22.07.2024
KOMMENTAR

Steuerfreie Überstunden: Super Leistungsanreiz – aber für wen eigentlich?

Die Steuerbefreiung von Überstunden ist eine zuletzt immer lauter artikulierte Forderung von Wirtschaftskammer und Co, die es nun auch in den "Wachstumsplan" des Kanzlers geschafft hat. Bleibt nur die Frage: Wer bekommt heutzutage überhaupt noch Überstunden ausbezahlt? Damit es funktioniert, braucht es allem voran Anreize für Arbeitgeber:innen.
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Steuerbefreite Überstunden - Kommentar von brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki
brutkasten-Redakteur Dominik Perlaki | (c) brutkasten / Hintergrund: (c) Ibrahim Boran via Unsplash

Bundeskanzler Karl Nehammer verspricht sich davon „Leistungsgerechtigkeit“. Für Wirtschaftskammer (WKÖ)-Präsident Harald Mahrer geht es dabei darum, dass „Leistung belohnt und nicht bestraft“ wird. Die Rede ist von einer geforderten generellen Steuerbefreiung von Überstunden. Zusammen mit Industriellenvereinigung (IV)-Präsident Georg Knill präsentierten die beiden vergangene Woche einen „Wachstumsplan für Österreich“, der unter anderem diese Forderung enthält.

Aus Arbeitnehmer:innen-Sicht kann man nur sagen: Bravo! Wer sollte sich auch dagegen wehren, Überstunden gut bezahlt zu bekommen. Bloß: Wer bekommt heutzutage überhaupt Überstunden ausbezahlt?

Nur wenige bekommen Überstunden überhaupt ausbezahlt

Die aktuellsten Zahlen, die sich hierbei für Österreich finden lassen, stammen aus 2017, sind also schon etwas in die Jahre gekommen. Demnach gaben damals bei einer von der Wirtschaftskammer zitierten Umfrage 70 Prozent der Arbeitnehmer:innen an, dass Überstunden in Zeitausgleich vergütet werden, 40 Prozent, dass die ausbezahlt werden und 18 Prozent, dass sie mit Pauschale bzw. All-In-Vertrag ausgeglichen werden. Daraus, dass in dieser Rechnung insgesamt 128 Prozent herauskommen, lässt sich schlussfolgern, dass auch der Großteil jener, die angeben, Überstunden ausbezahlt zu bekommen, teilweise (bzw. mehrheitlich) auch in Zeitausgleich vergütet werden.

Die Tendenz zu Überstunden-Pauschalen dürfte sich seit der zitierten Erhebung verstärkt haben. Für das Jahr 2022 führt eine von der Arbeiterkammer (AK) zitierte Sonderauswertung der Statistik Austria den Wert von 25 Prozent aller Arbeitnehmer:innen an, die Überstunden weder mit Geld noch mit Zeitausgleich abgegolten bekamen. Dass derartige Pauschal-Regelungen unter anderem im Startup-Bereich seit Jahren der Standard sind, ist kein Geheimnis.

Keine Ausbezahlung – kein Leistungsanreiz durch die Steuerbefreiung

So schön die Steuerbefreiung von Überstunden also auch klingt – die allerwenigsten würden im Status Quo davon profitieren. Daher wird die Maßnahme auch den erhofften Leistungsanreiz nicht erbringen.

Eigentlich…

Es steht aber zu vermuten, dass dieser schon jetzt – ganz ohne Steuerbefreiung – bei sehr vielen Arbeitnehmer:innen gegeben wäre, wenn Überstunden tatsächlich ausgezahlt werden würden. Und zwar so, wie es das Gesetz vorsieht. Denn eigentlich – das lässt sich nicht nur bei der AK, sondern auch bei der WKÖ nachlesen – sind Überstunden vom Arbeitgeber mit dem Faktor 1,5 zu vergüten – auch in Form von Zeitausgleich. Das bedeutet: eineinhalbfacher Bruttolohn bzw. eineinhalb Stunden frei für jede Mehrstunde.

Keine Frage, dass hier eine zusätzliche Steuerbefreiung die Motivation enorm steigern könnte, sich für eine Auszahlung statt Zeitausgleich zu entscheiden und damit die von WKÖ und IV angestrebte Mehrarbeit zu erbringen. Nur kaum jemand in Österreich hat die faktische Möglichkeit zu dieser Entscheidung.

Es braucht Anreize für Arbeitgeber:innen

Wie kann man das lösen? Indem man einmal vom „die wollen alle nichts arbeiten“-Dauerwutanfall herunterkommt und sich ernsthaft die Frage stellt, ob das Problem hier wirklich nur bei den Arbeitnehmer:innen liegt. Was es braucht sind Anreize für die Arbeitgeber:innen, Überstunden (gesetzeskonform) auszubezahlen. Wenn das passiert, macht auch die Steuerbefreiung auf Angestellten-Seite viel Sinn. Und wenn man sich dann mit Überstunden tatsächlich das Gehalt um ein paar Netto-Hunderter im Monat auffetten kann, werden die Arbeitnehmer:innen Schlange stehen, das zu tun – versprochen!

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Das sonnnig-Gründerteam: Roman Öfferlbauer, Jonathan Buchinger und Lukas Hückel © sonnnig

Dort, wo Technik und Unternehmertum zusammenkommen, kann Großes entstehen. So auch an der TU Wien im „Extended Study on Innovation“-Programm, wo sich das Gründer-Trio, bestehend aus Roman Öfferlbauer, Lukas Hückel und Jonathan Buchinger, zum ersten Mal begegnete. Parallel dazu gründete Öfferlbauer 2023 in seinem Heimatort in Niederösterreich eine Energiegemeinschaft, zu einem Zeitpunkt, an dem das Thema noch jung und „technisch schwierig abzuwickeln“ war, so Öfferlbauer.

