Die Coronamonate haben deutlich gemacht, was vielen schon länger klar war: Das Klischee der „reichen“ Unternehmer*innen gehört längst zur Vergangenheit. Gerade unter den Gründer*innen und den Kleinselbständigen kämpfen viele auch in Zeiten guter Konjunktur ums Überleben. Sichtbar wird dieser Umstand im alle zwei Jahre erscheinenden Einkommensbericht des Rechnungshofs: Zuletzt (2018) wurde dort festgehalten, dass das Medianeinkommen (50% liegen darunter, 50% darüber) der 346.970 ausschließlich selbständig Erwerbstätigen nur bei jährlich 11.637,00 € (Frauen 7.893 €, Männer 15.637 €) liegt. Angesichts solcher Zahlen ist es nicht weiter verwunderlich, dass viele Unternehmer*innen in Österreich keine Reserven für den Notfall haben und nun um ihr finanzielles und unternehmerisches Überleben kämpfen.

Die eben in Kraft getretene Senkung des Einkommensteuertarifs in der niedrigsten Stufe hat für das Segment der gering verdienenden Unternehmer*innen keine Auswirkungen, da sie unterhalb der Steuerpflicht liegen. Relevant sind jedoch viel mehr die Sozialversicherungsbeiträge.

Ich plädiere daher für eine nachhaltige und weitreichende Reform des österreichischen Abgabensystems und damit für eine Verschiebung der Steuerlasttragung. Unser erklärtes Ziel ist die Etablierung eines gerechten und zukunftsfähigen Steuersystems bei sofortiger Entlastung von EPU und KMU. Die Einführung einer “Universalabgabe” kann das leisten.

Eine für alles – das ist die “Universalabgabe”

Die “Universalabgabe” – in Expertenkreisen auch unter dem Begriff des “integrierten Tarifs” bekannt – ist ein ganzheitlicher Lösungsansatz zur Erneuerung des österreichischen Steuersystems, der Einfachheit mit Transparenz und sozialer Gerechtigkeit vereint. Sie fasst Lohn- bzw. Einkommenssteuern sowie Sozialversicherungsbeiträge zu einer gemeinsamen Abgabe zusammen.

Die ersten 12.000 € des Einkommens bleiben bei voller Sozialversicherung gänzlich abgabenfrei. Für die Einkommensteile darüber würde ein stark vereinfachtes Steuertarifmodell mit deutlich einfacheren Steuersätzen gelten: Das restliche Einkommen bis zu einer Million Euro wird mit 50% besteuert. Danach kommt es zu einer progressiven Steigerung auf 60% bzw. 70%. Die Sozialversicherung wird für den Einkommensteil bis 12.000 € aus dem allgemeinen Steueraufkommen finanziert.

Wie sich die Universalabgabe auf verschiedene Einkommen auswirkt, und wie viel mehr unterm Strich übrig bleiben würde, zeigen diese drei Beispiele:

Beispiel A)    Bruttoeinkommen: 10.000 €

Beispiel B)    Bruttoeinkommen: 20.000 €

Beispiel C)    Bruttoeinkommen: 60.000 €

Die Universalabgabe brächte eine sofortige Senkung der Steuerlast der gering- bis mittelverdienenden Selbstständigen, wie die untenstehende Grafik zeigt:

Vereinfacht ausgedrückt: Je niedriger das Einkommen, desto stärker die Entlastung durch das neue System.

Die seit Jahren diskutierte Entlastung des Faktors Arbeit würde mit unserem Modell endlich umgesetzt werden. Gleichzeitig erreichen wir auch eine deutliche Vereinfachung des Abgabensystems. Wir müssen den Unternehmer*innen mehr finanzielle Spielräume verschaffen. Wenn unterm Strich mehr überbleibt, ist es auch einfacher (in Zukunft) für schlechte Zeiten vorzubauen.

Die Grüne Wirtschaft setzt mit diesem Vorschlag einen Impuls zur radikalen Vereinfachung des Abgabensystems auf Erwerbsarbeit und leistet damit gleichzeitig einen Beitrag zur Debatte über eine Steuerstrukturreform. Denn zur Gegenfinanzierung sollen Steuern auf Umweltschäden, Ressourcenverbrauch und Vermögenszuwächse herangezogen werden.