18.12.2023

Stefan Pierer: „Der leistungslose Wohlstand ist zwar ein Traum, aber nicht Realität“

"Leistung muss sich lohnen" - unter dieser Prämisse fordert die Industriellenvereinigung (IV) eine Reihe von Maßnahmen. IV-Oberösterreich-Präsident und KTM-Chef Stefan Pierer macht dazu klare Ansagen.
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Stefan Pierer im Industry Talk der Industriellenvereinigung | © IV/Matanovic
Stefan Pierer im Industry Talk der Industriellenvereinigung | © IV/Matanovic
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Der Fachkräftemangel bleibt auch in der Rezession eine zentrale Herausforderung der heimischen Wirtschaft. Auf individueller Ebene haben Unternehmen eine ganze Reihe von Strategien im Umgang damit entwickelt. Auf politischer Ebene gibt es derweil heftige Debatten – etwa auch zu einer möglichen Arbeitszeitverkürzung. Für Stefan Pierer, Präsident der Industriellenvereinigung Oberösterreich und Chef von KTM, ist klar, welche Schlagrichtung die politischen Maßnahmen haben müssen: „Leistung muss sich lohnen!“

Steuerfreie Überstunden und attraktive Bedingungen für Vollzeit und Arbeiten in der Pension

„Da geht es um steuerfreie Überstunden; darum, dass aktive Pensionist:innen noch weiterarbeiten können, ohne Pensionsversicherung und entsprechende Steuern zu zahlen und dass Vollzeit sich rentiert“, präzisiert Pierer. Auch qualifizierte Einwanderung spiele eine wichtige Rolle. „Wir haben viele Ideen. Manche davon waren zu weit, etwa das junge Mitarbeiter:innen nur den halben Steuersatz zahlen. Das ist leider gesetzlich nicht möglich“, so der IV-Oberösterreich-Chef.

Video: Stefan Pierer im Industry Talk der IV

Mehrarbeit als Grundlage des Wohlstands

Mehrarbeit sei letztlich die Grundlage des Wohlstands. „Leistung ist definiert durch Arbeit pro Zeit. Das ist ein Grundgesetz“, sagt Pierer. „Und Teilen der Jungen muss man erklären, dass der leistungslose Wohlstand zwar ein Traum ist, aber nicht Realität.“ Diejenigen, die bereit seien, mehr zu leisten, und zum Wohlstand beizutragen, müssten daher honoriert werden.

„Vollzeit besonders attraktiv machen“

Das gelte etwa auch beim Thema Teilzeit-Arbeit. „Die hohe Teilzeit-Quote ist ein Problem. Aber es spricht ja für die Intelligenz der Mitarbeiter:innen. Teilzeit ist steuerlich günstiger, als Vollzeit zu arbeiten. Was wird die einzelne Person tun?“, wirft Pierer in den Raum. Es sei ein steuerliches Problem. „Das kann man leicht regeln, indem man Vollzeit besonders attraktiv macht.“

Arbeiten in der Pension: Streichung von Pensionsversicherungsabgaben und Steuern

Auch arbeiten in der Pension müsse finanziell attraktiver werden – durch Streichung der Pensionsversicherungsabgaben und bestimmter Steuern. „Ich rede nicht von den Rolling Stones, die noch mit 80 auftreten“, scherzt Pierer. Und er stellt klar: „Was mich mittlerweile richtig ärgert ist, dass hier eine kleine Regierungspartei, die Grünen, beim Thema Pensionist:innen blockiert, weil diese angeblich den Jungen die Arbeitsplätze wegnehmen. Aber wo sind denn die Jungen? Wir haben immer weniger“.

„Einwanderung aktuell nicht qualifiziert, sondern eher ungeplant und chaotisch“

Gleichzeitig sei Einwanderung in Österreich aktuell nicht qualifiziert, sondern eher ungeplant und chaotisch. „Das bringt nicht die Ergebnisse, die wir an qualifizierten Arbeitskräften benötigen würden“, so der IV-Oberösterreich-Präsident.

Bislang zu wenig politisch umgesetzt

Die Industriellenvereinigung sei mit konkreten Forderungen in all diesen Bereichen angetreten. Doch „Elefanten haben gekreist und ein kleines Mäuschen ist herausgekommen“, sagt Pierer. Gerade einmal 18 Überstunden pro Monat werden neuerdings steuerlich begünstigt. Auch bei Pensionist:innen sei nur „eine Kleinigkeit“ erreicht worden. „Die richtigen Maßnahmen sind leider nicht durchgekommen“, so der KTM-Chef.

