06.08.2024
KURSKORREKTUR

Stimmen zum Krypto-Absturz: „Die Treppen hoch und mit dem Aufzug runter“

Der Bitcoin-Kurs brach gestern um 17 Prozent ein. Die heimische Krypto-Szene nimmt den Kurssturz gelassen. Wir haben Stimmen eingeholt.
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vlnr.: Robert
vlnr.: Robert "Cryptorobby" Schwertner, Blockpit-Gründer Florian Wimmer und Bitpanda-Gründer Paul Klanschek gaben uns Statements zum gestrigen Bitcoin-Absturz | (c) imh GmbH / brutkasten / Bitpanda

Bekanntlich stürzte der japanische Nikkei-Index gestern um 12,4 Prozent ab (und erholte sich mittlerweile ordentlich) – der größte Kurssturz seit 1987, der massive globale Auswirkungen hatte. Entsprechend war in internationalen Medien die Rede von einem „Black Monday“. Auch die Krypto-Kurse stürzten gestern ein. Und zwar – wie so oft – prozentuell noch höher als der Aktienindex. 17 Prozent zum Vortag waren es am Tiefpunkt bei Bitcoin (BTC), 23 Prozent bei Ethereum (ETH) (auch hier gab es mittlerweile wieder einen Kursanstieg). Das war dennoch „nur“ der größte Kurssturz seit 2022.

Primär externe Gründe für Krypto-Kurssturz

Weitgehende Einigkeit besteht in der Szene, dass der aktuelle Kurssturz wenig mit den Entwicklungen im Krypto-Bereich selbst zu tun hatte. „Weltweite Rezessionsängste, schwache US-Arbeitsmarktdaten, Warren Buffet verkauft massiv Apple-Aktien, Gefahr der Kriegsausweitung im Nahen Osten, das sind die Auslöser dieser Krise. Das war bei dem letzten Kryptocrash im November 2022 noch anders: Damals flog der Betrug der FTX-Kryptobörse auf und führte zu Panikverkäufen“, analysiert Robert Schwertner alias „Cryptorobby“ gegenüber brutkasten.

Dennoch führt Blockpit-Gründer Florian Wimmer gegenüber brutkasten auch einige kryptospezifische Entwicklungen ins Treffen, die sich auf den Kurs auswirken können: „Die Mt. Gox-Bitcoin werden mit der Zeit ausgeschüttet, Jump Capital muss wahrscheinlich Ethereum-Reserven verkaufen und auch das US-Government hat begonnen, Bitcoin zu verkaufen“, sagt er.

Anm.: Mt. Gox ging als damals weltweit größte Krypto-Börse im Jahr 2014 Pleite. Erst jetzt werden Bitcoin an die Gläubiger:innen ausgezahlt. Das US-Unternehmen Jump Trading steht mit seinem Zweig Jump Capital aktuell unter Behördendruck wegen seiner Krypto-Aktivitäten. Und US-Behörden verkauften zuletzt größere Mengen an zu früheren Zeitpunkten konfiszierten Bitcoin.

Klanschek: „Bereitschaft vom Markt, für die Risikoübernahme Überrenditen zu zahlen“

Trotzdem ist für Wimmer klar: „Der Kurssturz am Montag war hauptsächlich getriggert durch den Absturz an der japanischen Börse.“ So sieht es auch Bitpanda-Co-Founder Paul Klanschek: „Es entstand eine regelrechte Panik. In diesen Situationen schwappt diese Dynamik gerne auf die grundsätzlich volatilsten Assets über. Die Investoren verkaufen zuerst meist die Assets mit der höchsten potentiellen Volatilität, in diesem Fall viele Tech-Aktien, Derivate und auch Cryptos“, analysiert der Gründer. Für ihn hat das aber so seine Richtigkeit im Krypto-Markt: „Irgendwo muss die Bereitschaft vom Markt ja herkommen, für die Risikoübernahme Überrenditen zu zahlen. Sonst würden Tech-Aktien und Cryptos im Schnitt nicht so eine gute Performance haben.“

