16.06.2025
STEUERAUSGLEICH

Steuerspar-Apps: Mei Marie und RelaxTax fusionieren

Die Arbeitnehmerveranlagung (Steuerausgleich) kann bei geringem Steuerwissen und fehlenden Amtsdeutschkenntnissen zu einer komplexen Herausforderung werden. Um dennoch das Maximum vom Finanzamt zurückzuholen, gibt es hierzulande unterstützende Steuerspar-Apps. Zwei heimische Apps werden nun unter dem Dach von Linde Digital vereint: Mei Marie und RelaxTax.
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RelaxTax, MeiMarie, Lohnsteuerausgleich, Arbeitnehmerveranlagung, Steuerausgleich, Apps
© relax-tax FlexCo - (v.l.) Michael Mittermaier, LL.M. (Binder-Grösswang), Berthold Baurek-Karlic (Head of Digital Transformation Linde Digital GmbH und Prokurist der relax-tax FlexCo), Benjamin Jentzsch (Geschäftsführer Linde Digital und Linde Verlag), Dominik Sprenger, (Co-Founder RelaxTax App und Geschäftsführer relax-tax FlexCo), Manuel Huisbauer (Marketing).

Im Oktober 2023 startete die Steuer-App Mei Marie, um die Übermittlung der Arbeitnehmerveranlagung (ANV) an das Finanzamt zu erleichtern und eine hohe Steuerersparnis zu gewährleisten. Entwickelt wurde die App vom Linde Verlag, der sich auf Steuer, Wirtschaft und Recht spezialisiert hat. Das Wiener Tax-Tech-Startup RelaxTax folgte im April 2024 und stellte Kund:innen sogenannte Steuerbuddies zur Seite, die mit Rat und Tat beim Steuerausgleich zur Seite stehen. Die Namen: Karl Heinz, Maria, Gernot und Margarete.

RelaxTax: Humorvolle Anlehnung an ehemalige Politiker

„Die Tax Buddies sind eine satirische Anlehnung an ehemalige Staatsbedienstete und sind nicht repräsentativ für alle in Österreich lebenden Menschen. RelaxTax versucht so humorvoll das Kulturgut des Österreichischen Schmähs weiterleben zu lassen“, hieß es damals auf der Website.

Und da beide heimischen Steuerspar-Apps zwar dieselbe Materie behandeln, sich aber durch ihre Philosophie und ihren Zugang zum Thema Steuerausgleich mitunter deutlich unterscheiden, kommen sie nun zusammen.

Mei Marie zeigt gezielt auf, wo steuerlich gespart werden kann und setzt dabei stark auf Eigenverantwortung – RelaxTax „übersetzt“ die Arbeitnehmerveranlagung in verständliches Deutsch, vereinfacht das unausweichliche „Häckchensetzen“ sowie den „Kennzahlen-Dschungel“ und übermittelt das Formular schließlich an das Finanzamt.

Botendienst

„Bilanzbuchhalter:innen unterliegen einem eigenen, speziellen Berufsrecht, das in vielen Bereichen Ähnlichkeiten und Parallelen mit jenem der Steuerberater:innen hat. Lediglich mit der Steuernummer des Kunden dürfen wir den Steuerausgleich direkt beim Finanzamt elektronisch einreichen und sind als Anbieter einer Steuerspar-App in Österreich nicht auf Drittanbieter angewiesen, was die Sicherheit, Konformität und Zuverlässigkeit unseres Services so einzigartig macht“, erklärt Dominik Sprenger, Mitgründer und Geschäftsführer von RelaxTax.

Dieser „Botendienst“ steht nun auch den Nutzer:innen von Mei Marie zur Verfügung. Ein wesentlicher Schritt, um ein Rundum-Sorglos-Paket zu ermöglichen, wie Berthold Baurek-Karlic, Head of Digital Transformation von Linde Digital, erläutert: „Die Arbeitnehmerveranlagung stellt Lohnsteuerzahler:innen im Wesentlichen vor drei Herausforderungen: Was darf ich absetzen? Wie kann ich das bei einer Prüfung durch das Finanzamt belegen? Wie übermittle ich meine Ansprüche korrekt an die Behörde, um mein Geld, aber keine Probleme zu bekommen? Mit Tipps und Archiv hat Mei Marie die ersten beiden Aufgaben bereits erfüllt. Der Botendienst komplettiert nun das Angebot.“

RelaxTax und Mei Marie als Erweiterung

Für die User:innen bedeutet die Fusion von Mei Marie und RelaxTax in erster Linie eine Erweiterung der Features: „RelaxTax“-Nutzer:innen sollen mittelfristig das „SteuerSparBuch“ von Linde zur Verfügung gestellt bekommen, das die Grundlage von Mei Marie bildet. Wer letztere App nutzt, kann ab sofort den erwähnten Botendienst in Anspruch nehmen und sich zudem in Form eines Concierge-Services beraten lassen. Beide Apps werden in einer kostenlosen sowie einer Bezahl-Version angeboten.

„Mei Marie und RelaxTax sprechen innerhalb der ANV-Bubble völlig andere Zielgruppen an. Daran wollen wir prinzipiell auch nichts ändern, sondern vielmehr die Spezialisierung vorantreiben. Beispielsweise wird sich RelaxTax in Richtung Mehrsprachigkeit entwickeln. Ein wichtiger Punkt, hat doch rund ein Viertel der unselbstständig Beschäftigten in Österreich nicht Deutsch als Muttersprache“, erklärt Baurek-Karlic.

Und Sprenger, der als CEO weiterhin für ‚RelaxTax‘ verantwortlich bleibt, ergänzt: „Wir haben weiterhin zwei Apps und damit auch zwei verschiedene Ansätze. Kund:innen können einfach wählen, was ihnen mehr zusagt. Gleichzeitig haben das Traditionsunternehmen Linde und unser junges Startup das gleiche Ziel. Wir wollen für Steuergerechtigkeit sorgen, und das möglichst niederschwellig. „Indem wir fusionieren, führen wir die Stärken beider Lösungen Schritt für Schritt zusammen und erreichen ein völlig neues Level, das die User:innen sicherlich begeistern wird.“

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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