31.03.2019

STOs als Finanzierungsmöglichkeit für Startup-Unternehmen

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. In einem kurzen Überblick für den brutkasten erläutert die Kanzlei, die Vorzüge von STOs als Finanzierungsmethode.
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STO
(c) Stadler Völkel / Nadine Studeny Photography
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Die Kryptoszene erlebt eine Transforma­tion in eine reifere und strenger regulierte Branche, die hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums den traditionellen Finanzdienstleistern zunehmend ähnelt. Europaweit sehen wir derzeit das Aufkommen sogenannter Security Token Offerings (STOs). Österreich konnte sich europaweit als Vorreiter bei STOs platzieren. So wurde etwa der EU-weit erste Prospekt eines tokenisierten Wertpapiers in Österreich gebilligt.

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Ein STO bietet eine spannende Finanzierungsmöglichkeit für Fintech- und Startup- sowie auch generell mittelständische Unternehmen, die nach neuen, innovativen Wegen zur Kapitalbeschaffung suchen und mittels STOs erstmals die Möglichkeit erhalten, am Finanzmarkt teilnehmen zu können. Stadler Völkel Rechtsanwälte konnten sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien führend in diesem Bereich positionieren und haben die erste Billigung eines STO-Prospekts innerhalb der Europäischen Union rechtlich betreut.

Was ist überhaupt ein STO?

Ein STO verbindet die klassische Welt der Kapitalmärkte mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie. Bei einer klassischen Emission am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere Anlegern zur Zeichnung an. Über den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers ist dabei eine Vielzahl von Intermediären beteiligt: Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, ist etwa eine Verwahrstelle notwendig, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder eine Zahlstelle, über die Dividendenzahlungen an die Anleger abgewickelt werden. Diese Intermediäre tragen dazu bei, dass Emissionen hohe Nebenkosten verschlingen und üblicherweise nur für Großunternehmen zur Finanzierung in Frage kommen.

Abwicklung der Emission durch Blockchain-Technologie

Bei einem STO bietet ein Emittent, wie bei einer herkömmlichen Wertpapieremission, seine Wertpapiere inte­ressierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain, z.B. die Ethereum-Blockchain. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger.

Tokenisierung

Das Schlagwort bei STOs lautet Token­isierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die bisher in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, können einfach vom Emittenten akzeptierte Kryptowährungen umgetauscht und über die Blockchain übertragen werden. Werden mit Wertpapieren vergleichbare Rechte, wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, sind die Token rechtlich als Wertpapiere zu betrachten. Damit einher geht, dass bei der Emission eines Security Token dieselben Anlegerschutzbestimmungen zu beachten sind wie bei jeder anderen Kapitalmarktemission auch.

Stadler Völkel

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. Weitere Schwerpunkte: Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, E-Sport, Wetten und Glücksspiel.


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V.l.: Philipp von Lattorff, Johanna Pirker, Georg Kopetz und Dietrich Haubenberger bilden die Arbeitsgruppe "Science to Business" von Forwit | (c) Johannes Zinner

Die Verhandlungen zur gemeinsamen europäischen Gesellschaftsform EU Inc. bewegen sich langsam auf die Zielgerade zu. Mitsprache haben dabei nicht nur die EU-Kommission, die bereits im März ihren Entwurf vorlegte, und das EU-Parlament, das letztlich über das Regelwerk abstimmen wird, sondern auch der Rat der EU, also die Regierungen der Mitgliedstaaten. In der zweiten Reihe machen zudem einige mächtige Interessensvertretungen, etwa mehrere nationalstaatliche Notariatsverbände, ihren Einfluss geltend.

Eines zeichnet sich dabei bereits klar ab: Die Verhandlungen laufen auf einen Kompromiss hinaus, wie brutkasten bereits analysierte. Bereits der Kommissionsentwurf war eine im Vergleich zu den ursprünglichen Forderungen der im Startup-Umfeld formierten Initiative „EU-INC“ abgespeckte Version. Dass es in den Verhandlungen zu Abänderungen im Sinne der Initiative kommt, ist höchst unwahrscheinlich. Vielmehr stehen Streichungen zentraler Punkte im Raum, die für die Initiative zum Kern des Vorhabens zählen.

„Once in a generation-Chance für Österreich und Europa“

Diese adressiert nun auch die Arbeitsgruppe „Science to Business“ des österreichischen Rats für Forschung, Wissenschaft, Innovation und Technologieentwicklung (Forwit) in einem offenen Brief an mehrere österreichische Regierungsmitglieder. Der Arbeitsgruppe gehören TTTech-Gründer Georg Kopetz, Informatik-Professorin Johanna Pirker, Neurologe Dietrich Haubenberger und Philipp von Lattorff, Aufsichtsratsvorsitzender des Boehringer Ingelheim Regional Center Vienna, an.

Die EU Inc. sei eine „once in a generation-Chance für Österreich und Europa“, heißt es im offenen Brief. Während die Bundesregierung mit der strategischen öffentlichen Beschaffung und der Errichtung eines Dachfonds bereits zwei „kritische Schwachstellen“ im Wissenstransfer in Österreich angehe, könne dies gemeinsam mit der EU mit der EU Inc. auch beim Thema Skalierung „schlagkräftig“ gelingen.

Regierung soll sich für zentrales Handelsregister und Mitarbeiter:innenbeteiligung einsetzen

Zwei aus Sicht von Forwit dafür maßgebliche Elemente der EU Inc., nämlich ein zentrales europäisches Handelsregister und eine standardisierte Mitarbeiter:innenbeteiligung, würden aber aktuell drohen, im Zuge der Verhandlungen gestrichen zu werden. Ersteres brauche man, damit es sich bei der EU Inc. tatsächlich um einen europäischen Standard handle, zweiteres, damit europäische Wachstumsunternehmen im Wettbewerb um Talente bestehen könnten. Zudem betont die Forwit-Arbeitsgruppe auch die Möglichkeiten, die die neue Gesellschaftsform KMU im Allgemeinen bieten könne.

Entsprechend fordert sie die Regierungsmitglieder im offenen Brief konkret dazu auf, sich in den Verhandlungen für das zentrale Handelsregister und die Mitarbeiter:innenbeteiligung einzusetzen, ebenso wie für die freie Wahl des Registrierungssitzes, den Zugang für alle Unternehmen und die Geltung des lokalen Arbeits- und Steuerrechts. Und zudem „die EU Inc. als Bestandteil der Umsetzung der Industriestrategie 2035 zu erachten und in der Folge entsprechend mitzugestalten.“ Man stehe den Adressat:innen und der gesamten Bundesregierung „für eine Vertiefung und Begleitung der österreichischen Position selbstverständlich zur Verfügung.“

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