04.02.2026
ZAHLEN

Storebox-Jahresabschluss 2024: starke Umsatzsteigerung, aber noch Millionen-Verluste

Das Wiener Scaleup Storebox legte nun seinen Jahresabschluss 2024 vor. Die Zahlen darin beziehen sich nur teilweise auf die gesamte Gruppe. Co-Founder und CEO Johannes Braith gab brutkasten ein Statement dazu.
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Johannes Braith | (c) Storebox
Johannes Braith | (c) Storebox

Das Jahr 2026 ist bereits mehr als einen Monat alt. Während einige – zugegebenermaßen kleinere – Startups bereits mit ausgewählten Zahlen aus dem Vorjahr an die Öffentlichkeit gehen, legte das Wiener Scaleup Storebox (konkret die Storebox Holding GmbH) nun seinen Jahresabschluss 2024 vor.

Eine Kurzzusammenfassung des „Lageberichts“ für das Vorvorjahr: Storebox konnte die 2023 gesteckten Ziele nicht erreichen, wohl aber ein veritables Wachstum erzielen. In die Nähe von schwarzen Zahlen kam man dabei aber auf dem Papier noch nicht. Zumindest in der Wiener Muttergesellschaft Storebox Holding GmbH. Die Zahlen der Töchter in Deutschland, der Schweiz und den Niederlanden sind im Bericht nämlich nur fragmentarisch abgebildet.

Braith: „Einzelabschlüsse isoliert nur eingeschränkt aussagekräftig“

„Der veröffentlichte Jahresabschluss 2024 bildet bewusst nur einen Teil der Gruppe ab, da wir aktuell keine konsolidierte Bilanz offenlegen. Die Storebox Gruppe besteht aus mehreren operativen Gesellschaften in unterschiedlichen Ländern und Entwicklungsphasen, weshalb Einzelabschlüsse isoliert nur eingeschränkt aussagekräftig sind“, kommentiert dazu Co-Founder und CEO Johannes Braith auf brutkasten-Anfrage.

49 Prozent Umsatzsteigerung, aber operativer Verlust in Millionenhöhe

Einige Zahlen für die Holding: Der Umsatz konnte im Vergleich zu 2023 um 49 Prozent auf 8,59 Millionen Euro gesteigert werden. Beim Betriebsergebnis steht laut Lagebericht aber ein Minus von 6,96 Millionen Euro zu Buche – eine Verbesserung um 0,42 Millionen Euro im Vergleich zum Jahr davor. Zusammen mit Abschreibungen, Zinsen und Co. ergibt sich ein Nettoverlust (Jahresfehlbetrag) von 20,1 Millionen Euro. 12,3 Millionen Euro dieses Verlusts sind jedoch rein buchhalterische Abschreibungen auf Finanzanlagen.

Braith nennt gegenüber brutkasten eine weitere Zahl: Bereinigt liege das operative Ergebnis bei minus 2,9 Millionen Euro, „was eine erhebliche Verbesserung darstellt und die Wirksamkeit unserer Effizienzmaßnahmen unterstreicht“. Bei den im Lagebericht ausgewiesenen minus 6,96 Millionen Euro werde das Bild aufgrund der Abschreibung der Intercompany-Verrechnung (Forderungen) verzerrt.

Self-Storage blieb auf Gruppenebene Zugpferd

Storebox führt im Lagebericht zudem einige ausgewählte Umsatzzahlen auf Gruppenebene an, konkret zu den verschiedenen Geschäftssparten: Zugpferd blieb 2024 demnach der Self-Storage-Bereich mit 43 Prozent Wachstum auf 5,5 Millionen Euro Umsatz. Der Bereich Logisitcs Solutions um 36 Prozent auf zwei Millionen Euro. Einen Umsatzrückgang um 43 Prozent musste die Storebox Holding dagegen beim Verkauf von Franchise-Lizenzen verbuchen: Dort kam man auf 0,6 Millionen Euro. „Allerdings generieren wir wesentliche laufende Umsätze über die Franchise-Gebühren“, betont Braith gegenüber brutkasten.

Drei von vier Tochtergesellschaften mit negativem Ergebnis

Wie hoch der Umsatz in der gesamten Gruppe war, geht aus dem Lagebericht nicht hervor. Allerdings gibt es einige Angaben zur Gruppe-Ebene und den Tochtergesellschaften. Das Ziel von 18,5 Millionen Euro Gruppen-Umsatz bei einem Wachstum von 43 Prozent habe man nicht realisieren können, ist etwa zu lesen.

