02.07.2019

Stephanie Cox wird nicht mehr für den Nationalrat kandidieren

Bis September 2019 wird Stephanie Cox noch die Liste Jetzt (vormals Liste Pilz) im Nationalrat vertreten. Danach zieht es sie zu neuen Ufern.
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Stephanie Cox - Startup-Politik
(c) Stephanie Cox

Stephanie Cox (Liste Jetzt) wird bei der kommenden Nationalratswahl nicht mehr für die Partei kandidieren. Bis September wird Cox noch im Parlament sitzen, wie sie gegenüber dem brutkasten sagt. Cox ist seit November 2017 Abgeordnete im Nationalrat, damals noch unter dem Parteinamen Liste Pilz. Sie behandelte dort vor allem die Themen, Digitalisierung, Bildung und Gleichbehandlung.

+++Andreas Tschas verlässt Digitalisierungsagentur+++

Ihre Entscheidung gibt sie in einem Facebookposting bekannt. Sie sei nach zahlreichen Gesprächen mit Freunden und Familie zu der Entscheidung gekommen, dass sie gesellschaftliche Entscheidungen künftig wieder als Unternehmerin anpacken möchte, schreibt sie dort: „Die Zeit für unternehmerische Projekte hat mir abseits des politischen Tagesgeschäfts einfach gefehlt. Bis zum Ende der Legislaturperiode werde ich mich natürlich im Parlament trotzdem noch voll reinhängen.“

Die zukunftsorientierte Herangehensweise werde sich künftig wieder durch Projekte und unternehmerische Tätigkeit äußern, erläutert sie im nachfolgenden Video: „Für mich geht es jetzt auf zu neuen Ufern.“ Nach einer kurzen Verschnaufpause möchte sie 2020 ihre nächsten Schritte bekanntgeben. 

Während ihrer Zeit im Nationalrat hat Cox eine mögliche AI-Strategie für Österreich ausgearbeitet. Im Bereich der Bildung hat sie sich für eine Fortführung der Inklusionsklassen stark gemacht. „Wichtig war mir das lösungsorientiere und das fraktionsübergreifende Arbeiten“, sagt sie im Video: Denn wenn man Lösungen erarbeiten will, dann gibt es keine Grenzen. „Wie ihr euch vorstellen könnt, war das nicht immer easy“, ergänzt sie: Trotzdem sei sie dankbar für die Erfahrungen, die sie dort gemacht hat.

Stephanie Cox: Pionierin bei „Pioneers“

Vor ihrer politischen Laufbahn sorgte Cox vor allem in der Startup-Szene für Aufmerksamkeit. So begann die ihre berufliche Karriere von 2010 bis 2012 als HR- und Projektmanagerin bei STARTeurope, dem Vorläufer von Pioneers. Vor ihrem Einzug ins Parlament organisierte sie gemeinsam mit Leo Widrich die Flüchtlings-Jobmesse „chancen:reich“.

„Danke auch für den Support aus der Community. Ich habe nicht nur super Input und inhaltlichen Support bekommen, sondern sehr oft wurde mir der Rücken gestärkt,“ sagt sie nun gegenüber dem brutkasten: „Ich glaube es ist wichtig, dass wir auf politischer Ebene mitmischen.  Gerade in der Frage des Klimawandels spielen auch technologische Lösungen eine wichtige Rolle. Hier braucht es Innovation und VordenkerInnen. Dasselbe gilt bei der KI. Solche Themen haben mir Spaß gemacht auf den Tisch zu bringen. Letztlich mit meiner eigenen KI- Strategie 2018.“

Auf die Frage, ob sie sich vorstellen kann zur Politik zurückzukehren, antwortet Cox: „Sag niemals nie. Ich habe gerade erst meinen dreißigsten Geburtstag gefeiert und habe noch viel vor. In Zeiten von zunehmender Digitalisierung und immer bedrohlicher werdendem Klimawandel gibt es für meine Generation und mich jede Menge zu tun.“

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Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie soll den Gender Pay Gap verringern | (c) Marek Studzinski via Unsplash
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Sie soll den Gender Pay Gap verkleinern, indem Unternehmen etwa konkrete Auskünfte über Gehälter geben müssen: Bereits 2023 beschloss das EU-Parlament die Entgelttransparenzrichtlinie. Mit einer Frist von drei Jahren sollte sie von den Mitgliedstaaten bis 7. Juni 2026 umgesetzt werden. Weil es eine Richtlinie (und keine Verordnung) ist, hatten die Nationalstaaten dabei einen gewissen Gestaltungsspielraum.

Begutachtungsentwurf im Alleingang zu Frist-Ende

Dieser führte wohl auch dazu, dass Sozialpartner und Regierung in Österreich sich nicht zeitgerecht auf die konkrete gesetzliche Umsetzung einigen konnten – ähnliches passierte übrigens in mehreren EU-Staaten. Nachdem es ein Ultimatum gestellt hatte, legte das SPÖ-geführte Sozial- und Arbeitsministerium zum Ablauf der Frist im Juni einen in Eigenregie erstellten Begutachtungsentwurf vor – zum Ärger mehrere Sozialpartner, etwa der Industriellenvereinigung (IV), die eine “Bürokratielawine” befürchtet.

