04.04.2022

Steinberger-Kern: Wie trotz hoher Energiepreise dennoch Einsparungen möglich sind

Energy Hero Geschäftsführerin Eveline Steinberger-Kern spricht im Interview über aktuelle Entwicklungen am Energie-Markt und warum es trotz der hohen Energiepreise dennoch Einsparungsmöglichkeiten für Endkunden gibt.
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Eveline Steinberger-Kern
Eveline Steinberger | Foto beigestellt

Welche Entwicklungen erleben wir aktuell bei den Energiepreisen und wie äußert sich dies bei Energy Hero?

Seit Herbst letzten Jahres haben wir die Situation, dass Energiepreise nur mehr eine Richtung kennen: sie steigen. Bei Strom haben wir am Großhandelsmarkt nahezu eine Verdreifachung der Preise im letzten Jahr gesehen. Bei Gas erleben wir eine Versechsfachung. Das kommt nun zeitverzögert bei der Energierechnung der Endkunden an.

Die Invasion Russlands in der Ukraine hat nochmals dazu beigetragen, dass sich die Situation für die Verbraucher verschärft. So werden Kunden beispielsweise von ihren Versorgern gekündigt, weil die Versorger ihre Lieferpflichten nicht mehr erfüllen können. Mindestvertragslaufzeiten werden teilweise nicht eingehalten. Preisgarantien, die ursprünglich abgeschlossen wurden, stehen nicht mehr zur Verfügung. All dies führt zu Irritationen.

Daher sind wir bei Energy Hero dazu übergegangen, nicht nur unseren automatischen Wechselservice anzubieten, sondern wir stehen all unseren Kunden mit Information und Aufklärung zur Verfügung. Wir helfen die allgemeinen Geschäftsbedingungen oder das Kleingedruckte zu interpretieren. Zudem übernehmen wir auch Anrufe bei den Versorgern.

Wie äußert sich diese Verunsicherung bei den Endkunden konkret?

Wenn Verbraucher jahrelang von ihren Energieversorger nichts gehört haben und dann plötzlich ein Schreiben erhalten, dass ihr Energieliefervertrag gekündigt werden muss, dann kann man sich vorstellen, dass die Alarmglocken läuten. Nicht jeder Kunde ist beispielsweise darüber informiert, dass es in Österreich eine Versorgungspflicht gibt. Als Energy Hero wollen wir aber darüber informieren, dass Lösungen dafür existieren. Daher haben wir auch unseren Kundenservice am Telefon aufgestockt, um die Anliegen unserer Kunden bestmöglich zu bedienen.

Wie viel können Verbraucher aktuell einsparen?

Verbraucher können sich noch immer einiges einsparen. Allerdings muss man dazu sagen, dass es für alle Endkunden teurer wird. Wenn die Großhandelspreise steigen, ist es eine Frage der Zeit, wann die Energieversorger diese Preissteigerungen auch an die Endkunden weitergeben.

Aber es gibt einen Unterschied zwischen teuer und noch teurer. Darauf wollen wir mit Energy Hero hinweisen. In Österreich gibt es vom Energiemarkt-Regulator E-Control den sogenannten Energiemarkt-Rechner. Würde ich mich dort selbst informieren, habe ich allerdings vermeintlich keine Einsparung zu erwarten. Warum: In diesem Tarif-Kalkulator finden sich alte Tarife, zu denen ich nicht mehr wechseln kann. Das sind Tarife, die ihre Gültigkeit für Bestandskunden hatten, aber für Neukunden gar nicht mehr zur Verfügung stehen.

Teilweise erleben wir einen Unterschied zwischen dem günstigsten und teuersten Tarif von bis zu 1000 Euro pro Jahr. Für Kunden mit geringeren Verbrauch, schaffen wir Einsparungen bis zu ein paar Hundert Euro. Grundsätzlich gilt, dass die Bestandskunden mit Preisgarantie besser dran sind. Aber auch sie haben mit Preissteigerungen von 20 bis 40 Prozent zu rechnen. Das hängt natürlich davon ab, ob sie nur Strom benötigen oder auch mit Gas heizen. Neukunden, die keinen Vertrag mit Preisgarantien haben, für die wird es diese Jahr eine Verdoppelung der Energiepreise geben.

Warum sind die Preise schon vor dem Russland-Ukraine-Konflikt gestiegen?

Der Russland-Ukraine-Konflikt hat nochmals den Preisanstieg angeheizt. Wir hatten aber zuvor schon maßgeblich die Diskussion rund um die Gaspipeline Nord Stream 2. Das hat sehr viele Spekulationen an den Trading-Desks ausgelöst. Zudem haben wir nach der Coronakrise und den Lockdowns erlebt, dass sich die Wirtschaft wieder sehr gut erholt hat und mehr produziert wurde. Dies führte dazu, dass es auch eine höhere Nachfrage nach Energie bei der Industrie gegeben hat.

Mit dem Konflikt ist zudem eines offensichtlich geworden. In dieser globalen Welt sind wir alle sehr miteinander verbunden. Die Abhängigkeit von Gas und Öl wird uns jetzt sehr schmerzlich nochmals vor Augen geführt. Die Gasreserven sind in vielen Ländern aktuell unter dem Stand, der in Normalzeiten gegeben ist. Einige Anbieter haben allerdings auf sinkende Gaspreise spekuliert, daher wurden die Gasreserven nicht wie üblich schon im Sommer aufgefüllt. Es zeigt, dass wir beim Ausbau der erneuerbaren Energien zu langsam waren.

Wie läuft aktuell die Entwicklung bei The Blue Minds Company?

Wir investieren weiter jährlich in ein bis zwei Portfolio-Unternehmen und Startups im Bereich der Energie-Transformation. Wir sind bei unseren Beteiligungen geografisch sehr offen. Allerdings hat sich in der Vergangenheit mit Zentraleuropa und Israel auch ein Schwerpunkt herauskristallisiert. Wir beschäftigen heute rund 60 Mitarbeiter:innen in Wien, Tel Aviv und München und entwickeln uns sehr gut. Beispielsweise haben wir im vergangenen Jahr im Bereich der Elektromobilität einen erfolgreichen Exit mit has.to.be hingelegt. Wir sind zuversichtlich, dass wir auch im Bereich der Kreislaufwirtschaft weiter vorankommen. Beispielsweise haben wir in Deutschland in Circunomics investiert. Wir sind davon überzeugt, dass wir nicht nur Dinge tun, die uns Spaß machen, sondern die Welt verbessern.


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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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