Aus improvisierten Tools und selbst geschriebenen Mini-Scripts für den Eigenbedarf wurde ein Jahr später sonnnig. Eine White-Label-Lösung für Abrechnung, Mitgliedermanagement und Datenanalyse von mittlerweile 30 Energiegemeinschaften in ganz Österreich.

Wenn Strom aus der Nachbarschaft kommt

„Unser Blick war eigentlich immer auf Endverbraucher und Verbraucherinnen fokussiert. Also Privatpersonen, Unternehmen, Gemeinden“, erklärt Öfferlbauer im Interview. Eine Mission, die über die letzten zwei Jahre tausende Haushalte in ganz Österreich erreicht hat. Mittlerweile kann man über sonnnig den generierten Strom auch als Mitarbeiter:innen-Benefit oder Spende abgeben. „Im letzten halben Jahr hat sich da aber auch ziemlich viel auf der anderen Seite, also bei den Energieversorgungsunternehmen, getan“, verrät der Co-Founder.

Energieversorgungsunternehmen stünden zunehmend vor einem Einkaufs- und Prognoseproblem. In der Regel verbraucht die Kundschaft ihren Strom nach einem Standardprofil, mit dem der jeweilige Versorger seine Stromeinkäufe prognostiziert. Sind die Abnehmer:innen aber Teil einer Energiegemeinschaft, verschiebt sich dieses Profil radikal: Ein großer Teil des Energiebedarfs wird jetzt von der Energiegemeinschaft gedeckt und nur noch die Restmengen werden durch den Energieversorger geliefert. „Der Energieversorger hat die Energiemenge aber schon im Vorhinein eingekauft“ – und müsse sie kurzfristig wieder verkaufen, erklärt Öfferlbauer. Ein teures Ausgleichsenergie-Problem, das mit wachsendem Energy-Sharing-Anteil immer größer wird.

Sonnnig als potenzieller Partner für Energieversorger

Genau hier setzt das neue Produkt an, für das sonnnig gerade die dritte Förderung der Austria Wirtschaftsservice (aws) erhalten hat: eine White-Label-Lösung zum Energy Sharing, die Energieversorger direkt in ihr eigenes Kund:innenportal einbinden können. Im Hintergrund liefert sonnnig die Restlastprognose auf 15-Minuten-Basis, damit Versorger gezielter am Großhandel einkaufen können.

Möglich macht das die Prognosefähigkeit, die sonnnig über Jahre mit echten Energiegemeinschaften aufgebaut hat. Ziel ist es, Versorgern einen besseren Einblick in ihre Stromverläufe zu geben und ihnen zu helfen, selbst ein Geschäftsmodell rund um Energy Sharing aufzubauen, auch als Beitrag zur Kund:innenbindung, erklärt Öfferlbauer. Am Markt kommt das gut an: „Energieversorgungsunternehmen spüren das Problem und sind zunehmend auf der Suche nach Lösungen und neuen Geschäftsmodellen im Energy-Sharing-Bereich, deshalb reden sie auf einmal mit uns“, sagt der Co-Founder. Davor sei die Beziehung eher einseitig gewesen. Zwei Pilotbetriebe hat sonnnig für das geförderte Projekt bereits akquiriert und zeigt sich offen für weitere Kooperationen.

Von First bis Seed: Der aws-Weg

Möglich wurde diese Entwicklung durch drei aufeinanderfolgende aws-Förderungen. Mit aws First Incubator, einem Programm für sehr junge Teams, teils noch vor der Firmengründung, kam das Startup zu ersten Beratungsleistungen und Mentoring. Mit aws Preseed – Innovative Solutions wurde zunächst die inhaltliche und wirtschaftliche Machbarkeit des Vorhabens überprüft und der Proof of Concept entwickelt. Darauf aufbauend unterstützt aws Seedfinancing – Innovative Solutions die Weiterentwicklung bis zum Markteintritt sowie die ersten Skalierungsschritte. In diesem Rahmen werden nun der Aufbau und der Launch des neuen B2B-Produkts finanziert.

Erwarteter Boom durch neues Elektrizitätswirtschaftsgesetz

Als besondere Meilensteine nennt Öfferlbauer Referenzprojekte mit bekannten Unternehmen wie Hartl Haus, der Nationalbank-Tochter IG Immobilien oder der Volkshilfe Wien sowie die wiederholte Verdopplung des Jahresumsatzes. Im ersten Halbjahr 2026 hat sich die geteilte Energiemenge, die über sonnnig abgewickelt wurde, laut eigenen Angaben gegenüber dem Vorjahr mehr als verdoppelt. Investor:innen hat das fünfköpfige Team bislang bewusst keine an Bord geholt, da laufende Umsätze und eine halbe Million Euro an lukrierten Entwicklungsförderungen das Team organisch tragen.

Rückenwind kommt bald auch auf politischer Ebene: Im Oktober tritt das neue Elektrizitätswirtschaftsgesetz (ElWG) in Kraft, das Energy Sharing über bilaterale Peer-to-Peer-Verträge statt über eine juristische dritte Instanz wie einen Verein oder eine GmbH erlaubt. Für sonnnig eine freudige Entwicklung: „Das baut natürlich extrem viele Hürden ab. Und deswegen erwarten wir auch einen ziemlichen Boom an neuen Mitgliedern und das nehmen auch Energieversorgungsunternehmen wahr.“


Disclaimer: Der Artikel entstand in Kooperation mit der Austria Wirtschaftsservice (aws).

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