06.12.2018

Stirtec: 3,7 Mio Euro Investment für steirisches DeepTech und Großauftrag aus USA

Das steirische Stirtec hat sich vom TU Graz Spin-Off zu einem Unternehmen mit technologischer Führerschaft gemausert. Rührreibschweißtechnologie (Friction Stir Welding) ist sein Spezialgebiet. Das DeepTech-Unternehmen holt sich nun ein 3,7-Millionen-Investment von eQventures - und zieht einen Großauftrag an Land.
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Stirtec.
(c) Stirtec. Roland Rathner ist Geschäftsführer des steirischen DeepTechs.

In Premstätten in der Steiermark ist der Sitz von Stirtec, einem Fügetechnologie-Unternehmen. Es zählt weltweit zu den Vorreitern in der Rührreibschweißtechnologie (Friction Stir Welding). Dieses Verfahren stammt ursprünglich aus der Weltraumfahrt und wurde dort im Speziellen in der Raketentechnik verwendet. Der Grund: Die dort verwendeten Materialien müssen extrem hohe Sicherheitsstandards erfüllen, wie uns Roland Rathner, der Geschäftsführer von Stirtec erklärt. „Es handelt sich dabei um ein spezielles Fügeverfahren, die eine sehr hochwertige Verbindung von zwei Metallen herstellt. Am Ende dieses Prozesses ist keine Fuge mehr sichtbar, und die Füge erfüllt höchste Sicherheitsstandards. Das macht unsere Technologie für Premiumhersteller der Automobilindustrie besonders interessant, die beispielsweise ihre Elektroautos besonders sicher bauen wollen.“

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Technologie für Produktion von E-Motoren und Brennstoffzellen

Durch den Hauptinvestor eQventure, wird nun ein Investment in das Spin-off der TU Graz in Höhe von 3,7 Millionen Euro getätigt. Die Grazer Beteiligungsgesellschaft eQventure hat erst kürzlich durch andere Investments in USound, eyeson und App Radar von sich Aufsehen gemacht. Das frische Kapital soll vor allem in die Umsetzung von Großaufträgen, Forschung und Entwicklung sowie den Ausbau weiterer Fertigungskapazitäten fließen. „Unsere Exportquote beträgt fast 100 Prozent. Bei den europäischen Premium-Fahrzeugherstellern wie Daimler & Co. ist dieses Fügeverfahren bereits erprobt. Mit einigen der führenden europäischen Automobilzulieferer arbeiten wir intensiv an der Serieneinführung dieser zukunftsweisenden Technologie. Stirtec bewegt sich in einem rasch wachsenden, global relevanten Markt. Unsere Fügetechnologie wird in der Entwicklung und Produktion von E-Motoren, Getrieben, Leistungselektronik, Batterien bis hin zu Brennstoffzellen sehr stark nachgefragt“, so Stirtec Geschäftsführer Roland Rathner.

Stirtec: vom Startup zum Technologieführer

Dem zwanzigköpfigen Team rund um die Gründer und Geschäftsführer Roland Rathner gelang es außerdem, einen millionenschweren Großauftrag eines amerikanischen Automobilzulieferers zu gewinnen. Die SteirerInnen liefern hierbei eine mehrfach verkettete High-Tech-Komponentenfertigungsanlage, die es ermöglicht, Batteriegehäuse für Elektro- und Hybridfahrzeuge mit höchster Zuverlässigkeit, Gasdichtheit und Crashfestigkeit herzustellen. „Gemeinsam mit Kunden arbeiten wir an einer Anwendung für unsere Technologie. Im Anschluss liefern wir die Serienanlagen zu deren Zulieferern, und der Kunde lässt schließlich seine Bauteile bei seinen Zulieferern herstellen“, erläutert uns Rathner das Geschäftsmodell von Stirtec.