Auch Robert Schwertner betont die Overall-Performance: Am gestrigen Tiefpunkt sei Bitcoin immer noch bei 80 Prozent Plus gegenüber dem August des Vorjahres gelegen. „Bitcoin mag zwar volatil sein, durch die Ausschläge nach oben fallen Kurskorrekturen aber nicht mehr stark ins Gewicht. Damit beweist sich Bitcoin in dieser Krise als sicherer Hafen“, meint der Experte. Wiewohl er anmerkt: „Auf alle Fälle gilt: Auf dem Krypto-Markt geht es die Treppen hoch und mit dem Aufzug runter.“

Schwertner: „Ich sehe die Korrektur mit einem Lächeln“

Für Schwertner ist jedenfalls klar: „Ich sehe die Korrektur mit einem Lächeln. Man kann günstig wie selten BTC und Kryptos nachkaufen.“ Wenn der Kurs noch weiter sinke, könne es sogar zu einem „Bitcoin-Sommerschlussverkauf“ kommen. Blockpit-Gründer Wimmer äußert sich ähnlich: „Persönlich bin ich am Nachkaufen. Ich habe einige Limit-Orders drinnen, bei denen ich fast hoffe, dass die getriggert werden.“ Generell sei er jedenfalls nicht „schockiert und ängstlich“. Und langfristig bleibe er „definitiv bullish“.

Bitpanda-Gründer Klanschek bestätigt, dass auch die Stimmung am Markt tendenziell jener von Schwertner und Wimmer entspricht: „Wir hatten wieder Top-Trading-Volumen-Tage und Kunden haben durch die Short-Produkte von uns auch einiges an Profit gemacht. Die meisten Nutzen solche Tage, um massiv nachzukaufen“, so der Co-CEO.

Wimmer: Harris-Sieg „würde Markt wahrscheinlich drei bis fünf Jahre zurückwerfen“

Und wie geht es weiter? Wie immer im Krypto-Bereich ist das natürlich eher der Blick in die Glaskugel. Die Experten nennen aber einige mögliche Einflussfaktoren auf den Kurs in nächster Zeit. Kurzfristig schätzt Florian Wimmer: „Es werden wahrscheinlich einige Leute auf größere Crashes spekulieren“. Das könne zu einer Abwärtsspirale führen. Langfristig sieht der Blockpit-Gründer die US-Politik als großen Faktor. Denn während sich Donald Trump zuletzt stark pro-Bitcoin positioniert hat, habe sich Kamala Harris sehr negativ geäußert. Wenn sie die Präsidentschaftswahl im Herbst gewinne, „würde das den Markt wahrscheinlich drei bis fünf Jahre zurückwerfen“, schätzt Wimmer.

Robert Schwertner führt noch einen ganz anderen Einflussfaktor ins Treffen: „Es zeichnet sich auch ein Platzen der KI-Blase ab. Finanzgigant Blackrock warnte kürzlich seine Anleger davor. Auch das trägt zur schwachen Performance von Krypto-Assets bei.“

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Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede
Finanzminister Markus Marterbauer bei der Budget-Rede | (c) Parlamentsdirektion / ​Bernadette Sattler-Remling

Wie bereits vorab von der Regierung angekündigt, bringt das vergangene Woche präsentierte Budget für die kommenden zwei Jahre auch Maßnahmen mit sich, die Unternehmen betreffen. Zu finden sind diese in der Regierungsvorlage zum Budgetbegleitgesetz 2027/28 – dieses muss noch vom Nationalrat beschlossen werden. Besonderes mediales Aufsehen hat dabei schon bislang die Staffelung der Körperschaftssteuer (KÖSt) erregt. Es gibt allerdings noch weitere Regelungen, die – auch für Startups und Scaleups – durchaus relevant sind.

