03.05.2016

Ab wann braucht das Startup einen Steuerberater?

Zahlen, Formulare, unzählige Vorschriften… das alles kann einem Gründer schon vor der eigentlichen Unternehmensgründung die Freude am eigenen Unternehmen nehmen: nicht nur, dass man die Dinge erledigen muss, man muss erst mal verstehen, was überhaupt erforderlich ist! Warum brauche ich einen Steuerberater?
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Ohne Routine und Fachwissen ist das nahezu unmöglich. Steuerberater sind dafür die wichtigsten Partner: sie „übersetzen“ nicht nur, sondern nehmen die Arbeiten auch ab.

Niemals ohne meinen Steuerberater Teil 1

Steuern sind kein beliebtes Thema bei Startups – und schon gar nicht in der Anfangsphase. Der Gang zum Steuerberater wird oftmals so lange wie nur möglich aufgeschoben. Doch dann sind oftmals die ersten Fehler schon passiert. Drücken Sie sich nicht vor dem Steuerberater! Sie können sich und Ihrem Unternehmen viele Sorgen und Geld ersparen, wenn Sie genau wissen, ab wann Sie einen Steuerberater aufsuchen sollten. Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder zeigt, warum es für Startups von Anfang an ratsam ist, einen Steuerberater miteinzubeziehen.

Überlegen was eine Gründung heißt

“Haben Sie sich alles genau durchgedacht bzw. durchgerechnet, und sind Sie sich dessen bewusst, was es heißt, ein eigenes Unternehmen zu führen?”
Diese Fragen sollte sich jeder Gründer stellen, bevor er sich an die “eigentliche Arbeit” macht, regt Paul Heissenberger, Berufsgruppenobmann der Steuerberater, an.

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Anfängerfehler vermeiden

Im Zuge einer Startup-Laufbahn kann es leicht zu Fehlern kommen, die ein Steuerberater mit Leichtigkeit vermeiden kann. Dazu zählen u.a.:

  • das Nicht-Berücksichtigen von Steuern, der Sozialversicherung oder anderen Abgaben.
  • Keine ausreichende mehrjährige Planung aufzustellen
  • Wahl einer nicht optimalen Rechtsform

Jungunternehmer sollten vorab ihr Geschäftsmodell von einem Fachmann überprüfen lassen. Dieser kann sagen, ob das Projekt überhaupt realisierbar und schlüssig in Bezug auf die Zahlen erscheint. Somit ist – vor allem auch in der Gründungsphase – eine enge Zusammenarbeit mit dem Steuerberater ratsam, um spätere Probleme zu vermeiden.

Kompliziertes einfacher: Steuerberater als Übersetzer

„Amts- bzw. Juristendeutsch“ ist nicht jedermanns Sache. Vor allem wenn man keinen derartigen Background hat. Auch bei Finanzierungsfragen mit speziellen Kennzahlen kann ein Steuerberater Abhilfe schaffen und die Vorgaben so „übersetzen“, dass man als Gründer den Durchblick hat. Aufgrund eines reichen Erfahrungsschatzes haben Steuerberater auch einen guten Überblick über die „Grenzwerte“ und Benchmarks der jeweiligen Branche. Dies liefert eine gute Diskussionsbasis für Gründer und Berater.

Finanzstrategie auch für Privatleben essentiell

Kein Jungunternehmer kommt an der Entwicklung einer gut durchdachten Finanzstrategie vorbei. Die Planung betrifft nicht nur das Unternehmen, sondern auch den Jungunternehmer selbst, da diese ja auch die Finanzierung seines Privatlebens betrifft. Somit gilt es unter anderem auch die Mehrjährigkeit bei der SVA zu berücksichtigen: so bekommt man als Unternehmensgründer in den ersten drei Jahren seiner Unternehmertätigkeit lediglich einen gesetzlich vorgeschriebenen SVA-Mindestbetrag vorgeschrieben. Ab dem vierten Jahr wird der SVA-Beitrag jedoch abhängig vom jeweiligen Einkommen vorgeschrieben, und es kann – wenn man in den vorangegangenen Jahren mehr als die Mindestbeitragsgrundlage verdient hat – auch zu sehr hohen Nachzahlungen kommen. Um diese hohen, plötzlich auftretenden Nachzahlungen zu vermeiden, sollte der Steuerberater eine etwaige Nachzahlung im betreffenden Jahr exakt berechnen, so dass diese noch steueroptimal im betreffenden Jahr bezahlt werden kann.

