16.05.2025
STARTUP-POLITIK

Storebox-Gründer Braith kritisiert Förderungen als „Rückverteilung“ – Steuern müssen runter

Am Freitag wurde im Festsaal des Wirtschaftsministeriums der Austrian Startup Monitor 2024 präsentiert. Im Rahmen der anschließenden Panel-Diskussion forderte Storebox-Gründer Johannes Braith radikale Steuererleichterungen für Unternehmen und stellte das heimische Fördersystem als „Rückverteilung“ infrage. brutkasten sprach am Rande der Veranstaltung mit Braith über seine Kritik und seine Forderung nach massiv gesenkten Lohnnebenkosten.
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Johannes Braith bei der ASM-Präsentation | (c) Tobias Gärtner

Im Festsaal des Wirtschaftsministeriums herrschte am Freitag reger Andrang: Vor vollem Haus präsentierten AustrianStartups, das WU-Gründungszentrum und das AIT den Austrian Startup Monitor 2024. Die mittlerweile siebte Ausgabe der Studie gilt als verlässliches Barometer der heimischen Gründerszene und stand heuer erstmals unter dem Schwerpunkt DeepTech.

Monitor bestätigt Reformbedarf

Die Studie basiert auf der Befragung von 665 Startup-Gründer:innen und -Geschäftsführer:innen. Nur noch 39 Prozent bewerten die aktuelle Geschäftslage als gut oder sehr gut, während 15 Prozent sie als schlecht einstufen – ein Negativrekord. Gleichzeitig bleibt der Optimismus hinsichtlich Neueinstellungen hoch: 79 Prozent planen, binnen zwölf Monaten zusätzliche Jobs zu schaffen; hochgerechnet wären das mehr als 10.000 neue Arbeitsplätze. Der Frauenanteil unter den Gründenden ist auf 22 Prozent gestiegen, liegt aber weiter unter dem EU-Schnitt. Besonders deutlich fällt eine andere Zahl aus: 62,3 Prozent der Startups fordern steuerliche Entlastungen, insbesondere bei den Lohnnebenkosten, dicht gefolgt von „weniger Bürokratie bei Förderungen“ (56,3 Prozent) (brutkasten berichtete).

Geld im Kreis schicken?

Exemplarisch für diese Stimmung äußerte sich Johannes Braith , Gründer und CEO des Wiener Logistik-Scaleups Storebox im Zuge des Events gegenüber brutkasten: „Wir haben die mit Abstand höchste Steuerlast in Europa. Der Staat nimmt Unternehmen das Geld, um es anschließend als Förderung zurückzuverteilen – das könnte man sich sparen“, kritisierte er.

Er plädiert dafür, die Abgaben auf Arbeit drastisch zu reduzieren: Neu gegründete Unternehmen sollten für ihre ersten Mitarbeiter keine Lohnnebenkosten zahlen müssen. Zugleich stellte Braith das gesamte Fördersystem zur Diskussion: „Vielleicht sollten wir weniger über neue Fördertöpfe nachdenken und stattdessen die Steuern radikal senken – dann würden Marktmechanismen besser greifen und der administrative Overhead schrumpfen.“

Die derzeitige Praxis sei „eine Rückverteilungsschleife, die Zeit und Ressourcen bindet“. Zahlen zur exakten Belastung nennt er nicht, verweist jedoch erneut auf die Lohnnebenkosten als „größten Bremsklotz“ für Neueinstellungen.

Auch bei der Internationalisierung stoßen Startups laut Braith auf Stolpersteine: „In sechs Ländern haben wir sechs verschiedene Regelwerke – ein Best-Practice-Land haben wir noch nicht gefunden. Föderalismus und unterschiedliche regionale Vorgaben machen es ebenso schwer wie die österreichische Bürokratie.“ Sein Fazit: Erst eine europaweite Harmonisierung und spürbare Entlastung bei Steuern wie Bürokratie „würden wirklich neue Arbeitsplätze schaffen“.

Zehetner kontert mit europäischer Agenda

Staatssekretärin Elisabeth Zehetner räumte bürokratische Bremsklötze ein, betonte aber Fortschritte: „Bürokratie trifft nicht nur Startups, sondern die gesamte Wirtschaft. Wir müssen den europäischen Binnenmarkt vollenden und eine echte Kapitalmarkt-Union schaffen, damit Unternehmen wachsen können, ohne sofort in die USA abzuwandern.“ Außerdem warb sie für spürbare Vereinfachungen bei Uni-Spinoffs und stellte klar, dass weibliches Unternehmertum ein Schwerpunkt der Regierung bleibe.


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Laura Raggl | Foto: Fabianklima.at

In der Startup-Szene waren bereits Paare in der Gründerschaft ebenso Thema, wie auch alleinerziehende Mütter. Was jedoch als unangenehm gilt und weniger in den Fokus gerät, ist der Ehevertrag bei Founder:innen. Genau dieses Spannungsfeld hat die Investorin Laura Raggl, Managing Partner bei ROI Ventures, jüngst in einem LinkedIn-Post aufgegriffen – und damit eine Debatte angestoßen.

Die Gesamtscheidungsrate in Österreich liegt aktuell bei 36,5 Prozent und ist damit seit Jahren rückläufig. Im Jahr 2024 wurden laut Statistik Austria 14.963 Ehen geschieden, während die vorläufigen Daten für 2025 mit 15.217 Ehescheidungen auf einem ähnlichen Niveau blieben. So viel zur Statistik.

