15.12.2023

Steuerfreie “Mitarbeiterprämie” auch 2024 – aber unter einer neuen Bedingung

Aus der "Teurungsprämie" wird 2024 die "Mitarbeiterprämie". Bis zu 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei im Jahr sind nun an Kollektivverträge gebunden.
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(c) Bermix Studio via Unsplash

Gestern wurde im Nationalrat nicht nur das neue Startup-Förderungsgesetz inklusive Mitarbeiter:innenbeteiligung endgültig beschlossen. Per kurzfristig eingebrachtem Abänderungsantrag sorgte die Regierung knapp vor der Weihnachtspause auch für eine Weiterführung der “Teurungsprämie” nach 2022 und 2023. Kommendes Jahr trägt diese aber nun den Titel “Mitarbeiterprämie”.

Verankerung im Kollektivvertrag als neue Voraussetzung

Dabei können Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen im kommenden Jahr zusätzlich zum Gehalt insgesamt je 3.000 Euro steuer- und abgabenfrei auszahlen. Es gibt allerdings eine neue Bedingung: Der Bonus kann nur gewährt werden, wenn das Gehalt auf einer kollektivvertraglichen oder betrieblichen Vereinbarung basiert. Die Zusatzzahlung muss dort auch vertraglich verankert werden.

“Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn”

Damit soll sichergestellt werden, dass es sich tatsächlich um zusätzliche Zahlungen für die Mitarbeiter:innen handelt und nicht um einen Steuertrick. In einer Aussendung des Finanzministeriums (BMF) heißt es dazu: “Eine Prämie ohne derartige Bindung macht aus Sicht des BMF keinen Sinn für das kommende Jahr, nachdem dadurch auch wesentliche Mitnahmeeffekte entstehen.”

Brunner sieht bei Mitarbeiterprämie nun Sozialpartner am Zug

Finanzminister Magnus Brunner sieht – weil nun die kollektivvertragliche Verankerung von Nöten ist – jetzt die Sozialpartner am Zug. “Ich habe immer gesagt: Wenn es den Wunsch seitens der Sozialpartner gibt und das auch Einfluss auf die Lohnabschlüsse hat, sind wir gesprächsbereit. Wir haben nun die Inanspruchnahme der steuer- und abgabenfreien Mitarbeiterprämie gesetzlich ermöglicht”, so Brunner in seiner Aussendung zum Thema. Von der Wirtschaftskammer wird die Neuauflage ausdrücklich begrüßt. Stellungnahmen der anderen Sozialpartner stehen gegenwärtig (15.12. Mittag) noch aus.

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Das Grazer Startup meo Energy arbeitet an der Entwicklung eines innovativen Energiemanagement-Systems, speziell konzipiert für bestehende Gebäude und Energiegemeinschaften. Ziel von meo Energy ist es, durch die Nutzung von Gebäuden als Energiespeicher den CO2-Fußabdruck dieser nachhaltig zu senken.

Der Kreditschutzverband KSV 1870 meldete am heutigen Montag, dass das Unternehmen in Insolvenz geschlittert ist. Ein Sanierungsverfahren ohne Eigenverwaltung wurde am Grazer Landesgericht beantragt.

Wie brutkasten erfahren hat, gibt es bereits konkrete Pläne wie es mit dem Unternehmen weitergehen wird. Meo werde demnach gemeinsam mit einem anderen österreichischen Startup “neue Wege gehen”. Dieses sehe in Meo viel Zukunftspotential. Nähere Informationen dazu sollen im neuen Jahr verlautbart werden.

EU: Energieeffizienz bis 2030 um 55 Prozent steigern

Angesichts der russischen Invasion in die Ukraine und der daraus resultierenden Energiekrise, hat die EU 2023 das Ziel der Energieeffizienz erhöht: Die EU-Länder sind rechtlich dazu verpflichtet, ihre Emissionen bis 2030 um mindestens 55 Prozent zu senken. Dies ist ein Zwischenschritt zum Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft mit Netto-Null-Treibhausgasemissionen bis 2050.

Auch die Immobilienwirtschaft ist auf innovative Lösungen angewiesen, weshalb meo Energy daran arbeitete, Gebäude als große Energiespeicher zu betreiben – mehr im brutkasten Porträt von 2022.


Redaktioneller Hinweis: Nach Veröffentlichung des Artikels wurden brutkasten Informationen zur Fortführung des Unternehmens übermittelt. Diese wurde ergänzt.

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