In nur wenigen Jahren konnte Stirtec seine Position von einem Startup zu einem weltweiten Technologieführer – speziell in der weltweiten Automobilindustrie – ausbauen. Stirtec wird seine bereits intensiven Forschungs- und Entwicklungsaktivitäten mit in- und ausländischen Universitäten und internationalen Forschungsinstituten in den nächsten Jahren massiv ausbauen. Rathner hat sich und Stirtec hohe Ziele gesteckt: „Wir wollen das Investment nutzen, um unsere Fertigungskapazitäten zu erhöhen, unsere technische Führerschaft weiter auszubauen und wir wollen zum kommerziellen Marktführer auf unserem Gebiet werden.“

Redaktionstipps

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European Innovation Act
© European Commission

Europa verfügt über eine starke Forschungslandschaft sowie über qualifizierte Fachkräfte und innovative Unternehmen. Gleichzeitig bestehen innerhalb der EU unterschiedliche regulatorische Rahmenbedingungen, und der Zugang zu Finanzierungen kann für innovative Unternehmen eine Herausforderung darstellen. Dadurch werden in Europa entwickelte Innovationen nicht immer in Europa weiterentwickelt und wirtschaftlich genutzt. Der nun von der EU-Kommission vorgeschlagene European Innovation Act soll dazu beitragen, diese Rahmenbedingungen zu verbessern und Unternehmen dabei zu unterstützen, grenzüberschreitend zu wachsen und international wettbewerbsfähig zu werden.

Zugang zu Finanzierung und Vergabeverfahren

Der Vorschlag setzt im Prinzip an zwei zentralen Herausforderungen für Innovationen in Europa an: dem Zugang zu Finanzierung und der stärkeren Nutzung öffentlicher Beschaffung.

Erstens soll der Zugang zu Finanzierungen für innovative Unternehmen erleichtert werden. Viele Startups und Scaleups verfügen über Patente, geistiges Eigentum und andere immaterielle Vermögenswerte. Deren Bewertung kann jedoch komplex sein und den Zugang zu Investitionen erschweren.

Der Vorschlag sieht daher einen gemeinsamen EU-Rahmen für die Bewertung von geistigem Eigentum vor. Zudem soll ein digitaler Marktplatz geschaffen werden, der Anbieter und Interessenten für geistiges Eigentum zusammenbringen und Unternehmen durch fachliche Unterstützung bei der Vermarktung ihrer Innovationen unterstützen soll.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen die Verwaltungskosten um rund 35 Mio. Euro senken und zusätzliche Finanzierungen von bis zu 10,2 Mrd. Euro pro Jahr über IP-gestütztes Risiko- und Fremdkapital ermöglichen.

F&E-Aufträge

Zweitens soll ein gemeinsames Verfahren für die Vergabe von Forschungs- und Entwicklungsaufträgen (F&E) eingeführt werden. Dieses soll für mehr Rechtssicherheit sorgen und dazu beitragen, neue Technologien schneller zur Marktreife zu bringen. Dazu zählen auch Technologien, die zur Bewältigung gemeinsamer gesellschaftlicher Herausforderungen etwa in den Bereichen Gesundheit, Bildung und saubere Mobilität beitragen können. Zudem soll die gemeinsame Durchführung von F&E-Aufträgen durch öffentliche Auftraggeber aus verschiedenen Mitgliedstaaten erleichtert werden.

Nach Angaben der Kommission könnten diese Maßnahmen zu Einsparungen von rund einer Milliarde Euro pro Jahr bei öffentlichen Auftraggebern führen und zusätzliche jährliche Gewinne von 25,92 Mrd. Euro für Unternehmen ermöglichen. Nach Einschätzung der Kommission könnte zudem das EU-BIP im zehnten Jahr um 0,24 bis 0,42 Prozent über dem Niveau (Anm.: ohne die Maßnahmen) liegen. Im selben Zeitraum könnten – so die Erwartung – bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze entstehen.

„Mit dem Europäischen Innovationsgesetz gehen wir der Fragmentierung direkt entgegen: einen Rahmen für die Bewertung von Rechten des geistigen Eigentums, einen digitalen Marktplatz, der Käufer und Verkäufer verbindet, und einen einfacheren Weg für die Vergabe öffentlicher Aufträge für Spitzenforschung und -entwicklung. Und das ist erst der Anfang. Bis 2028 werden wir einen echten Binnenmarkt schaffen, in dem Ideen schneller skalieren, Finanzen freier zirkulieren und die strategische Autonomie Europas gestärkt wird. Das ist das Europa, das wir aufbauen“, sagt Ekaterina Sacharieva, EU-Kommissarin für Startups, Forschung und Innovation.