Ehe und Startup

Im eigentlichen Kern geht es um die Frage, was passiert, wenn sich Gründer:innen trennen – und wie sich der während der Ehe entstandene Unternehmenswert in rechtlichen Auseinandersetzungen niederschlagen kann. Gerade in Rechtsordnungen mit Zugewinnausgleich kann der Wertzuwachs eines Unternehmens im Trennungsfall zu erheblichen Ausgleichszahlungen führen. Für Startups, deren Vermögen oft in illiquiden Anteilen gebunden ist, kann das zu einem realen Liquiditätsproblem werden.

Raggl formuliert es derart: „Dein Ehepartner oder deine Ehepartnerin kann indirekt einen Teil deines Startups besitzen. Den meisten Gründer:innen ist das nicht bewusst. Wenn du ohne Ehevertrag heiratest, gilt in vielen Rechtsordnungen (Raggl bezieht sich in ihrem Post auf Deutschland) der gesetzliche Güterstand der Zugewinngemeinschaft. Das bedeutet: Deine Anteile bleiben rechtlich dir zugeordnet. Aber der Wertzuwachs während der Ehe kann im Fall einer Scheidung geteilt werden. Für Gründer:innen entsteht dadurch ein echtes Risiko.“ Gemeint ist dabei die wirtschaftliche Beteiligung über Vermögensausgleichsansprüche, die im Ernstfall den Unternehmenswert betreffen können.

Mögliche Probleme bei Verkaufsprozessen

Oder anders gesagt: Wenn ein Startup während der Ehe deutlich an Wert gewinnt, kann dieser Wertzuwachs im Fall einer Scheidung grundsätzlich im Rahmen des Zugewinnausgleichs relevant werden. Da das Vermögen vieler Gründer:innen überwiegend in Unternehmensanteilen gebunden ist und nicht in liquider Form vorliegt, entsteht in solchen Fällen ein potenzieller Liquiditätsdruck. Der Ausgleichsanspruch muss in der Praxis häufig in Geld erfüllt werden, obwohl der zugrunde liegende Wert ausschließlich in den Beteiligungen am Unternehmen besteht, wie Raggl beschreibt.

Da die Anteile am Startup für viele Gründer:innen den überwiegenden Teil ihres Vermögens ausmachen, kann dies Transaktionen beeinflussen. Insbesondere bei Verkaufsprozessen oder Finanzierungsrunden kann dies zu zeitlichen Verzögerungen oder zusätzlichen Abstimmungs- und Verhandlungserfordernissen führen.

Ehevertrag als Lösung

Familienrechtsexpertin Valentina Philadelphy-Steiner riet bereits 2024: „Um sich vor den negativen Folgen einer Krise zu schützen, ist Vorsorge durch vertragliche Regelungen unerlässlich. In einem Ehevertrag sollten Themen wie die Aufteilung des Vermögens, die Haftung für gemeinsame Schulden und die Übertragung von Unternehmensanteilen klar geregelt werden.“

Die Vertragsgestaltung sollte den besonderen Herausforderungen der Startup-Welt Rechnung tragen. Dazu gehöre beispielsweise die Bewertung von Unternehmensanteilen, die während der Ehe gegründet oder aufgebaut wurden. Auch der Umgang mit geistigem Eigentum, das sowohl privat als auch geschäftlich genutzt wird, müsse der Rechtsanwältin zufolge klar geregelt sein.

Lage in Österreich

Konkret auf Österreich bezogen sind Unternehmensanteile bei einer Scheidung gesetzlich grundsätzlich vom Aufteilungsvermögen ausgenommen (§ 82 EheG), um den Betrieb als Erwerbsquelle zu erhalten. Dennoch lauern erhebliche finanzielle Risiken: Starkes Wertwachstum oder während der Ehe investierte Ersparnisse können zu hohen Unterhalts- und Ausgleichszahlungen führen, die im schlimmsten Fall die Liquidität des Startups gefährden. Eine proaktive Absicherung sei für Gründer:innen daher essenziell. Als wichtigste Hebel gelten ein Ehevertrag zur Vereinbarung der Gütertrennung sowie eine strategische „Marriage Clause“ im Gesellschaftsvertrag, die verhindern soll, dass Ex-Partner im Ernstfall Mitspracherechte im Cap Table erhalten.

Co-Founder in der Pflicht

Raggl indes weiß, dass viele Gründer:innen erstmals im Zuge der ersten Finanzierungsrunde von diesem Thema hören: „Es ist nicht unüblich, dass Investor:innen verlangen, dass Gründer:innen eine ehevertragliche Regelung in Bezug auf ihre Unternehmensanteile treffen. Co-Founder sollten dieses Thema frühzeitig besprechen, um klare Verhältnisse über Eigentum und wirtschaftliche Interessen am Unternehmen zu schaffen“, rät sie.

Abschließend betont die Investorin, dass ein Ehevertrag nichts mit Misstrauen zu tun hat. Es gehe darum, kluge Entscheidungen zu treffen und gemeinsam klare und faire Regeln festzulegen. Der Ehevertrag wird damit nicht als Ausdruck von Distanz verstanden, sondern als Instrument: „Es geht darum, Klarheit zu schaffen und alle Beteiligten zu schützen – Gründer:innen, Ehepartner:innen, Investor:innen und das Unternehmen selbst.“

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