27.10.2021

Statt Austrian Limited: So funktioniert die Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap)

Die "Austrian Limited" wird zur "Flexiblen Kapitalgesellschaft" (FlexKap) und soll als neue Gesellschaftsform die Mitarbeiterbeteiligung für Startups erleichtern.
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Michael Umfahrer zur Austria Limited - die notariellen Tätigkeiten bleiben dauerhaft online möglich
Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer. (c) ÖNK / R. Tanzer

Seit mehr als einem Jahr wird in Österreich über eine neue Gesellschaftsform für Startups verhandelt – eine Forderung aus der Startup-Szene, die auch im Regierungsprogramm verankert ist. Der jüngste Vorschlag ist nun eine Flexible Kapitalgesellschaft (FlexKap), die die bisher diskutierte Austrian Limited ablöst. „Vereinfacht gesagt, kommen die Kapitalmaßnahmen aus dem Aktienrecht und viele andere Teile aus dem GmbH-Recht. Dadurch kann das Justizministerium die Forderungen der Startups so umfangreich wie möglich abbilden“, sagt Notar Michael Umfahrer, Präsident der Österreichischen Notariatskammer im Gespräch mit brutkasten.

FlexKap setzt auf Unternehmenswert-Beteiligung

Die FlexKap ermögliche auch eine vergleichsweise formlose, aber auch stimmrechtslose Mitarbeiterbeteiligung, wie sie von der Startup-Szene gefordert wird. „Das wird in der Flexiblen Kapitalgesellschaft nun über sogenannte Unternehmenswert-Beteiligungen umgesetzt. Das sind spezielle Beteiligungen, die die gesellschaftsrechtliche Ausformung der steuerrechtlich anerkannten Substanzgenussrechte sind. Diese Beteiligungen sind also nicht im Firmenbuch eingetragen und nicht vergleichbar mit normalen Geschäftsanteilen. Sie bringen also keine Formpflichten mit sich und sind nicht in der Öffentlichkeit übertragbar. Die Beteiligung dient also hauptsächlich dazu, Mitarbeiter durch eine Beteiligung am Erfolg zu motivieren, wie das für Startups üblich ist“, erklärt Umfahrer. Erst wenn es zu einer Auszahlung kommt, fallen Steuern an – dabei erfolgt die Versteuerung als Kapital und nicht als Lohn.

Gründung teuer und umständlich?

Wie schon bisher angedacht, werden die Anteilsbücher dazu von der Gesellschaft selbst geführt. Die FlexKap werde mit Gesellschaftsvertrag, Notariatsakt und Firmenbucheintrag gegründet und stehe grundsätzlich allen Unternehmen offen – eine Beschränkung auf Startups sei nicht vorgesehen. Dass eine Unternehmensgründung in Österreich teuer und umständlich sei, könne er nicht teilen, wie Umfahrer im Gespräch mit brutkasten betont. „Durch die Digitalisierung unseres Bereichs haben wir einen neuen Geschwindigkeitsschub. Auch die Kritik gegenüber den Firmenbuchgerichten stimmt nicht. Wenn ich alle Unterlagen habe und den Gesellschaftsvertrag beurkundet und das dem Gericht auf elektronischem Weg eingebe, dann ist das im Schnitt in drei bis fünf Tagen erledigt. Was mich stört, ist, dass man die Frage des reinen Gründungsverfahrens vermischt mit dem Zeitraum davor. Da geht es auch nicht um Geschwindigkeit, sonder darum, Schaden vorzubeugen“. Umfahrer selbst hätte es lieber gesehen, dass die bestehende AG weiterentwickelt würde: „So haben wir eine zusätzliche Gesellschaftsform und das verkompliziert die Dinge natürlich auch etwas“.

Warum überhaupt eine neue Rechtsform?

Ökonomen sehen in der Umsetzung der neuen Gesellschaftsform eine durchaus hohe Priorität: „Startups werden in der Politik vielleicht manchmal als Nische wahrgenommen. In Wahrheit haben sie aber durch die Entwicklung neuer Technologien und Innovationen oft einen viel größeren volkswirtschaftlichen Impact“, erklärt Monika Köppl-Turyna, Direktorin des EcoAustria Instituts für Wirtschaftsforschung im Oktober bei einem brutkasten-Roundtable zum Thema. „Und Startups brauchen dafür oft einen ganz anderen Rahmen als andere Unternehmen, um sich gut entfalten zu können“. Österreich zählt bei der Besteuerung der Employee Stock Options zu den Hochsteuer-Spitzenländern, wie die Ökonomin ausführt. Wenn diese Steuer um ein Drittel gesenkt werden könnte, rechnet EcoAustria mit einem Drittel mehr VC-Aktivität in Österreich. Gleichzeitig würde eine solche Senkung österreichischen Startups im War for Talents helfen.

