31.03.2019

STOs als Finanzierungsmöglichkeit für Startup-Unternehmen

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. In einem kurzen Überblick für den brutkasten erläutert die Kanzlei, die Vorzüge von STOs als Finanzierungsmethode.
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STO
(c) Stadler Völkel / Nadine Studeny Photography
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Die Kryptoszene erlebt eine Transforma­tion in eine reifere und strenger regulierte Branche, die hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums den traditionellen Finanzdienstleistern zunehmend ähnelt. Europaweit sehen wir derzeit das Aufkommen sogenannter Security Token Offerings (STOs). Österreich konnte sich europaweit als Vorreiter bei STOs platzieren. So wurde etwa der EU-weit erste Prospekt eines tokenisierten Wertpapiers in Österreich gebilligt.

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Ein STO bietet eine spannende Finanzierungsmöglichkeit für Fintech- und Startup- sowie auch generell mittelständische Unternehmen, die nach neuen, innovativen Wegen zur Kapitalbeschaffung suchen und mittels STOs erstmals die Möglichkeit erhalten, am Finanzmarkt teilnehmen zu können. Stadler Völkel Rechtsanwälte konnten sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien führend in diesem Bereich positionieren und haben die erste Billigung eines STO-Prospekts innerhalb der Europäischen Union rechtlich betreut.

Was ist überhaupt ein STO?

Ein STO verbindet die klassische Welt der Kapitalmärkte mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie. Bei einer klassischen Emission am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere Anlegern zur Zeichnung an. Über den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers ist dabei eine Vielzahl von Intermediären beteiligt: Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, ist etwa eine Verwahrstelle notwendig, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder eine Zahlstelle, über die Dividendenzahlungen an die Anleger abgewickelt werden. Diese Intermediäre tragen dazu bei, dass Emissionen hohe Nebenkosten verschlingen und üblicherweise nur für Großunternehmen zur Finanzierung in Frage kommen.

Abwicklung der Emission durch Blockchain-Technologie

Bei einem STO bietet ein Emittent, wie bei einer herkömmlichen Wertpapieremission, seine Wertpapiere inte­ressierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain, z.B. die Ethereum-Blockchain. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger.

Tokenisierung

Das Schlagwort bei STOs lautet Token­isierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die bisher in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, können einfach vom Emittenten akzeptierte Kryptowährungen umgetauscht und über die Blockchain übertragen werden. Werden mit Wertpapieren vergleichbare Rechte, wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, sind die Token rechtlich als Wertpapiere zu betrachten. Damit einher geht, dass bei der Emission eines Security Token dieselben Anlegerschutzbestimmungen zu beachten sind wie bei jeder anderen Kapitalmarktemission auch.

Stadler Völkel

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. Weitere Schwerpunkte: Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, E-Sport, Wetten und Glücksspiel.


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SuperCycle Gründerinnen Rhana Loudon und Olivia "Lilli" Hromatka © SuperCycle / Sigrid Mayer

Discokugel an der Decke, Spiegel an den Wänden und ein neonpinker Schriftzug, auf dem „SuperCycle“ zu lesen ist. Im Takt treten bis zu 40 Beinpaare auf den Bikes und lassen Herzfrequenzen in die Höhe schnellen.

Dieses Gefühl, das SuperCycle seit 2016 in seinen fünf Wiener Studios aufgebaut hat, soll jetzt über die Stadtgrenzen hinausfinden. Seit dem ersten Jahr erreichen Mitgründerin Olivia „Lilli“ Hromatka und ihre Co-Founderin Rhana Loudon laufend E-Mails aus anderen Städten, vor allem aus Graz, Linz, Salzburg und Innsbruck. Jetzt reagiert das Unternehmen darauf: Mit einem Franchisemodell soll das Boutique-Cycling-Konzept österreichweit wachsen.

Was hinter dem Konzept steckt

© SuperCycle / Sigrid Mayer

SuperCycle ist ein Indoorcycling-Studio: Auf stationären Rädern fahren die Teilnehmenden im Gruppenkurs zur Musik, angeleitet von Instructor:innen, die Tempo, Widerstand und Choreografie vorgeben. Dabei setzen die Trainer:innen auf durchchoreografierte, HIIT(High-Intensity-Intervall-Training)-basierte Einheiten im abgedunkelten Raum, mit Lichtshow und Playlist als festem Bestandteil der Stunde.

Über 165 solcher Kurse laufen aktuell pro Woche in den Wiener Studios, aufgeteilt auf Formate wie Soft-, Sculpt- und Music-Rides. Die Gründerinnen Loudon und Hromatka haben SuperCycle über das letzte Jahrzehnt ohne Investor:innen aufgebaut.

Zehn Prozent Abgaben und 32.000 Euro Einstiegsgebühr

Konkrete Zahlen zum neuen Franchisemodell nennt Hromatka im brutkasten-Interview: Die monatlichen Gesamtgebühren sollen sollen bei rund zehn Prozent des Nettoumsatzes liegen, dazu kommt die Einstiegsgebühr von 32.000 Euro. Auf weitere Kosten bzw. genauere Zahlen wird im näheren Kennenlernen der Franchise PartnerInnen eingegangen, erklärt Hromatka. Denn wer ein Studio eröffnet, muss auch investieren: SuperCycle-Studios brauchen etwa eine eigene Lüftung sowie einen Raum-in-Raum, um die Musik in voller Lautstärke spielen zu können, ohne die Nachbarschaft zu stören.

Auch die Bikes schaffen sich Franchisenehmer:innen selbst an. Wie hoch die Gesamtinvestition ausfällt, hängt von Studiogröße und Standort ab. Wichtig seien in jedem „Fall Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, die Liebe zu SuperCycle, und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein, um eine Community aufzubauen“, ergänzt die Co-Founderin.

Vier Landeshauptstädte zuerst

Die Expansion soll schrittweise erfolgen. „Ziel wäre Graz, ein bis zwei Studios, Linz, Salzburg, Innsbruck“, so Hromatka. Erst wenn die Partnerschaften in Österreich funktionieren, ist internationale Expansion geplant. „Ich bin ein großer Fan davon, sich realistische Ziele zu setzen“, erklärt die Co-Founderin weiter. Für jeden Standort gibt es laut eigenen Angaben bereits eine Gebietsanalyse, auf deren Basis ein Gebietsschutz vergeben wird, je nach Nachfrage auch mehrere Gebiete pro Stadt.

Rund 30 Interessent:innen, gezielte Auswahl

Bislang haben sich laut Hromatka rund 30 Interessent:innen gemeldet. Gesucht wird nicht in erster Linie Fitnessbranchen-Erfahrung, sondern Haltung: „Es geht nicht darum, dass jemand das aufbauen will, um einfach nur Geld zu machen“, sagt Hromatka. Wichtiger seien Hands-on-Mentalität, Organisationstalent, ein finanzielles Backup und die Bereitschaft, regelmäßig vor Ort im Studio zu sein.

Der Anspruch bleibt laut Hromatka derselbe wie beim Wiener Start: „Wir wollten weg von diesem langweiligen Sport.“ Wer einmal eine Sportart gefunden hat, die Freude macht, bleibt langfristig dabei. Genau dieses Gefühl soll das Franchisemodell nun nach ganz Österreich bringen.

© SuperCycle / Sigrid Mayer
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