20.12.2022

Deloitte: 7 Steuertipps für Unternehmen zum Jahresende

Beratungsriese Deloitte gibt zum Jahresende einen Überblick, was Unternehmen in Österreich steuerlich aktuell beachten sollten.
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Die finanzielle Situation ist derzeit für viele Unternehmen alles andere als einfach. Da würde es umso mehr weh tun, unnötig zu hohe Steuern zu bezahlen. Und auch heuer gibt es wieder temporäre Regelungen, mit denen man sich Geld sparen kann. Um wirklich steuerlich alles rauszuholen, stehen Unternehmen aber in der Bringschuld. Wie schon zuvor bringt Beratungsriese Deloitte auch dieses Jahr Steuertipps. Wilfried Krammer, Director bei Deloitte Österreich, fasst in einer Aussendung zusammen: „Heuer sind insbesondere Maßnahmen wie die Mitarbeitergewinnbeteiligung und die Teuerungsprämie interessant, um die Mitarbeiterbindung zu stärken. Außerdem sollten Betriebe im aktuellen Umfeld die Energiekosten und die Liquiditätsplanung im Auge behalten“.

7 Steuertipps zum Jahreswechsel 2022/2023

Konkret führt Deloitte sieben Steuertipps ausführlich aus (im Folgenden im Wortlaut wiedergegeben):

1. Mitarbeitergewinnbeteiligung in Betracht ziehen

Seit 1.1.2022 besteht für Unternehmen die Möglichkeit, Mitarbeiter:innen am Jahreserfolg steuerfrei zu beteiligen. Voraussetzung dafür ist das Vorliegen eines Vorjahresgewinns. Die steuerfreie Gewinnbeteiligung ist mit 3.000 Euro jährlich begrenzt und muss entweder allen Arbeitnehmer:innen oder bestimmten Gruppen gewährt werden. Zu letzteren gehören beispielsweise Arbeiter:innen, kaufmännisches Personal oder das gesamte Verkaufspersonal. Auch variabel vereinbarte Vergütungen können im Rahmen der Mitarbeitergewinnbeteiligung steuerfrei ausbezahlt werden.

2. Vorteile der Teuerungsprämie nutzen

Bis zu 3.000 Euro können im Jahr 2022 noch als Teuerungsprämie ausbezahlt werden. Zu beachten ist, dass es sich hierbei um zusätzliche Zahlungen handeln muss. Bisher variabel vereinbarte Vergütungen sind daher nicht erfasst. Werden sowohl eine Teuerungsprämie als auch eine Mitarbeitergewinnbeteiligung ausbezahlt, sind diese nur dann steuerfrei, wenn sie in Summe 3.000 Euro nicht übersteigen. „Der große Vorteil der Teuerungsprämie ist deren Befreiung von der Sozialversicherung und den Lohnnebenkosten. Es kommt somit mehr bei den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern an“, so Krammer.

3. Beim Energiekostenzuschuss schnell sein

Um die rasant gestiegenen Energiekosten abzufedern, wurde der Energiekostenzuschuss von insgesamt 1,3 Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Für diese Förderung musste bis zum 28. November 2022 eine Voranmeldung erfolgen. Diese stellt sicher, dass dem Unternehmen ein Zeitraum für die Antragstellung zugewiesen wird. Doch Achtung: Während der Zeitraum für die eigentliche Antragstellung noch bis zum 15. Februar 2023 läuft, gilt  das First-Come-First-Serve-Prinzip: „Das verfügbare Förderungs-Budget wird in der Reihenfolge der vollständig eingebrachten Anträge vergeben. Um sicherzugehen, dass die Fördermittel noch nicht aufgebraucht sind, sollte der Antrag deshalb ehestmöglich eingebracht werden“, erklärt der Deloitte Experte.

4. Arbeitsplatzpauschale für Selbständige geltend machen

Erstmals können ab Veranlagung 2022 auch Selbständige die Nutzung des privaten Wohnraums steuerlich geltend machen. Bis zu 1.200 Euro können pauschal für Miete, Strom und Heizung geltend abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist, dass der Selbstständigen bzw. dem Selbständigen weder im Zuge einer betrieblichen Tätigkeit noch im Rahmen einer anderen aktiven Erwerbstätigkeit mit Einkünften über 11.000 Euro ein Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Aufwendungen für Arbeitsmittel wie Computer oder Drucker sind davon nicht erfasst und bleiben neben dem Pauschale abzugsfähig.

