20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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Combyn, Biogena
© zVg - Der BioCore Loop von Combyn.

Die Combyn Health Care GmbH mit Sitz in Graz entwickelt medizintechnische Lösungen für Prävention und Gesundheitsanalyse. Mit dem BioCore Loop hat das Unternehmen einen Health Kiosk entwickelt, der eigenen Angaben nach mehrere Untersuchungsmethoden in einem Gerät vereint und die erhobenen Gesundheitsdaten unmittelbar nach der Messung aufbereitet.

Dafür gab es (bereits im August) ein Investment von Biogena. Über die Höhe und die Beteiligungsverhältnisse wurde Stillschweigen vereinbart – laut wirtschaft.at ist aber öffentlich ersichtlich, dass sich Biogena laut Letztstand 5,68 Prozent der Anteile gesichert hat.

Combyn: BioCore Loop im Zentrum

Im Zentrum der Zusammenarbeit steht der erwähnte BioCore Loop. Das System ermöglicht nach Angaben des Unternehmens eine vollautomatisierte Gesundheitsmessung in weniger als fünf Minuten. Die Messung könne selbstständig und ohne unmittelbare Unterstützung durch medizinisches Fachpersonal durchgeführt werden.

Der BioCore Loop erfasst unter anderem Gesundheitsparameter zu Herz und Kreislauf, autonomem Nervensystem, Gefäßsteifigkeit, Flüssigkeitshaushalt, Muskelmasse und Körperfett. Die Ergebnisse werden aufbereitet und sollen medizinisches Fachpersonal bei der Einschätzung ausgewählter gesundheitlicher Risiken unterstützen. Darüber hinaus unterstützt das System die Einschätzung gesundheitlicher Risiken wie Osteoporose, Diabetes, Sarkopenie oder Herzinsuffizienz, wie es heißt.

BioCore Loop wurde in Österreich entwickelt und die Technologie wurde laut Unternehmensangaben an mehr als 6.000 Patienten validiert. Das System wird heute unter anderem in österreichischen Schwerpunktkrankenhäusern sowie in Forschungseinrichtungen in den USA und Finnland eingesetzt.

Früherkennung als Credo

„Die Zukunft der Medizin beginnt nicht erst dann, wenn ein Mensch krank ist. Sie beginnt damit, gesundheitliche Veränderungen und Risiken frühzeitig zu erkennen und daraus die richtigen Maßnahmen abzuleiten“, sagt Albert Schmidbauer, Gründer und CEO der Biogena Group. „Combyn hat eine Technologie entwickelt, die komplexe Gesundheitsdaten innerhalb weniger Minuten verfügbar und für die weitere Einordnung nutzbar macht. Diese Verbindung aus Wissenschaft, Prävention, Effizienz und einfacher Anwendung hat uns überzeugt.“

Für Biogena ist die Beteiligung ein weiterer Schritt in der Entwicklung vom Mikronährstoffunternehmen zu einem umfassenden Gesundheitsökosystem, wie auch Schmidbauer brutkasten gegenüber im Juli erklärte: Dieses umfasst neben Premium-Mikronährstoffen auch Diagnostik, Biohacking, Longevity-Anwendungen, Gesundheitswissen und personalisierte Präventionskonzepte.

„Wir stellen nicht nur Kapital zur Verfügung. Wir wollen Combyn mit unserer Erfahrung, unserem Netzwerk von mehr als 30.000 Ärztinnen, Ärzten sowie Therapeutinnen und Therapeuten und unserem Zugang zu gesundheitsbewussten Kundinnen und Kunden bei der weiteren Entwicklung und der Marktexpansion unterstützen“, präzisiert Schmidbauer. „Unser gemeinsames Ziel ist es, fundierte Gesundheitsanalysen und personalisierte Prävention einfacher, schneller und für deutlich mehr Menschen zugänglich zu machen.“

Combyn tritt in neue Phase

Mit dem Abschluss der Finanzierungsrunde sieht Combyn die Grundlage geschaffen, in die nächste Phase seiner Unternehmensentwicklung zu treten. Im Fokus stehen die Weiterentwicklung der Technologie, die Skalierung des Vertriebs und die stärkere Integration des BioCore Loops in medizinische und präventive Versorgungsmodelle.

„Mit Albert Schmidbauer und der Biogena Group gewinnen wir Partner, die den Gesundheitsmarkt seit vielen Jahren kennen und unsere Vision einer modernen, zugänglichen Präventionsmedizin teilen“, sagt Christoph Grimmer, CEO von Combyn Health Care. „Biogena bringt neben großer unternehmerischer Erfahrung ein außergewöhnlich starkes Netzwerk im medizinischen Bereich mit. Diese Kombination eröffnet uns wertvolle Möglichkeiten, unsere Technologie schneller in die breite Anwendung zu bringen.“

Falko Skrabal, Gründer und Medical Advisor von Combyn Health Care, ergänzt: „Der modernen Medizin stehen immer mehr Daten und diagnostische Möglichkeiten zur Verfügung. Entscheidend ist, diese Informationen so zusammenzuführen, dass sie im Alltag einfach, schnell und sinnvoll nutzbar werden. Genau dafür haben wir den BioCore Loop entwickelt.“

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