Wie eine Mitarbeiterbeteiligung in Österreich bisher gelöst wird? „In 70 Prozent der Fälle wird diese Problem von Startups mit Phantom Shares und virtuellen Anteilen gelöst“, sagt Philipp Kinsky, Partner bei Herbst Kinsky Rechtsanwälte, der ebenfalls an dem Roundtable teilnahm. „Mit dem Nachteil der Einkommens- und Lohnsteuer-Belastung“.

brutkasten-Roundtable zur Austrian Limited

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Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher
Elisabeth Zehetner (Staatssekretärin für Energie, Startups und Tourismus) | Foto: Martin Pacher / brutkasten

Er ist seit vielen Jahren einer der obersten Punkte auf der politischen Wunschliste der heimischen Startup-Szene: der Beteiligungsfreibetrag. Das Prinzip ist schnell erklärt: Man kann mit ihm Startup-Investments bis zu einem gewissen jährlichen Betrag von der Steuer absetzen. Das soll einen starken Anreiz schaffen, Risikokapital anderen Veranlagungsformen vorzuziehen und somit mehr privates Kapital für Startups mobilisieren.

Die genaue Ausgestaltung wäre bei einer möglichen Umsetzung Gegenstand politischer Verhandlungen. Die Forderungen aus dem Ökosystem gehen bis zu einem Betrag von 500.000 Euro pro Jahr, wie etwa in der „Vision 2030“ von invest.austria, AustrianStartups, Junge Wirtschaft und StartupNOW aus dem Jahr 2024. Großes internationales Vorbild ist das Vereinigte Königreich, das unter anderem dank eines solchen Modells konstant die mit Abstand höchsten Startup-Investment-Volumina Europas vorweist.

Bei der SPÖ nicht durchzubringen

Doch im Gegensatz zur anderen großen Forderung des heimischen Startup-Ökosystems, dem Dachfonds, der mittlerweile im Entstehen ist, schaffte es der Beteiligungsfreibetrag 2025 nicht ins schwarz-rot-pinke Regierungsprogramm. Hinter vorgehaltener Hand wird der Grund dafür in ÖVP-Kreisen klar benannt: Der Vorschlag sei beim Koalitionspartner SPÖ nicht durchzubringen. Im Frühling 2024, also noch in der Opposition, äußerte sich SPÖ-Chef Andreas Babler, konkret auf das Thema angesprochen, gegenüber brutkasten knapp, aber deutlich: „Steuerbegünstigungen für private Investoren, die in der Regel zu den Top 1 Prozent der Einkommens- und Vermögensverteilung zählen, sind keine Priorität der SPÖ.“

Für Zehetner „nächster logischer Schritt“

On the record ging man dem Thema in der ÖVP seit der Regierungsbildung 2025 dagegen mit Verweis auf die Koalitionsvereinbarung lieber aus dem Weg. Bis jetzt. Denn Startup-Staatssekretärin Elisabeth Zehetner forderte den Beteiligungsfreibetrag nun via LinkedIn-Posting offen ein. Nach dem Dachfonds wäre dieser, „der nächste logische Schritt“, schreibt sie und führt eine EcoAustria-Studie und internationale Vorbilder ins Treffen.

Unverhoffte Schützenhilfe in der Diskussion

Doch woher kommt der plötzliche Mut zur offenen Forderung entgegen dem koalitionären Konsens? Zehetner bekam Anfang dieser Woche eine Steilvorlage aus Deutschland, über die auch brutkasten berichtete. Dort war es nicht etwa CDU-Wirtschaftsministerin Katherina Reiche, sondern mit Lars Klingbeil der amtierende SPD-Chef, Vizekanzler und Finanzminister, der Steuererleichterungen für Startup-Beteiligungen aufs Tapet brachte.

„Deutschland will mehr privates Kapital für Startups mobilisieren. Österreich sollte das auch tun“, schreibt Zehetner und verweist direkt auf die Ankündigung des SPD-Chefs. Das argumentative Kalkül dahinter liegt auf der Hand: Gegen den Vorstoß des deutschen Parteigenossen, dessen Schützenhilfe für Zehetner wohl unverhofft kam, lässt sich in der österreichischen Sozialdemokratie deutlich schwerer argumentieren, als gegen die Dauerforderung aus der liberalen Ecke. Ob dadurch tatsächlich eine offene Diskussion innerhalb der Koalition angestoßen wird, ist freilich zu bezweifeln.

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