15.12.2023

Steuerfreie „Mitarbeiterprämie“ auch 2024 – aber unter einer neuen Bedingung

Aus der "Teurungsprämie" wird 2024 die "Mitarbeiterprämie". Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei im Jahr sind nun an Kollektivverträge gebunden.
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(c) Bermix Studio via Unsplash

Gestern wurde im Nationalrat nicht nur das neue Startup-Förderungsgesetz inklusive Mitarbeiter:innenbeteiligung endgültig beschlossen. Per kurzfristig eingebrachtem Abänderungsantrag sorgte die Regierung knapp vor der Weihnachtspause auch für eine Weiterführung der „Teurungsprämie“ nach 2022 und 2023. Kommendes Jahr trägt diese aber nun den Titel „Mitarbeiterprämie“.

Verankerung im Kollektivvertrag als neue Voraussetzung

Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen im kommenden Jahr zusätzlich zum Gehalt insgesamt je 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Es gibt allerdings eine neue Bedingung: Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn das Gehalt auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert. Die Zusatzzahlung muss dort auch vertraglich verankert werden.

„Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn“

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Zahlungen für die Mitarbeiter:innen handelt und nicht um einen Steuertrick. In einer Aussendung des Finanzministeriums (BMF) heißt es dazu: „Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.“

Brunner sieht bei Mitarbeiterprämie nun Sozialpartner am Zug

Finanzminister Magnus Brunner sieht – weil nun die kollektivvertragliche Verankerung von Nöten ist – jetzt die Sozialpartner am Zug. „Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so Brunner in seiner Aussendung zum Thema. Von der Wirtschaftskammer wird die Neuauflage ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der anderen Sozialpartner stehen gegenwärtig (15.12. Mittag) noch aus.

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Rosemarie König | (c) EY/Christina Häusler
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Er ist international und auch in Österreich eine der renommiertesten Auszeichnungen für Unternehmer:innen: der „Entrepreneur of the Year“ von EY – brutkasten berichtete erst vor Kurzem über die diesjährigen Sieger. Nun bekommt das Programm hierzulande mit Rosemarie König eine neue Leiterin. Sie übernimmt zudem die Leitung von EY Private.

Seit 2005 bei EY

König ist bereits seit 2005 in unterschiedlichen Rollen für EY Österreich tätig. Die Wirtschaftsprüferin und Steuerberaterin ist auf die Prüfung und Beratung internationaler und kapitalmarktorientierter Unternehmen spezialisiert. Bereits 2022 stieg sie zur Partnerin auf, zudem leitet die Steirerin den Standort Graz. Als solche koordiniert sie die Prüfungs- und Beratungsleistungen sämtlicher Kund:innen mit Sitz in der Steiermark und soll deren Anbindung an das österreichweite und globale EY-Netzwerk sicherstellen.

Fokus auf Familienunternehmen

In ihrer neuen Rolle als Leiterin von EY Private soll König insbesondere Familienunternehmen bei zentralen unternehmerischen Fragestellungen begleiten. „Familienunternehmen zählen zu den wichtigsten Trägern der österreichischen Wirtschaft und stehen gleichzeitig vor besonderen Herausforderungen, etwa bei Wachstum, Unternehmensnachfolge, Internationalisierung, Transformation oder Vermögenssicherung über Generationen hinweg“, heißt es dazu von EY.

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