Für die Storebox Deutschland GmbH wird zudem konkret ein Wachstum von 7,9 Prozent auf 5,75 Millionen Euro genannt. In Summe stehe dort ein negatives Ergebnis zu Buche, wobei laut Bericht „der Jahresfehlbetrag im Vergleich zu 2023 deutlich stieg“. Die andere deutsche Tochtergesellschaft, Lager4You GmbH, die einen großen Self-Storage-Standort betreibt, habe dagegen ein positives Ergebnis erzielt, das gegenüber dem Jahr 2023 auch deutlich gesteigert worden sei.

Die Tochtergesellschaft in der Schweiz widme sich lediglich dem Standortausbau für Franchise-Partner weswegen das Geschäft „weitestgehend nicht ergebnisrelevant“ sei. In Summe sei das Ergebnis auch dort negativ. Und die Gesellschaft in den Niederlanden sei erst Ende des Jahres 2023 gestartet worden, habe 2024 die ersten drei Standorte eröffnet, wobei die Kosten für den Aufbau ein „erwartbar negatives Ergebnis“ verursacht hätten.

Wirtschaftslage laut Storebox ausschlaggebend

Begründet wird das Verfehlen der Ziele uns insbesondere auch der Rückgang bei den Franchise-Lizenz-Verkäufen mit der schwierigen wirtschaftlichen Lage im Rezessionsjahr 2024. Braith erläutert gegenüber brutkasten: „2024 war insgesamt von sehr herausfordernden makroökonomischen Rahmenbedingungen geprägt. Inflation, Zurückhaltung bei Investitionen und längere Entscheidungszyklen haben sich insbesondere im Scaleup-Umfeld deutlich bemerkbar gemacht.“

Der Gründer betont jedoch: „Gleichzeitig war das Jahr für uns operativ ein wichtiges Transformationsjahr. Trotz dieses Umfelds konnten wir in allen wesentlichen Bereichen wachsen, sowohl beim Umsatz als auch bei der operativen Substanz des Geschäfts.“ Man habe das Kerngeschäft weiter skaliert, das Standortnetz ausgebaut und gleichzeitig stark an Effizienz, Kostenstruktur und operativen Prozessen gearbeitet.

Der Jahresabschluss 2024 sei zudem aufgrund der Größe des Unternehmens erstmals extern durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüft und mit einem positiven Prüfungsurteil versehen worden. „Für uns ist das ein wichtiger Meilenstein in der Weiterentwicklung der Gruppe und ein klares Signal für Transparenz, Qualität der Finanzberichterstattung und zunehmende institutionelle Reife“, so Braith.

2025 Kapitalzuschuss von Bestandsinvestoren und „fortgeschrittene Gespräche“ mit neuem Investor

Und wie ging es 2025 weiter? Einige Hinweise darauf finden sich bereits im Lagebericht zu 2024. So heißt es etwa: „Eine umfangreiche Kapitaleinlage der Bestandsinvestoren im 2. Quartal des Geschäftsjahres 2025, die den nicht gedeckten Fehlbetrag ausgeglichen und eine ausreichende Liquiditätsreserve sichergestellt hat, hat das negative buchmäßige Eigenkapital zunächst geheilt.“ Öffentlich kommuniziert wurde diese Finanzierung im Vorjahr von Storebox allerdings nicht.

In Sachen Bestandsprognose ist zudem von einem weiteren Kapitalbedarf die Rede. Mindestens 2,35 Millionen Euro müssten demnach aufgestellt werden. Dazu heißt es im Lagebericht unter anderem: „Teil der Prognose ist eine Kapitaleinlage der Eigentümer oder eines neuen Investors, welcher im Rahmen eines bereits weit fortgeschrittenen Prozesses mit einer Investment-Bank identifiziert wurde und sich bereits in engem Austausch mit der Geschäftsführung befindet.“

Braith präzisiert gegenüber brutkasten: „Die 2,35 Millionen Euro stellen den gruppenweiten Kapitalbedarf bis zum Erreichen des gruppenweiten positiven operativen Cashflows dar. Das stellt nur einen geringfügigen Anteil Teil des bereits investierten Kapitals dar und verweist somit auf elementare Verbesserungen im operativen Geschäft.“ Die Holding selbst habe jedoch keinen weiteren Kapitalbedarf.

Braith zu 2025: „Klare Annäherung an die operative Profitabilität erreicht“

Der Gründer gibt zudem schon einen vagen Einblick in das Geschäftsjahr 2025. „Die positiven Entwicklungen aus 2024 konnten wir fortschreiben, insbesondere im zweiten Halbjahr haben wir in unseren wichtigsten Verticals ein deutlich beschleunigtes Wachstum gesehen“, schreibt der Gründer. Vor allem das Service „Drop-Off“ habe für „ordentliches Wachstum“ gesorgt. „Gleichzeitig greifen die eingeleiteten Effizienzmaßnahmen, sodass wir wie geplant eine klare Annäherung an die operative Profitabilität erreicht haben.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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