5. Spenden als Betriebsausgabe schreiben

Spenden an gemeinnützige, spendenbegünstige Einrichtungen sind abzugsfähig. Die Höhe der steuerlich abzugsfähigen Spenden ist grundsätzlich mit zehn Prozent des steuerlichen Gewinnes im entsprechenden Wirtschaftsjahr begrenzt. Darüber hinaus getätigte Spenden sind natürlich möglich, aber steuerlich nicht mehr abzugsfähig.

6. Hilfe für die Ukraine unbegrenzt absetzen

Viele heimische Unternehmen haben für die Ukraine im letzten Jahr Hilfeleistungen in Form von Geld- oder Sachwerten erbracht. Anders als bei üblichen Spenden kann die Hilfe bei kriegerischen Auseinandersetzungen ohne betragsmäßige Begrenzung steuerlich abgesetzt werden. Voraussetzung dafür ist allerdings eine gewisse Werbewirksamkeit der Hilfeleistung. „Das Finanzministerium stellt an die Werbewirksamkeit jedoch keine allzu hohen Anforderungen. Bereits ein Hinweis in der Auslage an der Kundenkasse oder auf der Homepage reicht dafür aus“, so Wilfried Krammer.

7. Bilanzen und Liquiditätsmaßnahmen planen

Unternehmer sollten sich zum Jahresende auch mit bilanzsteuerrechtlichen Themen und dem Einleiten von steuerlichen Liquiditätsmaßnahmen befassen. Seit dem letzten Jahr besteht die Möglichkeit, die steuerliche Bemessungsgrundlage durch den Ansatz von pauschal gebildeten Forderungswertberichtigungen und Verbindlichkeitsrückstellungen zu reduzieren. Bei der Planung darf jedoch nicht übersehen werden, dass die meisten COVID-19-Förderungen nicht steuerfrei sind und die steuerliche Bemessungsgrundlage entsprechend erhöhen. Auf Basis einer Prognoserechnung kann für 2023 ein Herabsetzungsantrag für Vorauszahlungen gestellt werden. „Die Zinserhöhungen der EZB sollten ebenfalls in die Liquiditätsüberlegungen miteinbezogen werden. Denn ab 1. Oktober 2023 unterliegen noch nicht veranlagte Abgabenachforderungen von 2022 einer sogenannten Anspruchsverzinsung. Diese Anspruchszinsen werden pro Jahr mit zwei Prozent über dem Basiszinssatz berechnet und belaufen sich aufgrund der Zinserhöhungen bereits auf 3,38 Prozent“, betont der Steuerberater.

Steuerlich relevante Fristen für Unternehmen im Überblick

Zuletzt gibt Deloitte in seinen Steuertipps noch einen Überblick über die wichtigsten Fristen:

  • Der Gruppenantrag zur Begründung einer Unternehmensgruppe muss nachweislich vor Ablauf des Wirtschaftsjahres erstellt werden. Die Einreichung muss innerhalb eines Monats beim Finanzamt erfolgen.
  • Mit 31.12.2022 endet grundsätzlich die siebenjährige Aufbewahrungspflicht für Geschäftsunterlagen des Jahres 2015 (UStG: bei Gebäuden bis zu 22 Jahre). Für bestimmte COVID-19-Förderungen (Investitionsprämie, Kurzarbeitshilfe) beträgt die Aufbewahrungsfrist zehn Jahre nach Ende des Kalenderjahres der letzten Auszahlung.
  • Mit 31.12.2022 tritt die absolute Verjährung für Abgaben des Jahres 2012 ein.
  • Bis 31.12.2022 kann die Energieabgabenvergütung 2017 noch beantragt werden.
  • Die coronabedingte Fristverlängerung für die Offenlegung von Jahresabschlüssen mit dem Bilanzstichtag 31.12.2021 endet am 31.12.2022.
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zone14
© zone14 - (v.l.) Philip Obermüller, Teammanager des Wiener Sport-Club, Simon Schmiderer, Co-Founder zone14 und David Krapf-Günther, Sektionsleiter Wiener Sport-Club.