Neue Spielregeln bei der Bewertung von Kapitalanteilen

Eine dieser Änderungen betrifft die steuerliche Bewertung von Kapitalanteilen. Die Steuerberatungskanzlei Ecovis in einer aktuellen Analyse festhält, kam es in der Vergangenheit aufgrund von vereinfachten Bewertungsverfahren und der Auslegung durch die Rechtsprechung häufig zu einer steuerlichen Unterbewertung von Unternehmensanteilen. Um den steuerlich relevanten Wert – den sogenannten „gemeinen Wert“ – künftig stärker an die tatsächlichen Marktverhältnisse anzunähern, sieht der Gesetzesentwurf vor, dass dieser bald auch aus einem einzelnen Verkauf abgeleitet werden darf.

Besonders bemerkenswert ist dabei laut Ecovis ein spezifisches Detail: Künftig können für die Wertermittlung auch Verkäufe herangezogen werden, die erst nach dem eigentlichen Bewertungsstichtag stattfinden. Ein solcher späterer Anteilsverkauf wird steuerrechtlich dann als „rückwirkendes Ereignis“ behandelt. Ecovis weist darauf hin, dass diese Neuregelung bereits für Vorgänge ab dem 10. Juni 2026 gelten soll und in verschiedensten Unternehmenssituationen schlagend werden kann. Explizit genannt werden dabei die Wegzugsbesteuerung, die unentgeltliche Zuwendung von Anteilen an Privatstiftungen sowie Mitarbeiterbeteiligungsprogramme. Gerade bei Letzteren könnte die neue Möglichkeit, spätere Verkäufe als Bewertungsmaßstab heranzuziehen, künftig eine wichtige Rolle in der steuerlichen Beurteilung spielen.

Striktere Regeln für Gesellschafterverrechnungskonten

Eine weitere Änderung im Entwurf betrifft den Umgang mit sogenannten Gesellschafterverrechnungskonten. In der Praxis nutzen Kapitalgesellschaften solche Konten, um kurzfristige Geldflüsse zwischen dem Unternehmen und seinen Eigentümern festzuhalten – etwa wenn sich ein Gesellschafter vorübergehend Geld auszahlt oder der Firma privat etwas vorschießt. Der neue Gesetzestext sieht vor, dass Forderungen der Gesellschaft gegenüber einer natürlichen Person als Gesellschafter künftig bis zum Ablauf des Bilanzstichtages zwingend ausgeglichen werden müssen.

Alternativ ist eine Umwandlung in eine „fremdübliche Darlehensforderung“ nötig. Das bedeutet, dass das Darlehen zu Bedingungen abgeschlossen werden muss, die auch unter unabhängigen Dritten üblich wären – etwa durch klare schriftliche Vereinbarungen hinsichtlich Verzinsung, Laufzeit und Bonität.

Ecovis warnt vor den weitreichenden Konsequenzen bei Nichtbeachtung: Wird das Konto nicht fristgerecht ausgeglichen oder formell korrekt umgewandelt, greift eine sogenannte Ausschüttungsfiktion. Der offene Betrag wird in diesem Fall am Tag nach dem Bilanzstichtag steuerrechtlich als Gewinnausschüttung an den Gesellschafter gewertet, wodurch umgehend Kapitalertragsteuer (KESt) fällig wird. Eine Entschärfung gibt es laut Gesetzestext für Gesellschafter, die am Bilanzstichtag zu mindestens zehn Prozent am Unternehmen beteiligt sind: Hier gilt die strenge Regelung erst für Forderungsbeträge, die die Schwelle von 50.000 Euro übersteigen.

Gestaffelte KÖSt

Auch bei der generellen Besteuerung der Unternehmensgewinne sieht die Regierungsvorlage eine Neugestaltung vor, die, wie erwähnt, bereits im Vorfeld umfassend diskutiert wurde. Die Körperschaftsteuer (KÖSt) wird künftig gestaffelt berechnet. Für Einkommensteile bis zu einer Million Euro bleibt es beim Steuersatz von 23 Prozent. Erwirtschaftet ein Unternehmen jedoch Einkommensteile, die über diese Grenze hinausgehen, erhöht sich der Steuersatz für diesen übersteigenden Teil auf 24 Prozent. Die Neuregelung wird erstmals auf Wirtschaftsjahre anwendbar sein, die nach dem 31. Dezember 2027 beginnen, und gilt ebenso für Unternehmensgruppen.