Hilfe im Bürokratie-Dschungel

Wer vermeiden möchte, dass es ihm geht wie Asterix & Obelix auf der Suche nach dem “Passierschein A 38”, sollte sich im österreichischen Behörden-Dschungel von einem Profi unterstützen lassen. Der Steuerberater kann im Hinblick auf Finanzamt und Sozialversicherung als „One Stop-Shop“ agieren. Mit einer Vollmacht ausgestattet, macht der Steuerberater Behördengänge und erledigt auch sensible Eintragungen auf diversen Formularen, welche oft weitreichende Konsequenzen haben. Der Gründer spart sich Zeit und Nerven.

Vollmacht für Steuerberater ratsam

Die Kammer der Wirtschaftstreuhänder rät Startups dazu den Steuerberater von Anfang an mit einer Vollmacht auszustatten. Dieser kann damit beispielsweise die direkte Korrespondenz mit Finanzamt und Sozialversicherung übernehmen. Wenn gewünscht, kann die Vollmacht anfänglich nur auf gewisse Aufgaben beschränkt werden. Im Bedarfsfall ist es ein Leichtes, sie zu erweitern.

Auch das Einrichten einer Schnittstelle zur Software des Steuerberaters erleichtert das Leben des Gründers – und auch des Steuerberaters speziell in Fragen der Buchhaltung.

Steuerberater auf lange Sicht günstiger

“Grundsätzlich ist es immer empfehlenswert, sich auf das Führen seines Geschäfts zu konzentrieren, um freie Zeitressourcen zur Umsetzung seiner Geschäftsidee zu haben”, rät Paul Heissenberger. Auch wenn man eine wirtschaftliche Ausbildung (HAK, Studium etc.) genossen hat, sollte die Buchhaltung und die Lohnverrechnung an einen Steuerberater ausgelagert werden. Die gesetzlichen Rahmenbedingungen, zum Beispiel im Bereich der Umsatzsteuer, ändern sich rasch. Darauf gilt es richtig und zeitgerecht zu reagieren. Wenn das verabsäumt wird, kann das zu unangenehmen Folgen bei Betriebsprüfungen führen.

Die Vorteile auf einen Blick

  • Mehr Zeit, sich auf Kernkompetenzen zu konzentrieren
  • Steuerberater als Übersetzer
  • Beratung mit Erfahrungswerten aus der Branche
  • Richtige Rechtsform von Anfang an gewählt
  • Keine Überraschungen mit SVA und Finanzamt
  • Behördengänge werden erledigt
  • Formulare werden ausgefüllt
  • Bei gesetzlichen Änderungen immer Up2Date
  • Bessere Finanzstruktur – betrieblich und privat
  • Kostenersparnis auf lange Sicht
  • Sicherheit

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Analyser, CSRD, EU-Taxonomie
(c) - PwC Österreich -Das Konsortium des Projekts "Analyser" beim Kick-Off.

Die Regeln der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD), die in den kommenden Jahren sukzessive schlagend werden, bedeuten für zahlreiche österreichische Unternehmen eine Verpflichtung zur Nachhaltigkeitsberichterstattung. Bei vielen von diesen – auch jene, die freiwillig schon früher als erforderlich mit der Umsetzung starten – werden Schwierigkeiten erwartet, die Anforderungen zu erfüllen, da insbesondere KMU nicht über ausreichend Kapazitäten für interne Nachhaltigkeitsabteilungen verfügen würden.

CSRD und Taxonomie

Dies gilt im Besonderen für die EU-Taxonomie, die ergänzend zur CSRD anzuwenden ist. Gemäß ihr müssen die wirtschaftlichen Aktivitäten eines Unternehmens als nachhaltig oder nicht-nachhaltig deklariert werden.