Ein 7:0 im Jahre 1958 gegen den damaligen italienischen Spitzenreiter Juventus Turin. Dreimal die österreichische Meisterschaft (1922, 1958 und 1959) und zweimal Viertelfinale im Europapokal der Landesmeister (damaliges Pendant zur heutigen Champions League) – 1959 und 1960. Das sind die Erfolgsgeschichten des Hernalser Fußballvereins Wiener Sport-Club. Heute ist man nach drei Spieltagen ohne Punkteverlust Spitzenreiter der Regionalliga Ost, verfügt über ein modernisiertes Stadion im Westen von Wien und setzt nun im Sinne der Weiterentwicklung auf die Technologie von zone14 rund um Lukas Grömer, Simon Schmiderer und Tobias Gahleitner. Und intensiviert damit die seit Jahren bestehende Kooperation.

zone14-Technologie durch alle Teams

Damit sollen künftig alle Teams des WSC – Kampfmannschaft, Frauenmannschaft und Nachwuchs – von professionellen Insights durch Videoanalyse und Leistungsdaten profitieren.

„Der Wiener Sport-Club ist weit mehr als ein Fußballverein und gehört fest zur Wiener Sportkultur. Wir wollen nicht nur Weltklasse-Technologie bereitstellen, sondern gemeinsam jeden Tag daran arbeiten, mit Videos und Daten Trainer:innen und Spieler:innen im sportlichen Alltag bestmöglich zu unterstützen – von der Kampfmannschaft bis zum Nachwuchs“, sagt Schmiderer, Mitgründer und Co-CEO von zone14.

Über die Technologie hinaus verbindet beide Partner ein ähnliches Verständnis davon, wie sich Fußball weiterentwickeln soll. Während der Wiener Sport-Club seit Jahrzehnten für Weltoffenheit, Toleranz und soziale Verantwortung steht, verfolgt zone14 das Ziel, professionelle Fußball-Technologie auch außerhalb des Profifußballs zugänglich zu machen.

Langfristige Kooperation

Für den Wiener Verein ist die Zusammenarbeit bewusst langfristig angelegt. Videoanalyse und Leistungsdaten sollen künftig noch stärker Teil der sportlichen Arbeit werden und Trainer:innen sowie Spieler:innen bei der Spielvorbereitung, der Nachbereitung und individueller Entwicklung unterstützen.

Dabei erhält der Wiener Sport-Club Zugang zu automatisierter Videoanalyse, Laufdaten, Heatmaps und Insights über das Spiel. Trainer:innen sollen künftig konkrete Spielsituationen aufarbeiten, taktische Abläufe analysieren und relevante Szenen für die Vorbereitung nutzen können. Spieler:innen erhalten gleichzeitig die Möglichkeit, ihre eigene Leistung objektiver zu beurteilen und ihre Entwicklung nachzuvollziehen, so der Plan.

„Mit zone14 haben wir einen langfristigen und zukunftsorientierten Partner gefunden, der es uns ermöglicht, auf höchster Ebene zu agieren“, sagt Philip Obermüller, Teammanager des Wiener Sport-Club. „Zone14 bietet uns die Möglichkeit, Leistung objektiv zu bewerten und sich tagtäglich zu verbessern. Gleichzeitig ist auch die Betreuung rundherum auf höchstem Niveau und der persönliche Einsatz des gesamten zone14-Teams hervorragend. Dass wir dabei mit einem Wiener Unternehmen zusammenarbeiten, das von der Wirtschaftsagentur Wien gefördert wird, macht dies zu einer perfekten Partnerschaft für uns.“

Die Partnerschaft mit dem Wiener Sport-Club, die das Startup nun eingeht, ist nicht die erste dieser Art: 2024 konnte man etwa Rapid als Kunden gewinnen, 2021 die Austria bzw. 2025 die „Austria Wien“-Akademie.

Frauenmannschaft und Nachwuchs im zone14-Fokus

Wie erwähnt, werden auch die Frauenmannschaft und der Nachwuchs des Wiener Sport-Club im Rahmen der Partnerschaft mit der Technologie von zone14 arbeiten. Damit sollen Videoanalyse und Leistungsdaten auch in der Ausbildung junger Spieler:innen und in der sportlichen Weiterentwicklung aller Mannschaften eingesetzt werden.

Die Zusammenarbeit knüpft zugleich an das Engagement von zone14 für mehr Sichtbarkeit und Professionalisierung im Frauenfußball an. Mit der Initiative „Fokus: Frauen im Fußball“ und dem Event „Frauen im Fußball – The Talk“ setzt sich das Unternehmen aktiv für die Weiterentwicklung des Frauenfußballs ein.

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