08.09.2021

Volta: Steyr Automotive produziert ab 2022 E-LKW für ein Startup

Die nach der Übernahme neu aufgestellte Steyr Automotive zieht einen Großauftrag des schwedischen E-LKW-Startups Volta an Land.
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Volta Trucks: Der Volta Zero wird von Steyr Automotive hergestellt werden
(c) Volta Trucks: Der Volta Zero

Der Verkauf von MAN Steyr ging dieses Jahr bekanntlich alles andere als reibungslos über die Bühne. Letztlich erhielt Investor Siegfried Wolf, der in den 1990’er Jahren Frank Stronachs Magna in Europa aufgebaut hatte, den Zuschlag. Und das Unternehmen muss sich nun mit dem neuen Namen Steyr Automotive neu aufstellen. Denn zwar sind die Produktionsanlagen und Fachkräfte vorhanden. Die Produktion der Komponenten für MAN läuft aber 2023 aus.

Steyr Automotive setzt sich bei Ausschreibung durch

Auf der Suche nach neuen Großaufträgen wurde Steyr Automotive nun bei einem schwedischen Startup fündig. Volta will bereits Ende 2022 in Steyr mit der Serienproduktion seines Modells Volta Zero starten, das für innerstädtische Frachtlieferungen entwickelt wird. Davor hatte es ein Ausschreibungsverfahren mit potenziellen Lieferanten in ganz Europa gegeben. Steyr Automotive sei aufgrund umfangreicher Erfahrung im Nutzfahrzeugbau, der bestehenden Fertigungsinfrastruktur und der daraus resultierenden schnellen Markteinführung ausgewählt worden, heißt es von Volta. Kunden-Tests mit Pilotflotten-Fahrzeugen sollen schon Mitte nächsten Jahres beginnen.

Kjell Waloen, Co-Founder und CTO von Volta Trucks, kommentiert: „Die Partnerschaft mit Steyr Automotive ist ein bedeutender Meilenstein für Volta Trucks und einer der wichtigen Meilensteine, bevor wir Ende 2022 mit dem Bau vollelektrischer LKW beginnen. Das Team von Steyr Automotive verfügt nachweislich über die Fähigkeit, den Volta Zero mit jahrzehntelanger Erfahrung im Premium-LKW-Bau herzustellen“. Der Bau des LKW in Österreich soll aufgrund der geografischen Lage im Zentrum Europas auch die Markteinführungszeit verkürzen und den ökologischen Fußabdruck minimieren, was ein „Schlüsselfaktor im Entscheidungsprozess“ gewesen sei.

Volta will bis 2025 jährlich 27.000 LKW produzieren

„Die Partnerschaft wird es Volta Trucks nun ermöglichen, die Produktion schnell hochzufahren, da wir die Anforderungen unserer Kunden erfüllen wollen, die ihre Flotten so schnell wie möglich durch emissionsfreie Fahrzeuge ersetzen müssen“, so Waloen. Insgesamt plant das Unternehmen momentan vier E-LKW-Modelle unterschiedlicher Größe auf den Markt zu bringen und geht davon aus, bis 2025 jährlich mehr als 27.000 LKW zu produzieren.

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash

Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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