31.03.2019

STOs als Finanzierungsmöglichkeit für Startup-Unternehmen

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. In einem kurzen Überblick für den brutkasten erläutert die Kanzlei, die Vorzüge von STOs als Finanzierungsmethode.
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STO
(c) Stadler Völkel / Nadine Studeny Photography
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Die Kryptoszene erlebt eine Transforma­tion in eine reifere und strenger regulierte Branche, die hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums den traditionellen Finanzdienstleistern zunehmend ähnelt. Europaweit sehen wir derzeit das Aufkommen sogenannter Security Token Offerings (STOs). Österreich konnte sich europaweit als Vorreiter bei STOs platzieren. So wurde etwa der EU-weit erste Prospekt eines tokenisierten Wertpapiers in Österreich gebilligt.

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Ein STO bietet eine spannende Finanzierungsmöglichkeit für Fintech- und Startup- sowie auch generell mittelständische Unternehmen, die nach neuen, innovativen Wegen zur Kapitalbeschaffung suchen und mittels STOs erstmals die Möglichkeit erhalten, am Finanzmarkt teilnehmen zu können. Stadler Völkel Rechtsanwälte konnten sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien führend in diesem Bereich positionieren und haben die erste Billigung eines STO-Prospekts innerhalb der Europäischen Union rechtlich betreut.

Was ist überhaupt ein STO?

Ein STO verbindet die klassische Welt der Kapitalmärkte mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie. Bei einer klassischen Emission am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere Anlegern zur Zeichnung an. Über den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers ist dabei eine Vielzahl von Intermediären beteiligt: Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, ist etwa eine Verwahrstelle notwendig, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder eine Zahlstelle, über die Dividendenzahlungen an die Anleger abgewickelt werden. Diese Intermediäre tragen dazu bei, dass Emissionen hohe Nebenkosten verschlingen und üblicherweise nur für Großunternehmen zur Finanzierung in Frage kommen.

Abwicklung der Emission durch Blockchain-Technologie

Bei einem STO bietet ein Emittent, wie bei einer herkömmlichen Wertpapieremission, seine Wertpapiere inte­ressierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain, z.B. die Ethereum-Blockchain. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger.

Tokenisierung

Das Schlagwort bei STOs lautet Token­isierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die bisher in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, können einfach vom Emittenten akzeptierte Kryptowährungen umgetauscht und über die Blockchain übertragen werden. Werden mit Wertpapieren vergleichbare Rechte, wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, sind die Token rechtlich als Wertpapiere zu betrachten. Damit einher geht, dass bei der Emission eines Security Token dieselben Anlegerschutzbestimmungen zu beachten sind wie bei jeder anderen Kapitalmarktemission auch.

Stadler Völkel

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. Weitere Schwerpunkte: Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, E-Sport, Wetten und Glücksspiel.


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Metaloop, Investment
(c) Metaloop - Die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker (r.) und Alexander Schlick.

Es schien, eine der heimischen Scaleup-Erfolgsstorys zu werden: Vor zwei Jahren sprachen die beiden Metaloop-Founder Jan Pannenbäcker und Alexander Schlick noch von achtstelligen Umsätzen und starkem Wachstum – brutkasten berichtete. Nun gab es aber einen deutlichen Dämpfer: Der Alpenländische Kreditorenverband (AKV) vermeldet, dass die Metaloop Europe GmbH ihren laufenden Zahlungsverpflichtungen nicht mehr nachkommen kann. Vom zuständigen Landesgericht wurde ein Sanierungsverfahren eröffnet.

Metaloop: 163 Gläubiger

Die Passiva betragen laut AKV rund 11,08 Millionen Euro (163 Gläubiger) – aktuell sind zehn Mitarbeitende beschäftigt, Gehälter wurden bis inklusive Mai ausbezahlt.

„Nach einer verlustreichen Aufbauphase mit steigenden Umsätzen erreichte das Unternehmen Anfang 2026 den Break-even und arbeitet seither aufgrund einer Fokussierung auf margenstärkere Geschäfte sowie effizienterer Strukturen leicht profitabel. Die Liquidität blieb jedoch angespannt, da weitere Eigenkapitalzuführungen ausblieben. Dies führt zu erhöhtem Aufwand im Tagesgeschäft, eingeschränkter Geschäftsentwicklung und Vertrauensverlust bei Partnern“, liest man beim AKV.

Und weiter. „Trotz positiver operativer Entwicklung reichen die Mittel gemäß eigener Angaben jedoch nicht aus, um anstehende Kreditrückzahlungen zu bedienen. Mangels weiterer Finanzierung besteht daher keine positive Fortbestehensprognose. Laut der uns vorliegenden Unterlagen bewertet die Schuldnerin ihre Aktiva mit rund 10,2 Millionen Euro.“

Fortführung geplant

Das Unternehmen soll fortgeführt und über einen Sanierungsplan entschuldet werden. Dabei sollen die Insolvenzgläubiger eine Quote von 20 Prozent erhalten, die innerhalb von zwei Jahren nach Annahme des Plans ausbezahlt werden soll. Finanziert werden soll dies zunächst durch den Abbau von Lagerbeständen und das Eintreiben offener Forderungen sowie später aus den laufenden Geschäftserträgen.

Der Sanierungsplan wird vor der Abstimmung noch konkretisiert bzw. angepasst, während der Alpenländische Kreditorenverband seine Umsetzbarkeit prüft und dabei auch bewertet, ob der Zahlungsvorschlag – der nur dem gesetzlichen Minimum entspricht – noch verbessert werden kann.


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