22.07.2024
KOMMENTAR

Steuerfreie Überstunden: Super Leistungsanreiz – aber für wen eigentlich?

Die Steuerbefreiung von Überstunden ist eine zuletzt immer lauter artikulierte Forderung von Wirtschaftskammer und Co, die es nun auch in den "Wachstumsplan" des Kanzlers geschafft hat. Bleibt nur die Frage: Wer bekommt heutzutage überhaupt noch Überstunden ausbezahlt? Damit es funktioniert, braucht es allem voran Anreize für Arbeitgeber:innen.
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Steuerbefreite Überstunden - Kommentar von brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash

Bundeskanzler Karl Nehammer verspricht sich davon „Leistungsgerechtigkeit“. Für Wirtschaftskammer (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer geht es dabei darum, dass „Leistung belohnt und nicht bestraft“ wird. Die Rede ist von einer geforderten generellen Steuerbefreiung von Überstunden. Zusammen mit Industriellenvereinigung (IV)-Präsident Georg Knill präsentierten die beiden vergangene Woche einen „Wachstumsplan für Österreich“, der unter anderem diese Forderung enthält.

Aus Arbeitnehmer:innen-Sicht kann man nur sagen: Bravo! Wer sollte sich auch dagegen wehren, Überstunden gut bezahlt zu bekommen. Bloß: Wer bekommt heutzutage überhaupt Überstunden ausbezahlt?

Nur wenige bekommen Überstunden überhaupt ausbezahlt

Die aktuellsten Zahlen, die sich hierbei für Österreich finden lassen, stammen aus 2017, sind also schon etwas in die Jahre gekommen. Demnach gaben damals bei einer von der Wirtschaftskammer zitierten Umfrage 70 Prozent der Arbeitnehmer:innen an, dass Überstunden in Zeitausgleich vergütet werden, 40 Prozent, dass die ausbezahlt werden und 18 Prozent, dass sie mit Pauschale bzw. All-In-Vertrag ausgeglichen werden. Daraus, dass in dieser Rechnung insgesamt 128 Prozent herauskommen, lässt sich schlussfolgern, dass auch der Großteil jener, die angeben, Überstunden ausbezahlt zu bekommen, teilweise (bzw. mehrheitlich) auch in Zeitausgleich vergütet werden.

Die Tendenz zu Überstunden-Pauschalen dürfte sich seit der zitierten Erhebung verstärkt haben. Für das Jahr 2022 führt eine von der Arbeiterkammer (AK) zitierte Sonderauswertung der Statistik Austria den Wert von 25 Prozent aller Arbeitnehmer:innen an, die Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten bekamen. Dass derartige Pauschal-Regelungen unter anderem im Startup-Bereich seit Jahren der Standard sind, ist kein Geheimnis.

Keine Ausbezahlung – kein Leistungsanreiz durch die Steuerbefreiung

So schön die Steuerbefreiung von Überstunden also auch klingt – die allerwenigsten würden im Status Quo davon profitieren. Daher wird die Maßnahme auch den erhofften Leistungsanreiz nicht erbringen.

Eigentlich…

Es steht aber zu vermuten, dass dieser schon jetzt – ganz ohne Steuerbefreiung – bei sehr vielen Arbeitnehmer:innen gegeben wäre, wenn Überstunden tatsächlich ausgezahlt werden würden. Und zwar so, wie es das Gesetz vorsieht. Denn eigentlich – das lässt sich nicht nur bei der AK, sondern auch bei der WKÖ nachlesen – sind Überstunden vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,5 zu vergüten – auch in Form von Zeitausgleich. Das bedeutet: eineinhalbfacher Bruttolohn bzw. eineinhalb Stunden frei für jede Mehrstunde.

Keine Frage, dass hier eine zusätzliche Steuerbefreiung die Motivation enorm steigern könnte, sich für eine Auszahlung statt Zeitausgleich zu entscheiden und damit die von WKÖ und IV angestrebte Mehrarbeit zu erbringen. Nur kaum jemand in Österreich hat die faktische Möglichkeit zu dieser Entscheidung.