Industrie als Vorreiter bei Attraktivität für Arbeitskräfte

Dabei sei auf Arbeitgeberseite gerade die Industrie Vorreiter, wenn es um gute Bedingungen für Arbeitskräfte geht. „Wir zahlen 15 bis 20 Prozent über dem Kollektivvertrag“, stellt Pierer klar. Vor allem die international aufgestellten Unternehmen würden hervorragend zahlen. Zudem forciere die Industrie die duale Ausbildung, also die Lehre, sehr stark. „Wir tun also vieles, um qualifizierte Mitarbeiter:innen zu bekommen“, so der Iv-Oberösterreich-Präsident.

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Erster Generalanwalt am EuGH: Maciej Szpunar | (c) curia.europa.eu/Screenshot

Die ungarische Like Company betreibt mehrere Webportale und beansprucht Schutz für die dort veröffentlichten Artikel. Das Unternehmen wirft Google vor, seine Artikel zum Training der Gemini-Sprachmodelle verwendet sowie über den KI-Chatbot vervielfältigt und öffentlich zugänglich gemacht zu haben. Ein ungarisches Gericht setzte das Verfahren daraufhin aus und legte dem EuGH vier Fragen zur Vorabentscheidung vor. Es handelt sich um das erste Verfahren zu generativer Künstlicher Intelligenz vor dem EuGH.

Wann KI-Chatbots die Rechte von Verlagen verletzen können

In seinen Schlussanträgen erläutert Generalanwalt Szpunar, unter welchen Umständen die Nutzung von Presseartikeln durch KI-Chatbots eine Rechtsverletzung darstellen kann. Entscheidend sei unter anderem, ob der Chatbot unrechtmäßig auf eine Veröffentlichung zugreift, etwa durch die Umgehung einer Paywall oder anderer technischer Schutzmaßnahmen.

Zudem komme es darauf an, wie die Informationen in den generierten Antworten wiedergegeben werden. Während die bloße Wiedergabe von Tatsachen keine Rechtsverletzung darstelle, könne die erkennbare Übernahme der Ausdrucksform eines Artikels problematisch sein. Das gelte insbesondere dann, wenn die Antwort die Originalveröffentlichung so weit ersetze, dass Nutzer:innen kein Verlangen mehr haben, die Originalveröffentlichung zu öffnen.

Das Recht der Presseverlage auf öffentliche Zugänglichmachung könne laut Szpunar verletzt werden, wenn die Ausdrucksform der Originalartikel systematisch in den Antworten eines Chatbots erkennbar sei. Der Anbieter könne für eine solche Nutzung haften, wenn diese Teil seines Geschäftsmodells sei oder er keine wirksamen Gegenmaßnahmen ergriffen habe.

Fragen zum KI-Training laut Generalanwalt unzulässig

Die Fragen zur Verwendung von Presseartikeln für das Training der Google LLMs empfiehlt Szpunar hingegen, für unzulässig zu erklären. Es gebe keine Beweise dafür, dass die Artikel der ungarischen Like Company tatsächlich zum Training der Gemini-Modelle verwendet worden seien. Die Fragen seien daher hypothetisch. Szpunar hält jedoch fest, dass die Nutzung urheberrechtlich geschützter Inhalte zum Training von Sprachmodellen im Rahmen der im EU-Recht vorgesehenen Ausnahme für Text- und Data-Mining in der Regel „frei zulässig“ sei.

Das Gutachten ist für die Richter:innen nicht bindend, ihr Urteil soll zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden.

Streit um journalistische Inhalte auch in anderen EU-Ländern

Der Rechtsstreit ist kein Einzelfall. Bereits im Februar 2026 reichte die dänische Verwertungsgesellschaft DPCMO, die einen Großteil der Nachrichtenmedien des Landes vertritt, Klage gegen OpenAI ein. Sie wirft dem Unternehmen vor, Presseartikel ohne Genehmigung zum Training seiner KI-Modelle verwendet und Inhalte über ChatGPT wiedergegeben zu haben. Ein Urteil steht bislang aus. Auch in Frankreich wehren sich Presseverlage gegen die Nutzung ihrer Inhalte durch KI-Anbieter. Im August dieses Jahres wandte sich die französische Presseallianz APIG an die Wettbewerbsbehörde, weil sie durch Googles KI-generierte Zusammenfassungen sinkende Besucherzahlen und Einnahmen befürchtet.

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