06.09.2024
BEFRAGUNG

Steuersenkungen, Kinderbetreuung: Das fordern Jungunternehmer:innen

Junge Unternehmer:innen zeigen sich optimistisch: Im Konjunkturbarometer der Jungen Wirtschaft sind zwei Drittel positiv gestimmt. Für die kommende neue Bundesregierung gibt es einige Forderungen.
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Wirtschaft Konjunktur wachstum
(c) Envato

Knapp 120.000 Jungunternehmer:innen zwischen 18 und 40 Jahren werden in Österreich von der Jungen Wirtschaft vertreten, die Teil der Wirtschaftskammer ist. Rund 1.300 von ihnen wurden für das aktuelle Konjunkturbarometer der Interessensvertretung befragt. Die Ergebnisse decken sich mit klassischen Forderungen aus dem Wirtschaftssektor: weniger Steuern, weniger Bürokratie, dafür eine bessere und innovativere Standortförderung.

Vorsichtiger Optimismus bei Konjunktur

Insgesamt gehen rund zwei Drittel der befragten Jungunternehmer:innen von einer Verbesserung bzw. zumindest einer gleichbleibenden wirtschaftlichen Entwicklung aus. Gleichzeitig glauben 41 Prozent, dass sich ihre eigene Kostensituation verschlechtern wird. Immerhin 25 Prozent wollen in den nächsten sechs bis zwölf Monaten zusätzliche Mitarbeiter:innen anstellen. Auch bei den Investitionen wird ein vorsichtiger Optimismus deutlich: 19 Prozent berichten von steigenden, 37 Prozent von zumindest gleichbleibenden Investitionen. 41 Prozent hingegen berichten von sinkenden Investments. Auch im letzten Konjunkturbarometer im März 2024 wurde die generell wieder positivere Stimmung deutlich – brutkasten berichtete.

Wie könnten die Investitionen steigen? Aus Sicht der Jungunternehmer:innen vor allem durch Steuersenkungen, wie 70 Prozent angeben. Das ist der Jungen Wirtschaft zufolge „der Höchstwert aller bisherigen Befragungen“. Das erste Konjunkturbarometer der Organisation ist aus dem Jahr 2010, es wird circa zwei mal jährlich durchgeführt.  „Die Steuerbelastung muss runter, nicht rauf“, sagt Bettina Dorfer-Pauschenwein, Bundesvorsitzende der Jungen Wirtschaft Österreich.

Etwa gleich viele Befragte fordern eine Bürokratieentlastung und mehr Engagement im Gesundheitssystem. Klimaschutz ist für viele kein Investitionsbremser, nur 22 Prozent wünschen sich hier eine Entlastung. Die größten Belastungsfaktoren im kommenden Jahr sind für die Befragten Bürokratie und Arbeitskosten.

Niedrigere Steuern, digitale Behörden

Von der nächsten Bundesregierung wünschen sich die befragten Jungunternehmer:innen einiges: Jeweils knapp 80 Prozent sprechen sich für eine generelle Senkung der Steuern und Lohnnebenkosten, weniger Bürokratie und schnellere Behördenentscheidungen aus. Knapp die Hälfte der Befragten sind klar gegen Steuerhöhungen oder neue Steuern, gleichbleibende Lohnnebenkosten oder Eigentumssteuern. Die Idee einer gesetzlichen Arbeitszeitverkürzung stößt ebenso auf Widerstand: Hier erwarten 70 Prozent der Betriebe negative Auswirkungen.

Abgesehen von den bereits erwähnten Punkten erhoffen sich knapp jeweils ein Viertel der Befragten von der nächsten Bundesregierung auch eine Anhebung des Gewinnfreibetrags bzw. der Grundfreibetragsgrenze und eine Verbesserung der Kleinunternehmerregelung. Etwa 20 Prozent wünschen sich eine Reduktion von bürokratischen Form- und Meldepflichten, eine Senkung der Körperschaftssteuer und die Digitalisierung und Optimierung behördliche Prozesse.

Der Standort soll auch insgesamt attraktiver werden. 70 Prozent wünschen sich, dass Österreich das Ziel verfolgt, das „jungunternehmerfreundlichste Land Europas zu werden“. Gelingen soll das – wie bereits erwähnt – durch Bürokratieabbau, eine Stärkung der Ausbildung im Bereich Entrepreneurship und verbesserten Finanzierungsmöglichkeiten

Wenig Vertrauen in öffentliche Hand

Auch im Bereich Kinderbetreuung sehen die Jungunternehmer:innen Verbesserungsbedarf: Die Hälfte der Befragten fordern längere und flexiblere Öffnungszeiten sowie einen schnelleren Ausbau. Ein Viertel nimmt bereits Kinderbetreuung in Anspruch, ein weiteres Viertel plant es in den kommenden fünf Jahren zu tun. Auch abseits der privaten Situation sehen die Befragten die Notwendigkeit von besserer Kinderbetreuung. Denn: Die Hälfte von ihnen erwartet, dass eine solche Verbesserung auch zu mehr Arbeitsstunden von Arbeitnehmer:innen führen würde. Außerdem könnte es die Mitarbeiter:innensuche erleichtern.

Das Vertrauen in die öffentliche Hand ist hingegen gering: Die Hälfte der Befragten glaubt, dass staatliche Kinderbetreuung allein den vorhandenen Bedarf nicht decken könne. Auch bei der Altersvorsorge wird auf private Anbieter gesetzt. „Unsere jungen Unternehmerinnen und Unternehmer machen sich Sorgen um ihre finanzielle Absicherung im Alter. Der Staat muss Anreize für die freiwillige private Altersvorsorge treffen“, sagt Bettina Dorfer-Pauschenwein. 66 Prozent der Befragten betreiben bereits private Pensionsvorsorge.

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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