22.07.2024
KOMMENTAR

Steuerfreie Überstunden: Super Leistungsanreiz – aber für wen eigentlich?

Die Steuerbefreiung von Überstunden ist eine zuletzt immer lauter artikulierte Forderung von Wirtschaftskammer und Co, die es nun auch in den "Wachstumsplan" des Kanzlers geschafft hat. Bleibt nur die Frage: Wer bekommt heutzutage überhaupt noch Überstunden ausbezahlt? Damit es funktioniert, braucht es allem voran Anreize für Arbeitgeber:innen.
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Steuerbefreite Überstunden - Kommentar von brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash

Bundeskanzler Karl Nehammer verspricht sich davon „Leistungsgerechtigkeit“. Für Wirtschaftskammer (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer geht es dabei darum, dass „Leistung belohnt und nicht bestraft“ wird. Die Rede ist von einer geforderten generellen Steuerbefreiung von Überstunden. Zusammen mit Industriellenvereinigung (IV)-Präsident Georg Knill präsentierten die beiden vergangene Woche einen „Wachstumsplan für Österreich“, der unter anderem diese Forderung enthält.

Aus Arbeitnehmer:innen-Sicht kann man nur sagen: Bravo! Wer sollte sich auch dagegen wehren, Überstunden gut bezahlt zu bekommen. Bloß: Wer bekommt heutzutage überhaupt Überstunden ausbezahlt?

Nur wenige bekommen Überstunden überhaupt ausbezahlt

Die aktuellsten Zahlen, die sich hierbei für Österreich finden lassen, stammen aus 2017, sind also schon etwas in die Jahre gekommen. Demnach gaben damals bei einer von der Wirtschaftskammer zitierten Umfrage 70 Prozent der Arbeitnehmer:innen an, dass Überstunden in Zeitausgleich vergütet werden, 40 Prozent, dass die ausbezahlt werden und 18 Prozent, dass sie mit Pauschale bzw. All-In-Vertrag ausgeglichen werden. Daraus, dass in dieser Rechnung insgesamt 128 Prozent herauskommen, lässt sich schlussfolgern, dass auch der Großteil jener, die angeben, Überstunden ausbezahlt zu bekommen, teilweise (bzw. mehrheitlich) auch in Zeitausgleich vergütet werden.

Die Tendenz zu Überstunden-Pauschalen dürfte sich seit der zitierten Erhebung verstärkt haben. Für das Jahr 2022 führt eine von der Arbeiterkammer (AK) zitierte Sonderauswertung der Statistik Austria den Wert von 25 Prozent aller Arbeitnehmer:innen an, die Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten bekamen. Dass derartige Pauschal-Regelungen unter anderem im Startup-Bereich seit Jahren der Standard sind, ist kein Geheimnis.

Keine Ausbezahlung – kein Leistungsanreiz durch die Steuerbefreiung

So schön die Steuerbefreiung von Überstunden also auch klingt – die allerwenigsten würden im Status Quo davon profitieren. Daher wird die Maßnahme auch den erhofften Leistungsanreiz nicht erbringen.

Eigentlich…

Es steht aber zu vermuten, dass dieser schon jetzt – ganz ohne Steuerbefreiung – bei sehr vielen Arbeitnehmer:innen gegeben wäre, wenn Überstunden tatsächlich ausgezahlt werden würden. Und zwar so, wie es das Gesetz vorsieht. Denn eigentlich – das lässt sich nicht nur bei der AK, sondern auch bei der WKÖ nachlesen – sind Überstunden vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,5 zu vergüten – auch in Form von Zeitausgleich. Das bedeutet: eineinhalbfacher Bruttolohn bzw. eineinhalb Stunden frei für jede Mehrstunde.

Keine Frage, dass hier eine zusätzliche Steuerbefreiung die Motivation enorm steigern könnte, sich für eine Auszahlung statt Zeitausgleich zu entscheiden und damit die von WKÖ und IV angestrebte Mehrarbeit zu erbringen. Nur kaum jemand in Österreich hat die faktische Möglichkeit zu dieser Entscheidung.

Es braucht Anreize für Arbeitgeber:innen

Wie kann man das lösen? Indem man einmal vom „die wollen alle nichts arbeiten“-Dauerwutanfall herunterkommt und sich ernsthaft die Frage stellt, ob das Problem hier wirklich nur bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Was es braucht sind Anreize für die Arbeitgeber:innen, Überstunden (gesetzeskonform) auszubezahlen. Wenn das passiert, macht auch die Steuerbefreiung auf Angestellten-Seite viel Sinn. Und wenn man sich dann mit Überstunden tatsächlich das Gehalt um ein paar Netto-Hunderter im Monat auffetten kann, werden die Arbeitnehmer:innen Schlange stehen, das zu tun – versprochen!