EU-Referenzrahmen für Reallabore

Parallel – und separat zum European Innovation Act zu sehen – möchte die Kommission Innovator:innen zudem dabei unterstützen, neue Ideen schneller in marktfähige Lösungen zu überführen. Dazu ist ein Vorschlag für einen gemeinsamen Rahmen für regulatorische Reallabore vorgesehen.

Reallabore ermöglichen es Unternehmen, Forschungseinrichtungen und Behörden, neue Produkte, Dienstleistungen oder Technologien zeitlich begrenzt in einem kontrollierten Umfeld und unter Aufsicht der zuständigen Behörden zu erproben. Dadurch sollen Erfahrungen mit den geltenden regulatorischen Anforderungen gesammelt werden. Gleichzeitig erhalten Behörden Erkenntnisse darüber, wie bestehende Vorschriften auf neue Technologien angewendet werden können und ob gegebenenfalls Anpassungsbedarf besteht.

In einzelnen Bereichen des EU-Rechts gibt es bereits regulatorische Reallabore. Ein einheitlicher europäischer Ansatz besteht bislang jedoch nicht, sodass sich unterschiedliche Verfahren und regulatorische Rahmenbedingungen ergeben. Eine geplante Empfehlung des Rates soll daher einen gemeinsamen EU-Referenzrahmen für Reallabore in Bereichen schaffen, die bislang nicht durch entsprechende EU-Rechtsvorschriften abgedeckt sind. Dabei sollen Erfahrungen aus den Mitgliedstaaten und bestehenden EU-Initiativen einbezogen werden – mit dem Ziel, die Erprobung innovativer Lösungen zu erleichtern und gleichzeitig öffentliche Interessen zu berücksichtigen.


Zusammenfassung

Worum geht es?
Der European Innovation Act soll Hindernisse für Innovation abbauen, den Weg von der Forschung zum Markt beschleunigen und die Nutzung von geistigem Eigentum erleichtern.

Drei zentrale Maßnahmen

  • Bewertung von geistigem Eigentum: Ein EU-weiter Rahmen soll die Bewertung von Patenten und anderem geistigem Eigentum vereinheitlichen und dadurch den Zugang zu Finanzierung für innovative Startups erleichtern.
  • Digitaler Marktplatz: Eine digitale Plattform soll Käufer und Verkäufer von geistigem Eigentum zusammenbringen.
  • F&E-Beschaffung: Ein gemeinsames Verfahren für die öffentliche Beschaffung von Forschung und Entwicklung soll die Beschaffung und grenzüberschreitende Zusammenarbeit vereinfachen und die Entwicklung und Erprobung innovativer Lösungen fördern.

Erwartete Auswirkungen

  • 10,2 Mrd. EUR zusätzliche Finanzierung für Unternehmen pro Jahr durch die bessere Nutzung von geistigem Eigentum
  • 35 Mio. EUR jährliche Einsparungen bei Verwaltungskosten für Unternehmen durch eine harmonisierte Bewertung von geistigem Eigentum
  • 1 Mrd. EUR jährliche Einsparungen bei öffentlichen Auftraggebern durch effizientere FuE-Beschaffung und vereinfachte grenzüberschreitende Verfahren
  • 25,9 Mrd. EUR zusätzliche jährliche Gewinne für Unternehmen, die an FuE-Beschaffung beteiligt sind
  • 0,24–0,42 % erwarteter Anstieg des EU-BIP über die nächsten zehn Jahre
  • bis zu 507.000 zusätzliche Arbeitsplätze in der EU innerhalb der nächsten zehn Jahre

Quelle: Europäische Kommission, „European Innovation Act“, September 2026. Bei den genannten wirtschaftlichen Effekten handelt es sich um erwartete Auswirkungen.

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