Es braucht Anreize für Arbeitgeber:innen

Wie kann man das lösen? Indem man einmal vom „die wollen alle nichts arbeiten“-Dauerwutanfall herunterkommt und sich ernsthaft die Frage stellt, ob das Problem hier wirklich nur bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Was es braucht sind Anreize für die Arbeitgeber:innen, Überstunden (gesetzeskonform) auszubezahlen. Wenn das passiert, macht auch die Steuerbefreiung auf Angestellten-Seite viel Sinn. Und wenn man sich dann mit Überstunden tatsächlich das Gehalt um ein paar Netto-Hunderter im Monat auffetten kann, werden die Arbeitnehmer:innen Schlange stehen, das zu tun – versprochen!

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Das Verenas-Team mit Gründerin Verena Nairz-Kapferer (3. v.r.). © Verenas

Die Ursprungsidee für Verenas entstand krisenbedingt: Während des ersten Corona-Lockdowns 2020 entwickelte Verena Nairz-Kapferer im eigenen Innsbrucker Café haltbare Rezepturen, um den Betrieb abzusichern. Was als Initiative für Café-Gäste begann, wird nun zum eigenständigen Geschäftsmodell. Im November 2026 gründen Verena Nairz-Kapferer und Jürgen Nairz eine eigene GmbH, um das Produktangebot im B2B-Bereich überregional zu skalieren.

Prozesssicherheit statt Spezialzutaten

Im Zentrum der Vertriebsstrategie steht der Premium-Gastrogroßhandel, über den Hotels, Cafés und Restaurants flächendeckend beliefert werden sollen. Aus mehr als 60 praxiserprobten Rezepturen konzentriert sich das Unternehmen für Großküchen auf rund 20 Varianten. Der wirtschaftliche Hebel liegt laut dem Gründungsteam dabei nicht nur beim Wareneinsatz von 0,80 bis 1,20 Euro pro fertig gebackener Portion. Standardisierte Mischungen reduzieren insbesondere den Arbeits- und Lageraufwand für Betriebe, die keine eigenen Spezialzutaten vorhalten wollen.

„Für einen Gastronomiebetrieb zählt nicht nur, was eine Portion an Zutaten kostet. Entscheidend sind auch Arbeitszeit, Einfachheit, Prozesssicherheit und eine Qualität, die unabhängig davon funktioniert, wer den Kuchen gerade zubereitet“, erklärt Jürgen Nairz, der den Vertriebsaufbau verantwortet.

Getrennte Produktion für Glutenfrei-Zertifizierung

Verena Nairz-Kapferer arbeitete ursprünglich im sozialen Bereich und verkaufte samstags selbst gebackene Kuchen. © Verenas

Die Backmischungen sind rein pflanzlich sowie zu großen Teilen zusätzlich glutenfrei formuliert. „Ich wollte nie einen Kuchen entwickeln, bei dem jemand sagt: Für vegan oder glutenfrei schmeckt der aber gut“, betont Produktentwicklerin Verena Nairz-Kapferer.

Um die geforderten Qualitätsstandards im B2B-Geschäft sicherzustellen, trennt das Startup laut eigenen Angaben die Fertigung. Vegane Varianten sollen ab November 2026 in einem Partnerbetrieb nahe Graz abgefüllt werden. Die glutenfreien Mischungen verbleiben in einer separaten Innsbrucker Produktionsstätte, um Kreuzkontaminationen auszuschließen. Damit bereitet sich das Unternehmen auf die Zertifizierung mit dem Glutenfrei-Symbol vor.

Absatzziel: 40.000 Einheiten im Jahr 2027

Flankiert von einem B2C-Onlineshop mit vorerst sieben Sorten setzt das Unternehmen auf wiederkehrende B2B-Bestellungen. Für das Geschäftsjahr 2027 peilt Verenas ein Absatzvolumen von rund 40.000 Einheiten an. Gespräche mit weiteren Partnern im Gastrogroßhandel laufen laut den Gründer:innen bereits, um die Distribution im kommenden Jahr überregional auszubauen.

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