22.12.2017

Storebox-Franchise: Wiener StoreMe plant europaweite Expansion

Seit Ende Oktober bietet das Wiener Startup StoreMe seine Storeboxen europaweit auch als skalierbares Franchise-Konzept an. Wir haben dazu mit Franchise-Partner Managerin Magdalena Mathoi gesprochen.
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Franchise-Modell für Storebox
(c) store.me: Das Kern-Team
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“Unser erster Franchise-Partner in Salzburg baut bereits elf Storebox-Standorte im gesamten Bundesland auf. Mit potenziellen Partnern in Oberösterreich führen wir finale Gespräche. Auch mit Interessenten aus Tschechien und Frankreich stehen wir bereits in Verhandlung. Und sogar aus Hong Kong gab es eine Anfrage”, erzählt Magdalena Mathoi. Das Franchise-System ist seit Oktober diesen Jahres gut angelaufen. “Zukünftige Franchise-Partner bekommen die Chance, das erprobte Geschäftsmodell als Unternehmer aufzubauen und erfolgreicher Player am Markt zu werden“, so Mathoi.

+++ Live Interview mit Johannes Braith, dem CEO von StoreMe +++

Fokus auf Österreich und Deutschland

Doch damit gibt sich die Franchise-Partner Managerin des Startups, bei dem unter anderem Hansi Hansmann und Markus Ertler investiert haben, noch lange nicht zufrieden. “Wir haben vor, jeden Monat zwei neue Standorte zu eröffnen”, erklärt Mathoi. Schon jetzt erhält StoreMe rund fünf Franchise-Anfragen pro Tag. Konzentrieren wolle man sich dabei aber momentan auf den zentraleuropäischen Raum, insbesondere auf Österreich und Deutschland. “Die Anfrage aus Hong Kong ist für uns derzeit noch kein Thema. Als Storebox Franchise-Partner ist man Teil einer Innovationsbewegung, welche zunächst den europäischen Selfstorage-Markt verändern wird,“ sagt Mathoi.

„Wir sind überzeugt, mit starken Partnern Storebox noch schneller im europäischen Raum zu etablieren.“

Vielversprechende Zukunftsaussichten für Storebox

“Besonders spannende Standorte sind für uns momentan Städte mit über 30.000 Einwohnern in Österreich und Deutschland“, erläutert Mathoi. Die Zielgruppe sei klar im urbanen Bereich angesiedelt. Schließlich ergebe sich dort aufgrund kleinerer Wohnungen für Kunden auch weit häufiger der Bedarf nach externen Lagermöglichkeiten. Und dieser steige laufend. Die Zukunftsaussichten seien vielversprechend. “Wir sind fest davon überzeugt, mit starken Partnern Storebox noch schneller im europäischen Raum zu etablieren” so die Franchise-Partner Managerin. Genau deswegen habe man sich für das Franchise-System entschieden.

“Durch gegenseitige Unterstützung zum gemeinsamen Erfolg“

“In den letzten Monaten wurde intensiv an dem Franchise-Konzept gearbeitet, um zukünftigen Franchise-Partnern einen erfolgreichen Einstieg in die Selfstorage-Branche zu ermöglichen”, schildert Mathoi. Das vermittelte Know-how und die Unterstützung seitens Storebox erhält der Franchise-Partner durch Investitionen in Form von einmaligen Einstiegs- und laufenden Gebühren. Diese setzen sich zusammen aus Lizenzgebühr, Marketing- und Planungskosten sowie den Kosten für den Ausbau des Standorts. Von den laufenden Umsätzen geben Franchise-Partner zehn Prozent an StoreMe ab, wofür die Wiener Franchise-Zentrale alles von Marketing über Online-Sales bis zur Buchhaltung übernimmt und einen raschen Markteintritt gewährleistet. “Durch die partnerschaftliche Kooperation soll das Storbox Franchise-Konzept eine gemeinsame wirtschaftliche Expansion erlauben“, erklärt Mathoi. Die Storebox Franchise-Philosophie lautet immerhin “Durch gegenseitige Unterstützung zum gemeinsamen Erfolg“.

⇒ Interessenten für das Franchise-Modell können StoreMe über die Website direkt kontaktieren.


⇒ Mehr Infos zum Franchise-Modell

⇒ www.store.me

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EU-Verpackungsverordnung gilt: Was jetzt auf Unternehmen zukommt

Seit heute ist die PPWR EU-weit unmittelbar anwendbar. Der Handelsverband fordert ein Moratorium, eine PwC-Studie zeigt zeitgleich, dass die Konsument:innen strengere Regeln wollen. Ein Überblick, welche Pflichten tatsächlich schon greifen und wo Kleinstunternehmen ausgenommen sind.
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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)

Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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