entwicklen, strukturieren und für KI-Suchmaschinen“ optimieren zu können.

Direkte Integration in Storyblok

Technisch gestalte sich die „Kooperation“ als „direkte Integration von Netlify in Storyblok“. Dies soll für die Tool-nutzenden Teams einen „nahtlosen Workflow von der Content-Erstellung bis zur Veröffentlichung“ schaffen. Durch die Integration soll es Kund:innen möglich sein, Betriebskosten zu sparen, Serverwartungen zu vermeiden und schnellere Website-Launches durchführen zu können.

„Marketer:innen warten Tage auf Veröffentlichungen, während Entwickler:innen nächtelang an Servern oder Deployment-Skripten schrauben“, wird Dominik Angerer, CEO und Co-Founder von Storyblok, zitiert. „In Zeiten von KI, in denen Content-Strategien neu gedacht werden müssen, sind solche Verzögerungen nicht mehr tragbar. Genau deshalb haben wir uns mit Netlify zusammengeschlossen. Die Plattform übernimmt das gesamte ‚Heavy Lifting‘ im Hintergrund – Hosting, Caching, Skalierung und globale Auslieferung.“

Auch Mathias Biilmann, CEO und Co-Founder von Netlify, betont den strategischen Wert der Zusammenarbeit: „Das Web entwickelt sich zu einem Raum, in dem Menschen und KI-Agenten gleichermaßen mit Inhalten interagieren. Der sogenannte Agent Experience (AX)-Ansatz bedeutet, Websites so zu gestalten, dass sie beiden Welten gerecht werden.“

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Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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