Öffentlich ist dieser Entwurf noch nicht verfügbar. IV, Wirtschaftskammer, Gewerkschaftsbund (ÖGB) und Co., die ihn vorliegen haben, diskutieren aber längst per Presseaussendungen zu den Inhalten weiter. Während die konkreten vorgesehen Maßnahmen erst mit dem offiziellen Entwurf klar sein werden, steht bereits fest: Auf die eine oder andere Weise müssen die neuen Transparenzpflichten aus der Richtlinie von Unternehmen am Ende umgesetzt werden. Denn diese gibt klare Mindestanforderungen für die Nationalstaaten vor.

EU sieht Intransparenz als Ursache des Gender Pay Gap

Die EU will mit der Entgelttransparenzrichtlinie das bekanntlich in der Praxis nicht ausreichend umgesetzte Recht auf gleichen Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit sichern. Und bisher scheiterte die Bekämpfung der ungleichen Bezahlung von Männern und Frauen laut Analysen der EU-Kommission vor allem an der mangelnden Transparenz der betrieblichen Gehaltssysteme. Ziel der Richtlinie ist nichts weniger als ein grundlegender Kulturwandel in den Personalabteilungen: weg von historisch gewachsenen, intransparenten Gehaltsstrukturen hin zu nachvollziehbaren, geschlechtsneutralen Systemen.

Das sind die Eckpunkte der Richtlinie:

  • Gehaltstransparenz schon im Bewerbungsprozess: Arbeitgeber müssen Jobsuchenden das Einstiegsgehalt oder eine entsprechende Gehaltsspanne bereits vor dem ersten Gespräch mitteilen (z. B. direkt im Inserat). Die Frage nach dem letzten Gehalt beim vorherigen Arbeitgeber ist künftig gesetzlich verboten.
  • Individuelles Auskunftsrecht: Beschäftigte können schriftlich Auskunft darüber verlangen, wie viel Kolleg:innen im Durchschnitt verdienen, die eine gleiche oder gleichwertige Arbeit verrichten – aufgeschlüsselt nach Geschlecht. Unternehmen müssen diese Daten innerhalb von maximal zwei Monaten liefern und die Belegschaft einmal jährlich proaktiv über dieses Recht informieren.
  • Schluss mit Schweigeklauseln: Vertragliche Klauseln, die Mitarbeitenden verbieten, über ihr Gehalt zu sprechen, werden ungültig.
  • Offenlegung der Aufstiegskriterien: Die Maßstäbe für die Festlegung des Gehalts und die Karriereentwicklung müssen für alle Beschäftigten leicht zugänglich sein. Betriebe mit weniger als 50 Beschäftigten können von der Pflicht zur Offenlegung der Aufstiegskriterien ausgenommen werden.
  • Verpflichtende Gehaltsberichte (Gender Pay Gap): Größere Betriebe müssen regelmäßig Kennzahlen zum geschlechtsspezifischen Lohnunterschied berechnen und veröffentlichen. Dafür gilt ein gestaffelter Zeitplan:
    • Ab 250 Beschäftigten: Jährliche Berichterstattung, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 150 bis 249 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2027.
    • 100 bis 149 Beschäftigte: Berichterstattung alle drei Jahre, erstmals zum 7. Juni 2031.
  • Pflicht zum Lohnaudit: Weist dieser Bericht in einer Beschäftigtengruppe eine ungerechtfertigte Lohnlücke von 5 Prozent oder mehr auf, die nicht innerhalb von sechs Monaten korrigiert wird, muss der Arbeitgeber gemeinsam mit der Arbeitnehmervertretung eine formelle, tiefgehende Entgeltbewertung durchführen und konkrete Gegenmaßnahmen einleiten.
  • Strengere Haftung und Beweislast: Werden die Transparenzpflichten verletzt, kehrt sich vor Gericht die Beweislast um: Dann muss das Unternehmen beweisen, dass keine Diskriminierung vorlag. Zudem haben Betroffene Anspruch auf ungedeckelten, vollständigen Schadensersatz (inklusive Nachzahlungen und entgangener Chancen), und es drohen empfindliche, umsatzbasierte Strafen.

Konträre Ansichten der Sozialpartner

Die österreichische Umsetzung könnte dann noch etwas strenger ausfallen – das legen zumindest Reaktionen auf den besagten Begutachtungsentwurf nahe. IV-Generalsekretär Christoph Neumayer spricht in einer Aussendung etwa von „nationalem Gold Plating“ und ortet „ein Bürokratiemonster für die Betriebe“. Nachdem nicht nur Österreich, sondern die Mehrheit der EU-Staaten die Richtlinie noch nicht umgesetzt hätten, fordert Neumayer überhaupt eine Überarbeitung dieser. „Wer Einkommensunterschiede nachhaltig reduzieren will, muss an den tatsächlichen Ursachen ansetzen. Zusätzliche Berichtspflichten schaffen keine gerechtere Bezahlung“, meint der IV-Generalsekretär.

Gänzlich konträr beurteilt man die Richtlinie und deren geplante Umsetzung wenig überraschend beim ÖGB. Dort will man per Aussendung „Mythen“ (also die Argumentation der politischen Gegenseite) entkräften und meint abschließend: „Die innerstaatliche Umsetzung der Richtlinie bietet die Chance, gleiche Bezahlung von Frauen und Männern, die gleiche und gleichwertige Arbeit im Betrieb verrichten, zu erreichen, ohne jemandem etwas wegzunehmen, der bisher mehr verdient hat.“

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