22.07.2024
KOMMENTAR

Steuerfreie Überstunden: Super Leistungsanreiz – aber für wen eigentlich?

Die Steuerbefreiung von Überstunden ist eine zuletzt immer lauter artikulierte Forderung von Wirtschaftskammer und Co, die es nun auch in den "Wachstumsplan" des Kanzlers geschafft hat. Bleibt nur die Frage: Wer bekommt heutzutage überhaupt noch Überstunden ausbezahlt? Damit es funktioniert, braucht es allem voran Anreize für Arbeitgeber:innen.
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Steuerbefreite Überstunden - Kommentar von brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash

Bundeskanzler Karl Nehammer verspricht sich davon „Leistungsgerechtigkeit“. Für Wirtschaftskammer (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer geht es dabei darum, dass „Leistung belohnt und nicht bestraft“ wird. Die Rede ist von einer geforderten generellen Steuerbefreiung von Überstunden. Zusammen mit Industriellenvereinigung (IV)-Präsident Georg Knill präsentierten die beiden vergangene Woche einen „Wachstumsplan für Österreich“, der unter anderem diese Forderung enthält.

Aus Arbeitnehmer:innen-Sicht kann man nur sagen: Bravo! Wer sollte sich auch dagegen wehren, Überstunden gut bezahlt zu bekommen. Bloß: Wer bekommt heutzutage überhaupt Überstunden ausbezahlt?

Nur wenige bekommen Überstunden überhaupt ausbezahlt

Die aktuellsten Zahlen, die sich hierbei für Österreich finden lassen, stammen aus 2017, sind also schon etwas in die Jahre gekommen. Demnach gaben damals bei einer von der Wirtschaftskammer zitierten Umfrage 70 Prozent der Arbeitnehmer:innen an, dass Überstunden in Zeitausgleich vergütet werden, 40 Prozent, dass die ausbezahlt werden und 18 Prozent, dass sie mit Pauschale bzw. All-In-Vertrag ausgeglichen werden. Daraus, dass in dieser Rechnung insgesamt 128 Prozent herauskommen, lässt sich schlussfolgern, dass auch der Großteil jener, die angeben, Überstunden ausbezahlt zu bekommen, teilweise (bzw. mehrheitlich) auch in Zeitausgleich vergütet werden.

Die Tendenz zu Überstunden-Pauschalen dürfte sich seit der zitierten Erhebung verstärkt haben. Für das Jahr 2022 führt eine von der Arbeiterkammer (AK) zitierte Sonderauswertung der Statistik Austria den Wert von 25 Prozent aller Arbeitnehmer:innen an, die Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten bekamen. Dass derartige Pauschal-Regelungen unter anderem im Startup-Bereich seit Jahren der Standard sind, ist kein Geheimnis.

Keine Ausbezahlung – kein Leistungsanreiz durch die Steuerbefreiung

So schön die Steuerbefreiung von Überstunden also auch klingt – die allerwenigsten würden im Status Quo davon profitieren. Daher wird die Maßnahme auch den erhofften Leistungsanreiz nicht erbringen.

Eigentlich…

Es steht aber zu vermuten, dass dieser schon jetzt – ganz ohne Steuerbefreiung – bei sehr vielen Arbeitnehmer:innen gegeben wäre, wenn Überstunden tatsächlich ausgezahlt werden würden. Und zwar so, wie es das Gesetz vorsieht. Denn eigentlich – das lässt sich nicht nur bei der AK, sondern auch bei der WKÖ nachlesen – sind Überstunden vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,5 zu vergüten – auch in Form von Zeitausgleich. Das bedeutet: eineinhalbfacher Bruttolohn bzw. eineinhalb Stunden frei für jede Mehrstunde.

Keine Frage, dass hier eine zusätzliche Steuerbefreiung die Motivation enorm steigern könnte, sich für eine Auszahlung statt Zeitausgleich zu entscheiden und damit die von WKÖ und IV angestrebte Mehrarbeit zu erbringen. Nur kaum jemand in Österreich hat die faktische Möglichkeit zu dieser Entscheidung.

