31.03.2019

STOs als Finanzierungsmöglichkeit für Startup-Unternehmen

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. In einem kurzen Überblick für den brutkasten erläutert die Kanzlei, die Vorzüge von STOs als Finanzierungsmethode.
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STO
(c) Stadler Völkel / Nadine Studeny Photography
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Die Kryptoszene erlebt eine Transforma­tion in eine reifere und strenger regulierte Branche, die hinsichtlich des angebotenen Leistungsspektrums den traditionellen Finanzdienstleistern zunehmend ähnelt. Europaweit sehen wir derzeit das Aufkommen sogenannter Security Token Offerings (STOs). Österreich konnte sich europaweit als Vorreiter bei STOs platzieren. So wurde etwa der EU-weit erste Prospekt eines tokenisierten Wertpapiers in Österreich gebilligt.

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Ein STO bietet eine spannende Finanzierungsmöglichkeit für Fintech- und Startup- sowie auch generell mittelständische Unternehmen, die nach neuen, innovativen Wegen zur Kapitalbeschaffung suchen und mittels STOs erstmals die Möglichkeit erhalten, am Finanzmarkt teilnehmen zu können. Stadler Völkel Rechtsanwälte konnten sich als eine der ersten Rechtsanwaltskanzleien führend in diesem Bereich positionieren und haben die erste Billigung eines STO-Prospekts innerhalb der Europäischen Union rechtlich betreut.

Was ist überhaupt ein STO?

Ein STO verbindet die klassische Welt der Kapitalmärkte mit den Vorteilen der Blockchain-Technologie. Bei einer klassischen Emission am Kapitalmarkt bietet ein Emittent seine Wertpapiere Anlegern zur Zeichnung an. Über den gesamten Lebenszyklus eines Wertpapiers ist dabei eine Vielzahl von Intermediären beteiligt: Neben Arrangeuren, die ein Angebot strukturieren, ist etwa eine Verwahrstelle notwendig, bei der die Wertpapiere verwahrt werden, oder eine Zahlstelle, über die Dividendenzahlungen an die Anleger abgewickelt werden. Diese Intermediäre tragen dazu bei, dass Emissionen hohe Nebenkosten verschlingen und üblicherweise nur für Großunternehmen zur Finanzierung in Frage kommen.

Abwicklung der Emission durch Blockchain-Technologie

Bei einem STO bietet ein Emittent, wie bei einer herkömmlichen Wertpapieremission, seine Wertpapiere inte­ressierten Anlegern zur Zeichnung an. Das Besondere daran ist die Nutzung der Blockchain-Technologie zur Abwicklung der Emission und der später anfallenden Aufgaben. Technische Voraussetzung dafür ist eine programmierbare Blockchain, z.B. die Ethereum-Blockchain. Eigens für die Wertpapieremission erstellte Smart Contracts nehmen dann Zeichnungsaufträge von Anlegern entgegen, leiten den Emissionserlös an den Emittenten weiter, kümmern sich um die Ausgabe der Wertpapiere an die Anleger und um die Weiterleitung von Zahlungen des Emittenten an die Anleger.

Tokenisierung

Das Schlagwort bei STOs lautet Token­isierung. Durch die Nutzung der Blockchain als Register können die bisher in einer physischen Urkunde verkörperten Rechte in einem Token auf einer Blockchain repräsentiert werden. Anstelle von physischen Papierurkunden dient die Blockchain als Wertpapierregister; anstatt Geld über Bankkonten zu transferieren, können einfach vom Emittenten akzeptierte Kryptowährungen umgetauscht und über die Blockchain übertragen werden. Werden mit Wertpapieren vergleichbare Rechte, wie etwa der Anspruch auf Zinszahlung oder die Rückzahlung eines geliehenen Kapitals tokenisiert, sind die Token rechtlich als Wertpapiere zu betrachten. Damit einher geht, dass bei der Emission eines Security Token dieselben Anlegerschutzbestimmungen zu beachten sind wie bei jeder anderen Kapitalmarktemission auch.