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Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic
Andreas Klinger ist einer der Initiatoren von EU Inc | (c) brutkasten / Dervisevic

„Das Startup-Ökosystem muss vor dem 16. Juli laut werden.“ – mit diesem Appell wendet sich die Initiative EU-INC aktuell an die europäische Startup-Szene. Denn die kommenden Wochen seien das entscheidende Zeitfenster, um noch auf den Gesetzgebungsprozess in Brüssel einzuwirken. Die Warnung der Initiatoren fällt deutlich aus: „Mehrere Lobbygruppen drängen darauf, genau die eine Klausel zu streichen, die das Ganze funktionsfähig macht.“ Konkret geht es um die freie Wahl des Registrierungssitzes. Diese Klausel bildet ein Herzstück des Entwurfs. Falle sie weg, drohe das gesamte Projekt für Startups seinen Wert zu verlieren, meint man bei der Initiative.

Kritik bereits bei Kommissions-Entwurf im März

Die Forderung nach einer einheitlichen europäischen Rechtsform für Startups treibt das Ökosystem seit Monaten an. Die Initiative EU-INC sammelte zehntausende Unterschriften, um ein Gegenkonzept zur regulatorischen Fragmentierung in der EU und damit eine ernsthafte Alternative zur US-Rechtsform Delaware Inc. für europäische Startups zu schaffen. Das klare Ziel: Gründungen, grenzüberschreitende Skalierung und Investments deutlich zu vereinfachen.

Die EU-Kommission griff die Forderung auf und lieferte schließlich im März einen Entwurf, der den Begriff „EU Inc.“ von der Initiative übernahm, aber bei weitem nicht alle Forderungen (brutkasten berichtete). Schon vor der offiziellen Veröffentlichung äußerten viele aus dem Ökosystem Kritik an Kompromissen und potenziellen Hürden. Sie befürchteten, dass nationale Interessen eine wirklich einheitliche Lösung blockieren.

EU Inc. als „Plug-in“

Nun liegt eine juristische Detailprüfung des Kommissionsentwurfs im Auftrag der Initiative vor. Und mit ihr folgt seitens EU-INC eine teilweise Neupositionierung. Der Entwurf bringe nicht das ursprünglich geforderte „28. Regime“ – also eine völlig losgelöste, eigenständige europäische Rechtsform mit einem eigenen Gesellschaftsrecht und einem eigenen Gerichtssystem, wird klargestellt. Stattdessen bewerten die Expert:innen die EU Inc. nun als „Plug-in für das Rechtssystem jedes Landes“.

Die Initiative passte ihre Vorschläge nun an diese Gegebenheiten an. Die Rechtsform könne weiterhin als Wegweiser zu einem paneuropäischen Standard dienen, vorausgesetzt, die Politik setze sie korrekt um, heißt es. Da setzt die aktuelle Kritik an. Die Initiative spricht sich vehement gegen das Szenario aus, dass nationale Anpassungswünsche den Entwurf aushöhlen und am Ende „27 verschiedene Geschmacksrichtungen“ entstehen. Eine Kern-Forderung der Initiator:innen: „Lasst nicht zu, dass die freie Wahl des Registrierungssitzes verwässert wird“. Sie betrachten diese Wahlfreiheit als die absolut unverhandelbare Grundvoraussetzung für den Erfolg der Rechtsform.

Klinger: „Phase 3 beginnt“

EU-INC bläst unter anderem via LinkedIn zur Mobilisierung innerhalb der europäischen Startup-Szene. Andreas Klinger, Co-Initiator und bekanntes Gesicht der Kampagne, kommentiert in einem Posting: „Das ist groß. Die Phase 3 von EU-INC beginnt.“ Man brauche nun die gesamte Startup-Community hinter den Forderungen der Initiative. „Lasst uns das über die nächste Ziellinie bringen“, so Klinger.

Konkret ruft die Initiative Gründer:innen und Investor:innen auf: „Postet auf LinkedIn. Fordert: Ein Europa. Einen Standard.“ Die Akteure sollen ihre EU-Abgeordneten sowie Staats- und Regierungschefs in ihren Beiträgen direkt markieren. Gerade im deutschsprachigen Raum sollen die Gründer gezielt Politiker wie den SPD-Europaabgeordneten René Repasi, der bereits vergangenes Jahr mit einem Gegenentwurf zur Initiative auf sich aufmerksam machte, in die Pflicht nehmen und den öffentlichen Druck aufrechterhalten. „Helft uns, das bis zum 16. Juli richtigzustellen“, so die Initiator:innen.

Aufruf von AustrianStartups

Von AustrianStartups kommt zugleich ein Aufruf an die heimische Community: Es sei an der Zeit, laut zu werden – sowohl auf EU- als auch auf nationaler Ebene. Österreichische Minister:innen könnten nämlich im Rat der EU Einfluss auf die finale Entscheidung nehmen. „In Österreich zieht aber nicht jeder am selben Strang. Die typischen Interessensvertetungen arbeiten dagegen“, heißt es von AustrianStartups. Man arbeite sowohl „hinter verschlossenen Türen“ als auch öffentlich an Verbesserungen.

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