01.07.2025
VERSAND

Storebox steigt in B2B-Paketversand ein – mit dem Ziel Umsatzverdoppelung

Das Wiener Scaleup Storebox entwickelte ein neues Angebot und macht damit Kurier- und Postservices Konkurrenz. Im Video-Talk mit brutkasten erklärt Gründer und CEO Johannes Braith die neuen Möglichkeiten zur Effizienzsteigerung, verspricht eine drastische Kostensenkung für Kunden und plant damit den eigenen Umsatz zu verdoppeln.
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Storebox, Post, DPD, GLS, DHL, Paket versenden
© brutkasten - Johannes Braith von Storebox.

Storebox wurde jüngst im März 2025 von der Financial Times als eines der am schnellsten wachsenden Unternehmen Europas für 2025 genannt – brutkasten berichtete. Wie Gründer und CEO Johannes Braith im Video-Talk erzählt, setzt das Wiener Scaleup nun den nächsten Schritt in Richtung Wachstum. Und macht damit Versanddienstleistern Konkurrenz.

Storebox mit Collect Hub

„Wir haben die letzten zehn Jahre daran gearbeitet, über 370 Filialen in sechs Ländern aufzubauen. Damit sind wir Marktführer bei urbaner Mikro-Logistik. Nur die österreichische Post mit 400 Filialen und die deutsche Post liegen in Österreich knapp davor“, sagt der Founder.

Jetzt möchte Storebox es KMUs und Online-Händlern ermöglichen, über ihre Infrastruktur Pakete zu versenden. Als E-Commerce-Betreiber könne man nun Versandbares direkt in die nächste Storebox bringen, anstatt teure Kurierdienstleister zu beauftragen. „Am nächsten Tag sind sie in ganz Europa zugestellt. Wer nämlich heute B2B versenden will, muss sich entscheiden: teuer oder kompliziert. Storebox beendet dieses Dilemma – mit CollectHub Drop-off. Das neue Versandprodukt richtet sich an alle Unternehmen, die flexibel, schnell und ohne eigene Logistikstruktur versenden wollen. Damit schaffen wir eine echte Alternative zu den herkömmlichen Anbietern wie zum Beispiel der Post oder GLS“, erklärt Braith.

Der Gründer weiß, dass Logistik von der Optimierung von Güterströmen lebt. Storebox bündelt daher viele Pakete an einem Punkt, was zu großen Kostenvorteilen führen soll. Zudem funktioniere Logistik wie ein Spotmarkt: „Wir kaufen Kapazitäten bei Kurierdienstleistern ein, sehen uns genau an, welche Destinationen zu welchen Kunden passen und analysieren mit ihnen die Sendungsstruktur, um dann größere Kapazitäten einzukaufen, als es kleine Online-Shops machen könnten“, präzisiert Braith, der für seine Kunden von einer Kostenersparnis von 50 Prozent ausgeht. Und diese im Talk auch verspricht. Die Transportabwicklung erfolgt über professionelle Partner:innen, wie u.a. DHL, UPS oder FedEx.

Last- und First Mile

Das neue Storebox-Angebot richtet sich an Businesskunden. Jene können an Endkund:innen versenden oder auch an andere Unternehmen. „Jeder Online-Shop, jeder Händler kann bei uns Pakete aufgeben. Bringst du sie selbst in die Storebox, wird das Service-Offering günstiger“, sagt Braith. Alternativ kann man sich die Pakete auch vom eigenen Shop abholen lassen. „Auch das machen wir. Versendest du es von der Storebox zur Haustüre des Kunden, ist das möglich. Versendest du es von der Storebox, allerdings nicht zur Haustüre, sondern in die Storebox in einem anderen Land oder in einer anderen Stadt, wird das Service-Offering nochmal günstiger.“

Mit diesem „Collect Hub-Ansatz“ hat das Scaleup nun konkret zwei Möglichkeiten, die Kosten der Last- und der First-Mile zu reduzieren, um die Effizienz zu steigern. Und möchte damit den eigenen Umsatz verdoppeln.

„Wir sehen dieses Netzwerk, das wir mittlerweile haben, als sehr mächtig an. Allerdings ist ein Netzwerk nur tatsächlich mächtig, wenn du die einzelnen Punkte miteinander verbindest, sodass es wirklich ein System wird. Das hatten wir auch in den letzten zehn Jahren vor. Jetzt gehen wir als holistischer Logistik-Dienstleister tatsächlich den nächsten Schritt und steigen in den Transport mit ein“, so Braith weiter.

Storebox plant Umsatzverdoppelung

Mit diesem Service und bestehenden 1.800 B2B-Kunden startet Storebox sein Ziel der Umsatzverdoppelung in Österreich und auch aus Deutschland heraus. Zu den weiteren Kernmärkten gehören die Niederlande, Belgien, Luxemburg und die Schweiz.

„Wir müssen dafür jetzt nicht unsere Storebox-Standorte signifikant erweitern oder in neue Länder gehen, weil wir aus diesen bestehenden sechs Märkten mehr oder weniger in alle Länder versenden können. Das heißt, die Endkund:innen, die dürfen und können und sollen überall auf der Welt sitzen, die Versender in der Regel in der Nähe unserer Standorte“, erklärt Braith. Mit dieser großen Plattform sei es nun möglich, Richtung Endkunden zu skalieren, ohne das Standortnetzwerk zu erweitern.

„Jedoch ist an der einen oder anderen Ecke sicher noch Platz. Wir probieren jetzt dieses Service aus und testen. Das ist Startup“, so der Founder. „Wenn dieses Service so angenommen wird, wie wir uns das vorstellen, kann es durchaus sein, dass wir auch in Österreich, speziell in Wien, deutlich nachverdichten.“

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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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