05.05.2025
FAHRSCHULE

Steirisches Startup Fahro fusioniert mit Bos

Fahro wurde von zwei Schülern aus der Steiermark gegründet und bietet eine innovative Lernapp für Fahrschulprüfungen an. Jetzt fusionieren sie mit der Firma BOS in Bad Hall, die auf die Entwicklung von Softwarelösungen und Dienstleistungen für Fahrschulen spezialisiert ist.
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Die beiden Gründer von Fahro, Markus Zirngast und Christoph Grassnig, mit Alexander Dickbauer von BOS. (c) Fahro
Die beiden Gründer von Fahro, Markus Zirngast und Christoph Krassnigg, mit Alexander Dickbauer von BOS. (c) Fahro

Die beiden Gründer Christoph Krassnigg und Markus Zirngast, beide 20 Jahre alt, sind aus der Steiermark. Sie haben bereits zu Schulzeiten eine App entwickelt, die das Lernen für die Führerscheinprüfung erleichtern soll.

Fahrschule neu gedacht

Die Lernsoftware ist benutzer:innenfreundlich und verfügt über einen intelligenten Algorithmus. Der Algorithmus erstellt individuelle Lernpläne, die genau auf das Nutzungsverhalten der User abgestimmt sind. Die App setzt auch ein Tagespensum fest, das sich an die verfügbare Zeit bis zur Prüfung anpasst. Basierend auf dem Lernfortschritt werden auch gewisse Themenbereiche gezielt angepasst und intensiviert. Die spielerische Art sorgt für zusätzliche Motivation. „Unser Ziel war es, die Fahrschulausbildung zu modernisieren. So wie wir selbst es gerne gelernt hätten“, erzählt Christoph Krassnigg, einer der Gründer von Fahro.

Das ist ihnen offensichtlich gelungen, denn die innovative Lernlösung von Fahro blieb in der Branche nicht unbemerkt. „Es war offensichtlich, dass das Team von Fahro den Bedarf der Fahrschüler:innen an moderner Lernsoftware richtig erkannt und erfolgreich umgesetzt hat. Diese unternehmerische Denkweise, gepaart mit technischem Know-how, war für uns ausschlaggebend, eine langfristige Zusammenarbeit anzustreben“, so Alexander Dickbauer von Bos.

Geballte Kompetenz

Bos bringt jahrelange Erfahrung in der Verwaltung und Digitalisierung von Fahrschulen mit, während Fahro eben mit modernster Lernsoftware punkten kann. Nach dem erfolgreichen Zusammenschluss arbeiten Fahro und Bos jetzt daran, sich stetig weiterzuentwickeln. Die Entwickler wollen die bereits bestehenden Angebote jetzt auf Basis neuester Technologien aufbauen und optimieren.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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