Die Verordnung umfasst umfangreiche und detaillierte Kriterien, die für Ungeübte nicht leicht zu verstehen sind. Deshalb will in einem kürzlich gestarteten Forschungsprojekt namens “AI Enabled Sustainability Jurisdiction Demonstrator” (Analyser) ein Forschungskonsortium KI-basierte Module entwickeln. Die sollen es auch ungeschulten Anwenderinnen und Anwendern ermöglichen, die gesetzlichen Meldepflichten zu erfüllen. So soll eine Erleichterung für Unternehmen erzielt werden.

“Das oberste Ziel unseres Projekts ist es, die Zahl der KMU zu erhöhen, die selbstständig in der Lage sind, die EU-Taxonomie in guter Qualität zu berichten”, erklärt Maximilian Nowak, der das Projekt bei Fraunhofer Austria leitet.

Das Konsortium

Das Konsortium, bestehend aus Fraunhofer Austria, Universität Innsbruck, Technischer Universität (TU) Wien, Leiwand AI, PwC Wirtschaftsprüfgesellschaft, der Wirtschaftsagentur Niederösterreich ecoplus, Murexin und Lithoz wird dafür Teile des Prozesses mithilfe von Künstlicher Intelligenz automatisieren. Ein Chatbot, der auf einem eigens kreierten Sprachmodell beruht, soll mit den Anwenderinnen und Anwendern im Dialog stehen und sicherstellen, dass alle benötigten Dokumente vorliegen.

Es sind nämlich viele Fragen im Rahmen der Nachhaltigkeitsberichterstattung zu klären: Welche wirtschaftlichen Aktivitäten gibt es im Unternehmen? Wie umfangreich sind diese? Welche davon sind taxonomiefähig, können also überhaupt nach den Kriterien bewertet werden?

Josef Baumüller, der von Seiten der TU Wien an dem Projekt beteiligt ist, sagt: “Es ist vielen noch nicht bewusst, wie komplex die Anforderungen zunächst an die Datenerhebung und anschließend an die Klassifizierung sind. Die Prozesslandschaft im Unternehmen muss erfasst und auf die Vorgaben der EU-Taxonomie übergeleitet werden, darüber hinaus gilt es, relevante Datenbedarfe zu identifizieren und im Sinne der Effizienz v.a. bereits vorhandene Datenbestände zu nützen.”

CSRD-Berichterstattung eine Herausforderung

Dass eine Unterstützung der Unternehmen unumgänglich ist, sagt auch Stefan Merl von der PwC Österreich GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft: “Wir spüren bereits jetzt eine massive Zunahme in den Anfragen von Unternehmen, insbesondere von KMU, die sehen, dass die Erfüllung der CSRD-Berichterstattungspflichten eine große Herausforderung ist. Es führt kein Weg daran vorbei, eine automatisierte Lösung zu entwickeln, die weit über den Automatisierungsgrad bestehender Tools hinausgeht. Genau das wollen wir im Projekt ‘Analyser’ verwirklichen.”

Dabei ist essenziell, dass die im Tool eingesetzte KI fair, nachvollziehbar und korrekt arbeitet. Dafür soll Leiwand AI GmbH die nötige Expertise in das Projekt einbringen.

“In einer so kritischen Angelegenheit wie der Nachhaltigkeitsberichterstattung ist es besonders wichtig, dass auch Maßnahmen hinsichtlich einer zuverlässigen und fairen KI-Lösung getroffen werden. Durch den Einsatz verschiedener Methoden rund um nachhaltige und vertrauenswürdige KI werden wir dazu beitragen, dass der ‘Analyser’ gesicherte Informationen liefert, fair in Bezug auf Bias und Diskriminierung ist und im Einklang mit dem EU AI Act steht”, sagt Mira Reisinger, Data Scientist bei Leiwand AI.

Das Projekt ist im Herbst 2024 gestartet, läuft über drei Jahre und wird durch die FFG aus Mitteln des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie gefördert.

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