26.04.2021

Steadify: Die Neuerfindung des einbeinigen Stativs

Nach einer erfolgreichen Fotografen-Karriere will Gert Wagner mit Steadify mit über 80 auch als Unternehmer durchstarten.
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steadify - Nutzung als Zielhilfe für Jagdgewehre
(c) steadify - Nutzung als Zielhilfe für Jagdgewehre

In Sachen Fotografie weiß Gert Wagner, wovon er spricht. In seiner Karriere arbeitete der inzwischen 83-jährige als Bildjournalist, Werbefotograf und Filmemacher. Und auch technisch trug er etwas zur Entwicklung der Fotografie bei: Mit einer patentierten Erfindung schuf er eine der Grundlagen für die heute in allen Kameras und Smartphones verbauten flexiblen Autofokus-Systeme. Seit einigen Jahren will er gemeinsam mit seinem Sohn Tobias Wagner mit einer weiteren Erfindung als Unternehmer durchstarten: Steadify.

Steadify: Bislang vor allem von Jagd-Shops angeboten

Dabei handelt es sich um ein Einbein-Stativ, das nicht am Boden aufsteht, sonder am Körper befestigt ist und so deutlich stabiler sein soll, als übliche einbeinige Modelle. Gleichzeitig soll es aber vor allem gegenüber dem klassischen Dreibein-Stativ punkten. „Ehe man es aufgebaut hat, ist manch goldener Moment schon vorbei und dann funktioniert es auch nur auf festem Untergrund“, meint Tobias Wagner. Mit einem Handgriff mit einer Hand lässt sich Steadify hochziehen und dann die Kamera auflegen (siehe Video). „Damit wird die Kamera stabil und schwerelos, das ermöglicht scharfe Fotos und weiche Videoschwenks bei voller Beweglichkeit und viel Raum für Spontanität“, meint Gert Wagner.

Genutzt werden kann das Produkt nicht nur für Kameras, sondern auch für Ferngläser und Jagdgewehre. Interessant: Letzteres wird auf der Page des Unternehmens der Wagners, SwiftDesign, nicht thematisiert. Ein Youtube-Video des Startups dazu (bereits aus 2016) gibt es allerdings und das Produkt wird online vor allem in Fach-Shops für Jagd-Bedarf und Waffen angeboten.

Der große Durchbruch gelang mit dem Produkt dem Vernehmen nach bislang noch nicht. Eine Kickstarter-Kampagne im Jahr 2018 brachte knapp mehr als 200.000 US-Dollar ein. Eine weitere Kampagne auf der Plattform, in der der „Stabilizer“ gemeinsam mit dem E-Book „Unorthodox“ angeboten wurde, scheiterte jedoch kürzlich.

Einen weiteren Versuch, die Popularität zu steigern, unternehmen Gert und Tobias Wagner in der TV-Show Die Höhle der Löwen, wo sie heute zu sehen sind. Ersterer ist damit übrigens der bislang älteste Teilnehmer. Außerdem in dieser Folge: Coffee Colorato, Pottburri, Aumio und Haselherz.

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Das Bitpanda Headquarter in Wien © Bitpanda

Sie machte Wien zum beliebten Standort für die EU-Niederlassungen internationaler Krypto-Unternehmen: die EU-Kryptoregulierung MiCAR. Denn die heimische Finanzmarktaufsicht FMA genießt den Ruf, bei der Erteilung der für das Krypto-Geschäft in der EU notwendigen MiCAR-Lizenz hart, aber fair zu sein.

FMA: „MiCAR auch im Enforcement angekommen“

Nach einigen Meldungen rund um die Erteilung solcher Lizenzen – und in einem Fall einer vorübergehenden Sanktionierung – in den vergangenen Monaten, erfolgte nun erstmals die Verhängung einer Strafe wegen eines MiCAR-Verstoßes durch die FMA. „Damit wird sichtbar, dass die MiCAR nicht mehr nur ein Konzessions- und Aufsichtsthema ist, sondern auch im Enforcement angekommen ist“, heißt es von der Behörde in einer Aussendung dazu.

Termin-Fehler und fehlende Telefonnummer und Mail-Adresse

Getroffen hat es ausgerechnet Österreichs Krypto-Regulatorik-Musterschüler Bitpanda. Konkret machte das Wiener Unicorn bei der Veröffentlichung eines Whitepapers im Zuge eines Token-Launchs im vergangenen Jahr einige Termin- bzw. Formfehler, wie aus der Bekanntmachung der FMA hervorgeht: Das Whitepaper hätte laut Regelwerk bis spätestens 20 Werktage vor Veröffentlichung an die FMA übermittelt werden müssen, was nicht passierte; eine Marketingmitteilung zum Whitepaper wurde unerlaubterweise bereits vor dessen Veröffentlichung verbreitet; und in einer weiteren Marketingmitteilung fehlten ein Disclaimer, eine Telefonnummer und eine Mail-Adresse.

„Unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben“

70.000 Euro Strafe wurden letztlich verhängt. Seitens Bitpanda stellt man auf brutkasten-Anfrage klar: „Alle von der FMA aufgezeigten Punkte wurden jeweils unmittelbar nach dem behördlichen Hinweis in Abstimmung mit der FMA behoben. Wir haben uns für eine rasche, einvernehmliche Beendigung des Verfahrens entschieden. Die Veröffentlichung erfolgte nach dem österreichischen MiCA-Vollzugsgesetz. Das Verfahren ist damit abgeschlossen.“

Zudem betont man beim Scaleup: „Kundengelder, die Sicherheit unserer Plattform oder die Integrität des Bitpanda-Ökosystems waren zu keinem Zeitpunkt beeinträchtigt. Aus den beanstandeten Punkten ist unseren Kundinnen und Kunden kein finanzieller Schaden entstanden.“

Analyse: Musterschüler als erster Bestrafter als falsches Signal

Das genau Bitpanda die erste Strafe auf MiCAR-Basis ausfasst, ist nachvollziehbar und könnte dennoch ein falsches Signal aussenden. Als größter heimischer Player, der in seinen Prozessen eng mit der FMA zusammenarbeitet, überrascht es nicht, dass gelegentlich Formfehler nicht nur passieren sondern auch unmittelbar bemerkt werden. Indessen sind einige große internationale Player weiterhin ohne MiCAR-Lizenz am heimischen Markt aktiv und entziehen sich erfolgreich der Strafverfolgung. Dass der Formfehler durch die FMA verfolgt wird ist korrekt und konsequent; dass ausgerechnet Bitpanda damit zum Exempel wird, wird den großen regulatorischen Themen am Krypto-Markt aber nicht gerecht.

In der Aussendung der FMA äußert man sich zu dieser Thematik indirekt und gewohnt sachlich: „Der Umstand, dass es sich um den ersten veröffentlichten MiCAR-Fall handelt, begründet für sich genommen keine Sonderstellung des betroffenen Unternehmens oder der festgestellten Verstöße.“

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