Es braucht Anreize für Arbeitgeber:innen

Wie kann man das lösen? Indem man einmal vom „die wollen alle nichts arbeiten“-Dauerwutanfall herunterkommt und sich ernsthaft die Frage stellt, ob das Problem hier wirklich nur bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Was es braucht sind Anreize für die Arbeitgeber:innen, Überstunden (gesetzeskonform) auszubezahlen. Wenn das passiert, macht auch die Steuerbefreiung auf Angestellten-Seite viel Sinn. Und wenn man sich dann mit Überstunden tatsächlich das Gehalt um ein paar Netto-Hunderter im Monat auffetten kann, werden die Arbeitnehmer:innen Schlange stehen, das zu tun – versprochen!

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Das unbemannte Flugsystem „Reliant“ von Quantum Systems ist für die militärische Überwachung und Lageerfassung konzipiert © Quantum Systems

Das bayerische DefenceTech-Unternehmen Quantum Systems hat den Abschluss seiner Series-D-Finanzierungsrunde bekannt gegeben. Mit dem frischen Kapital in Höhe von 1,2 Milliarden US-Dollar steigt die Post-Money-Bewertung des Scaleups auf rund acht Milliarden US-Dollar. Die Runde wurde von den Investmentgesellschaften Blackstone, Noteus, Airbus und Advent angeführt. Auch namhafte Bestandsinvestor:innen wie Balderton und HV Capital beteiligten sich erneut an der Finanzierung.

Die „Twister“-Drohne im Einsatz für die Überwachung und Lageerfassung auf kurze Distanz. | © Quantum Systems

Aufklärungsdrohnen und KI-Software

Konkret entwickelt und produziert Quantum Systems unbemannte Flugsysteme (UAVs) sowie softwaregesteuerte Robotikplattformen für den Militär- und Sicherheitsbereich zu Luft, Land und See. Die Produktpalette reicht von taktischen Aufklärungsdrohnen über KI-gestützte Lageerfassungssysteme bis hin zu autonomen Bodenfahrzeugen. Mit der Finanzierungsrunde hat Quantum Systems seine Unternehmensbewertung mehr als verdoppelt.

Ausbau der Multi-Domain-Strategie

Die neuen Mittel sollen primär genutzt werden, um das Wachstum zu beschleunigen und diese Systeme für koordinierte Einsätze in der Luft, an Land und auf dem Seeweg auszuweiten. Das Unternehmen plant hierbei den Übergang von einzelnen Plattformen zu einem vernetzten Gesamtsystem, das über das hauseigene Software-Ökosystem „MOSAIC UXS“ koordiniert wird.

Darüber hinaus fließen die Gelder in den Ausbau der weltweiten Produktionskapazitäten sowie in die Absicherung der Lieferketten für verbündete Märkte. Nach Unternehmensangaben absolvierten die Systeme von Quantum Systems allein im Jahr 2025 mehr als 19.000 Missionen in der Ukraine. Parallel dazu baute das laut CEO profitable Unternehmen seine Produktionspräsenz in Deutschland, der Ukraine, den USA, Australien, Rumänien, Großbritannien und den baltischen Staaten aus.

Das optional bemannte Multi-Mission-Luftfahrzeug „Pulse P19“ ist als MALE-UAV (Medium Altitude Long Endurance Unmanned Aerial Vehicle) für unterschiedlichste Einsatzszenarien ausgelegt. © Quantum Systems

Strategische Allianzen

Parallel zur Finanzierungsrunde vertieft Quantum Systems die strategische Zusammenarbeit mit Airbus Defence and Space, um die Entwicklung europäischer Verteidigungstechnologien voranzutreiben. Co-CEO und Co-Gründer Florian Seibel betont die veränderte Marktlage: „Verteidigung wird künftig durch autonome Systeme geprägt, die in Echtzeit über verschiedene Einsatzbereiche hinweg zusammenarbeiten.“

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