20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: “Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten”.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. “Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: “Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden”, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. “Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus”, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. “Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent”, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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(c) brutkasten - Ivan Topic (l.) und Florian Wimmer von Savaara.

Ideen gibt es unzählige. Manche davon möchte man als spannende Geschichte in Zeilen niederbringen und sie als Buch veröffentlichen. Der Anfang allerdings ist oft ein schwerer, weil man schlicht nicht weiß, wo und wie man starten soll. Oder einfach keine Zeit dafür hat. Abhilfe schaffen möchte hier ein Startup namens savaara, das von CEO Ivan Topic und Blockpit-Founder Florian Wimmer, der als Advisor und Founding Angel mit dabei ist, gegründet wurde.

Daneben sind zwei weitere bekannte Namen aus der heimischen Krypto-Szene als Investoren mit an Bord: Oliver Stauber, der unter anderem als Chief Legal Officer (CLO) von Bitpanda bekannt ist, sowie Konstantin Horejsi, der in der Vergangenheit unter anderem Chief Product Officer (CPO) der Kryptobörse Blocktrade war.

savaara und der Zahnarztsessel

Die Idee zum Startup entsprang dem Wunsch bzw. dem Antrieb von Topic ein eigenes Buch zu schreiben, wie er es schon lange vorhatte. So kam der heutige Founder einst zu einem Verlag und war sehr unzufrieden mit dem, was ihm geboten wurde.

Aus diesem Grund begann er andere dabei zu unterstützen, ihr eigenes Buch von der Idee bis zur fertigen Vermarktung zu schreiben. Dennoch hatte er das Gefühl, das etwas fehlt.

Auf einer Veranstaltung sah er dann seinen späteren Mitgründer Wimmer einen Vortrag halten und ließ sich von einer Aussage prägen: “Du kannst in alles Mögliche investieren, sogar in einen Zahnarztsessel”, lautete jener Satz.

Hilfe beim Start

Also fing Topic den Blockpit-CEO ab und pitchte seine Idee, Bücher bzw. Autor:innen investierbar zu machen. Das stellte vor etwas mehr als eineinhalb Jahren die Geburt von savaraa dar.

“Als Ivan mir die Idee gepitcht hat, hat sie für mich absolut Sinn ergeben”, erzählt Wimmer im brutkasten-Talk. “Ich habe selbst mal mit dem Gedanken gespielt, ein Buch zu schreiben und glaube, dass jeder, der ein Startup gründet, einen ähnlichen Gedanken hat.”

Savaraas Konzept ist auf mehreren Ebenen aufgebaut. “Viele wollen ein Buch schreiben, haben unzählige Ideen, wissen aber nicht, worüber sie schreiben sollen”, erklärt Topic. “In einem ersten Gespräch mit uns konkretisieren wir das und erstellen danach einen Preview. Diesen pitchen wir dann den Investoren, Freunden oder Fans aus der Community. Dadurch wird das Buch vorfinanziert, bevor es bei Online-Shops oder im Buchhandel gelistet ist. Dann kommt der zweite Teil.”

Hier setzt sich der Ideengeber oder die -geberin nochmal mit dem savaraa-Team zusammen und gibt ein acht Stunden Interview. Durch Fragen des Teams wird fortan ein Konzept bzw. Cover sowie ein Inhalt erstellt und Ghostwriter schreiben im Anschluss das Buch in enger Abstimmung mittels mehrerer Feedbackschleifen fertig. Alternativ ist es natürlich auch möglich, das Buch zur Gänze selbst zu verfassen, wie Topic betont, der mit seiner Idee vor allem Gründer:innen mit vielen Erfahrungen, Ideen und skurrilen Geschichten ansprechen möchte. Personen, die einfach wenig Zeit zum Schreiben haben, aber den Drang verspüren, etwas zu erzählen.

25 Prozent des künftigen Profits

Pro Buch gibt es “100 Tickets”, genauer gesagt, “special Bücher” in Hardcover als “Limited Editions”, die im Hintergrund ein Recht im Sinne eines Wertpapiers verbriefen und wo Investor:innen mit 25 Prozent an den gesamten künftigen Profiten beteiligt sind.

“Ich kann mir ein Buch kaufen, oder auch mehr”, präzisiert Wimmer genauer. “Mit einem Stückpreis von 250 Euro. Mit diesen insgesamt 25.000 Euro bei 100 Büchern ist dann das gesamte Buchprojekt finanziert.”

Im Gegensatz zu einem üblichen Verlag, der 85 bis 90 Prozent der Einnahmen verlangt, sind es bei savaraa 50 Prozent des Gewinnes, die Autor:innen bekommen, 25 Prozent die Investor:innen und das restliche Viertel bleibt für dessen Dienste beim Startup.

savaara: Ex-Blocktrade und Ex-Bitpanda-Mitarbeiter dabei

Die Plattform startet mit dem heutigen Montag. Aktuell gibt es bei savaara eine Warteliste von rund 50 Autor:innen – bis vor Weihnachten sollen die ersten Bücher fertiggestellt und investierbar sein.

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