Ende des Steuer-Privilegs für E-Firmenautos

Ein weiteres Thema wurde ebenfalls bereits im Vorfeld breit diskutiert – angestoßen etwa durch eine Petition von Biogena-Gründer Albert Schmidbauer (brutkasten berichtete): Eine finanzielle Mehrbelastung kommt auf Angestellte und Führungskräfte zu, die ein Firmen-Elektroauto auch privat nutzen. Bisher fiel für E-Autos ohne CO2-Ausstoß kein steuerpflichtiger Sachbezug an. Dieses Privileg wird nun laut Regierungsvorlage beendet: Künftig muss ein Sachbezug versteuert werden. Ab dem Jahr 2027 werden dafür 0,375 Prozent der Anschaffungskosten (inklusive USt und NoVA) fällig, wobei ein Maximalbetrag von 180 Euro pro Monat gilt. Im Jahr 2028 wird die Steuerlast weiter angehoben: Dann sind 0,625 Prozent der Anschaffungskosten als Sachbezug anzusetzen, gedeckelt mit maximal 300 Euro monatlich.

Neue „Paketsteuer“ für den Online-Handel

Eine branchenspezifische, aber markante Neuerung, die ebenfalls für Unmut in der Startup-Szene sorgt (brutkasten berichtete) ist die Einführung eines neuen Paketsteuergesetzes. Dieses richtet sich zwar gezielt an große Versandhändler, deren Versandhandelsumsätze im Inland im vorangegangenen Wirtschaftsjahr die Grenze von 100 Millionen Euro überschritten haben, betrifft aber indirekt etwa jedes Unternehmen, das seine Produkte über Amazon und Co. verkauft. Ab Oktober 2026 müssen die großen E-Commerce-Anbieter eine Steuer von zwei Euro pro im Inland zugestelltem Paket abführen.

Einschränkung beim investitionsbedingten Gewinnfreibetrag

Auch Unternehmen, die den investitionsbedingten Gewinnfreibetrag nutzen, müssen sich auf eine deutliche Einschränkung einstellen. Laut Neuregelung sollen Investitionen in Wertpapiere zur Deckung dieses Freibetrags vorübergehend ausgesetzt werden. Konkret betrifft der geplante Ausschluss Wirtschaftsjahre, die nach dem 31. Dezember 2026 und vor dem 1. Jänner 2030 beginnen. Erst danach sollen Investitionen in Wertpapiere wieder begünstigt möglich sein. Ein kleines Trostpflaster gibt es für den Übergangszeitraum: Für bereits in der Vergangenheit getätigte, begünstigte Wertpapierinvestitionen bleibt eine sogenannte Ersatz- beziehungsweise Wertpapierersatzbeschaffung weiterhin erlaubt.

Homeoffice und digitale Arbeitsmittel

Im Bereich der Einkommensteuer bringt das Budgetbegleitgesetz zudem Anpassungen für das dezentrale Arbeiten. Ausgaben für ergonomisch geeignetes Mobiliar für einen in der Wohnung eingerichteten Arbeitsplatz – explizit genannt werden Schreibtisch, Drehstuhl und Beleuchtung – können künftig bis zu einem Höchstbetrag von insgesamt 300 Euro pro Kalenderjahr steuerlich berücksichtigt werden. Zudem wird gesetzlich festgeschrieben, dass der Wert von digitalen Arbeitsmitteln, die der Arbeitgeber seinen Angestellten unentgeltlich für die berufliche Tätigkeit überlässt, nicht zu den steuerpflichtigen Einnahmen zählt.

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