Stadler Völkel

Stadler Völkel Rechtsanwälte setzen sich seit Jahren aktiv dafür ein, die Akzeptanz und den Einsatz der Blockchain-Technologie zu fördern. Die Kanzlei ist Pionierin im Bereich des Rechts von Kryptowährungen und hat vor dem in der EU ersten aufsichtsrechtlich begleiteten STO unter anderem bereits das erste Initial Coin Offering nach österreichischem Recht betreut. Weitere Schwerpunkte: Kapitalmarktrecht, Finanzierungen, E-Commerce und Datenschutz, Zivilverfahren, E-Sport, Wetten und Glücksspiel.


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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Wirklich neu oder gar überraschend ist das jüngste Statement von Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner zum mit „bis zu“ 500 Millionen Euro Volumen geplanten „Start-up & Scale-up Dachfonds“ nicht. Wie mehrere heimische Medien berichten, sagte sie zuletzt gegenüber der APA: „Die Ausschreibung für das Fondsmanagement wird im Herbst stattfinden“ – betraut ist damit die aws. Anders wäre es freilich gar nicht möglich, den bereits zuvor kommunizierten Start der operativen Tätigkeit mit Anfang 2027 zu gewährleisten.

Und auch so könnte es schwer werden. Denn „im Herbst“ ist immer noch eine recht vage Zeitangabe und Ausschreibungsverfahren können bekanntlich auch länger dauern, als erhofft – sofern nicht bereits im Hintergrund Vorentscheidungen getroffen wurden, was hier keineswegs unterstellt werden soll.

Kleiner Pool an erfahrenen Dachfonds-Manager:innen

Der Pool an Personen, die konkrete Erfahrung mit dem Management VC-fokussierter Dachfonds mitbringen, hält sich nämlich europaweit in engen Grenzen. Neben dem European Investment Fund (EIF) als dominierendem Player auf EU-Ebene, gibt es einige nationalstaatliche Fonds, die teilweise auch zum Vorbild für die österreichische Version wurden, und einige private Player, die meist mit deutlich niedrigeren Kapitalvolumina arbeiten. Ein schlagkräftiges Team müsse aktiv mit entsprechenden Incentives abgeworben werden. Die Staatsnähe erschwere die Suche zusätzlich, befürchtet ein Branchenkenner gegenüber brutkasten hinter vorgehaltener Hand.

Keine staatliche Einflussnahme?

Dass es, wie versprochen, tatsächlich keine staatliche Einflussnahme auf den Dachfonds geben werde, glaubt er nämlich nicht. So soll etwa die aws laut einer nicht öffentlichen Präsentation, die dem Insider vorliegt, ins Fundraising eingebunden werden. Und das spreche, kombiniert mit dem geplanten staatlichen Ankerinvestment in Höhe von bis zu 20 Prozent bzw. bis zu 100 Millionen Euro (brutkasten berichtete), gegen völlige Unabhängigkeit.

Und auch die Zielsetzung, den Investmentfokus auf Österreich zu legen, passt nicht ganz mit der Idee zusammen, dass das Fondsmanagement völlig freie Hand haben soll. Zehetner äußerte sich auch hierzu gegenüber der APA: Österreich-Fokus ja, „es gibt aber keine genauen Vorgaben für das Fondsmanagement.“ Hinzu kommt natürlich auch, dass es in Österreich gar nicht so viele VC-Fonds gibt – und noch viel weniger im angestrebten Growth-Stage-Bereich.

Politische Überzeugungsarbeit bei potenziellen LPs

Ist das Management dann einmal aufgestellt, dürfte das Finden geeigneter Limited Partners (LPs), also Kapitalgeber für den Dachfonds, zur nächsten Herausforderung werden. Wirklich attraktiv sei die Beteiligung für die institutionellen Investoren, wie Banken und Versicherungen, die man ansprechen will, nämlich nicht, sagt ein anderer Branchenkenner – ebenfalls off the record. Auch wenn – wie angekündigt – begleitende Gesetze die Situation für die in Sachen Risiko sehr restriktiv geregelten Institutionellen verbessern, gebe es nicht automatisch gute Gründe, die für dieses Investment sprechen.

Die Folge: Es bedürfe auch von politischer Seite Überzeugungsarbeit bei den LPs. Dass man bereits jetzt, bevor das Management überhaupt ausgeschrieben ist, hinter verschlossenen Türen versucht, die großen relevanten heimischen Player zu einem Committment zu bewegen, liegt auf der Hand – schließlich soll das Projekt zum politischen Erfolg werden. Dass darunter die angestrebte Unabhängigkeit abermals leidet, ebenfalls.

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