15.12.2023

Steuerfreie „Mitarbeiterprämie“ auch 2024 – aber unter einer neuen Bedingung

Aus der "Teurungsprämie" wird 2024 die "Mitarbeiterprämie". Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei im Jahr sind nun an Kollektivverträge gebunden.
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(c) Bermix Studio via Unsplash

Gestern wurde im Nationalrat nicht nur das neue Startup-Förderungsgesetz inklusive Mitarbeiter:innenbeteiligung endgültig beschlossen. Per kurzfristig eingebrachtem Abänderungsantrag sorgte die Regierung knapp vor der Weihnachtspause auch für eine Weiterführung der „Teurungsprämie“ nach 2022 und 2023. Kommendes Jahr trägt diese aber nun den Titel „Mitarbeiterprämie“.

Verankerung im Kollektivvertrag als neue Voraussetzung

Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen im kommenden Jahr zusätzlich zum Gehalt insgesamt je 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Es gibt allerdings eine neue Bedingung: Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn das Gehalt auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert. Die Zusatzzahlung muss dort auch vertraglich verankert werden.

„Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn“

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Zahlungen für die Mitarbeiter:innen handelt und nicht um einen Steuertrick. In einer Aussendung des Finanzministeriums (BMF) heißt es dazu: „Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.“

Brunner sieht bei Mitarbeiterprämie nun Sozialpartner am Zug

Finanzminister Magnus Brunner sieht – weil nun die kollektivvertragliche Verankerung von Nöten ist – jetzt die Sozialpartner am Zug. „Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht“, so Brunner in seiner Aussendung zum Thema. Von der Wirtschaftskammer wird die Neuauflage ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der anderen Sozialpartner stehen gegenwärtig (15.12. Mittag) noch aus.

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notarity-Gründer: Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger
Die notarity-Gründer (vlnr.): Alexander Gugler, Sebastian Wodniansky, Jakobus Schuster, Max Pointinger | (c) Alexander Schindler

Im Sommer 2021 ging das Wiener LegalTech-Startup notarity mit einem klaren Produktversprechen an den Start: die Online-Abwicklung notarieller Dienstleistungen einfacher und angenehmer zu machen. Damit konnte im Heimatmarkt Österreich bald ein signifikanter Anteil der Notariate überzeugt werden, nicht aber die Notariatskammer, die über eine Tochtergesellschaft ein eigenes Angebot in dem Bereich hat. Es kam zu einem jahrelangen Rechtsstreit – brutkasten berichtete zuletzt über das Urteil in zweiter Instanz.

Rund 2.000 internationale Unternehmen als Nutzer

Unter anderem deswegen fokussiert notarity seit Jahren auf das internationale Geschäft. Schon Anfang 2024 verkündete man, mehr als die Hälfte des Umsatzes im Ausland zu erzielen. Mittlerweile sind es mehr als 70 Prozent, wie es nun vom Startup heißt. Dabei lege man einen besonderen Fokus auf internationale Konzerne.

Aktuell würden knapp 2.000 internationale Unternehmen mit großteils mehr als 500 Beschäftigten notarity für digitale Notariatsakte nutzen. Dazu zählen internationale Wirtschaftskanzleien wie DLA Piper und Baker McKenzie. Die Zahl digitaler Dokumenten-Beglaubigungen für internationale Unternehmen, Kanzleien und institutionelle Kunden über die Plattform habe sich im Vergleich zum Vorjahr vervierfacht.

Mit Umsatzverdopplung Break-even erreicht

So sei zuletzt auch eine Verdopplung des Umsatzes im Jahresvergleich gelungen. „Damit haben wir den Break-even erreicht und den entscheidenden Schritt vom wachstumsstarken Startup zum profitablen Global Champion gemacht“, kommentiert Co-Founder und CEO Jakobus Schuster. Rund 400 Notar:innen hätten mittlerweile mehr als eine Viertelmillion digitale Beglaubigungen über die Plattform abgewickelt, monatlich seien es derzeit rund 10.000.

Zu den wichtigsten Märkten außerhalb der EU zählen das Vereinigte Königreich, die USA, die Vereinigten Arabischen Emirate und die Schweiz. „Mit dem Erreichen der Gewinnzone schaffen wir die Grundlage, um unsere internationale Expansion künftig aus einer Position finanzieller Stärke voranzutreiben“, so Schuster.

Novelle der Notariatsordnung 2020 als Anstoß

Möglich hat das alles auch die heimische Rechtslage gemacht. Mit einer 2020 beschlossenen Novelle der österreichischen Notariatsordnung wurde die Basis für Online-Notariatsdienstleistungen im Inland geschaffen. Mittlerweile gelten elektronische Beglaubigungen von Unterschriften über notarity in mehr als 100 Ländern. „Unser Produkt entstand unter hohen regulatorischen, datenschutzrechtlichen und sicherheitstechnischen Anforderungen.

Genau diese Standards werden heute international immer wichtiger und haben uns den Eintritt in regulierte Märkte erheblich erleichtert“, sagt Schuster und gibt das Ziel aus: „die weltweit führende Infrastruktur für digitale Beglaubigungen internationaler Unternehmen bereitzustellen und diese Position in weiteren Märkten auszubauen.“

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