19.02.2025
ÖKOSYSTEM

Startups Upper Austria: „Silohafte Communities helfen nicht“

Startups Upper Austria feiert Ende Februar sein zweijähriges Bestehen. Im Rahmen dessen blickt Vorstandsvorsitzender Mathias Fink auf die Anfänge, gibt einen Ausblick in den Status Quo und plädiert für mehr Zusammenarbeit in Oberösterreich.
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Startups Upper Austria
© Startups Upper Austria - Mathias Fink von Startups Upper Austria.

Es war der Exit von Runtastic im Jahr 2015, der besonders in Oberösterreich für eine Aufbruchsstimmung in der Startup-Szene gesorgt hat. Jene war damals im nördlichen Bundesland sehr aktiv, wie sich Mathias Fink, Vorstandsvorsitzender Startups Upper Austria, noch erinnert. Er selbst betrat die Startup-Welt vor rund acht Jahren und erlebte eine emsige Community, aus der er einiges mitgenommen hat. Doch dann kam die Pandemie.

Startups Upper Austria als Anlaufstelle

„Über die Corona-Zeit ist die Community etwas eingeschlafen, es gab kaum Events und die Vernetzung litt auch daran“, sagt er. Mit Ende 2022 war dann Austrian Startups auf Fink zugekommen und hat ihn gefragt, ob er denn nicht die Zuständigkeit für Startups in Oberösterreich übernehmen wolle.

Fink war sofort Feuer und Flamme für seine neue Aufgabe, hatte bereits davor Events organisiert, wusste aber, dass das Ganze einen Rahmen bräuchte. Er belebte die Community wieder und schuf eine lokale Anlaufstelle für Gründer:innen. Das war die Geburt von Startups Upper Austria.

„Ich habe ein Team zusammengestellt und gemeinsam haben wir Strukturen geschaffen und den Fokus stark auf die Mitgliederzahl gelegt“, erklärt Fink. Innerhalb des ersten Jahres konnte man 100 Interessierte für sich gewinnen und damit ein Fundament schaffen. Man erweiterte schließlich den Vorstand und rief neue Event-Formate ins Leben. Darunter eine Möglichkeit für einen „niederschwelligen Austausch“, quasi einen Stammtisch ohne Programm, wo Gründer:innen vorbehaltlos über ihre Projekte sprechen können.

„Ganze Bandbreite einer Startup-Journey abdecken“

„Für Informationsaustausch und Weiterbildung organisieren wir zudem Meetups zu aktuellen und für die Community relevanten Themen, die vor den Stammtischen stattfinden“, erklärt Fink. „Und für Personen gedacht sind, die konkreten Input suchen.“ Des Weiteren entwickelte man “Kamingespräche” für erfahrene Founder:innen und Podiumsdiskussionen mit Speakern, die größere Themen wie Finanzierung oder Internationalisierung bei zielgerichteten Veranstaltungen in den Fokus rücken.

„Damit decken wir die ganze Bandbreite der Startup-Journey ab“, so Fink weiter. „Von der Ideenphase bis zum Scaleup. Eine Community lebt vom Austausch. Wichtig ist, dass unsere erfahrenen Gründer als Mentoren dabei sind. Und etwas zurückgeben können.“

Nun, da man zwei wird und in die Zukunft blickt, möchte man künftig den eigenen Scaleups und erfolgreichen Startups noch mehr Mehrwert bieten. „Eine Expansion etwa ist nicht immer leicht. Wenn man aber die richtige Ansprechperson hat, die sich etwa mit Marktregulatorik auskennt, mit der Produkt-Thematik und der Konkurrenz, Wissen zum Zugang für Förderungen bieten kann, Multiplikatoren finden, dann hilft das alles extrem in der Wachstumsphase. Es spart Zeit und Fehler“, sagt Fink, der in diesem Sinne die Kooperation mit der Außenwirtschaft Österreich hervorhebt. „Unseren Startups ist nicht immer bewusst, was alles möglich ist.“

Das brauchen Startups

Genau jene Startups brauchen Zugang zu Investoren-Netzwerken, Marken-Experten oder Standort-Agenturen in Zielländern, weiß Fink. Deshalb hat Startups Upper Austria bereits Kontakte zu internationalen Communities aufgebaut und sogar eine Agentur von zwei ehemaligen Gründern als Partner, die zwei Exits hinter sich haben und nun den Fokus auf Support setzen. Aktuell ist der Verein aus Oberösterreich in Deutschland und den USA aktiv, UK werde der nächste Schritt sein. Auch Indien soll künftig eines der Zielländer werden, um den asiatischen Markt abzudecken -inklusive Austauschprogramm oder Online-Veranstaltungen.

Startups Upper Austria versteht sich dahingehend allgemein als Vermittler zwischen Startup-Organisationen bzw. als ehrenamtlicher Verein, der von Gründer:innen für Gründer:innen gegründet wurde. Sowie unabhängig von politischen Interessen agieren und für Startups zur Wirtschaft auftreten kann. „Zudem sind wir ein ‚Safe Space‘, den man aufsuchen kann, wenn es einem schlecht geht“, betont Fink.

Nach zwei Jahren der Arbeit im oberösterreichischen Ökosystem weiß er auch, dass vor allem Risikokapital ein generelles Thema ist und bleiben wird. Zwar seien die gängigen Förderungen in Oberösterreich „top“, wie er sagt, dennoch brauche die Szene eine stärkere Positionierung zwecks Internationalisierung und generell bei österreichischen Investoren.

Startups Upper Austria für Kooperation statt Isolationismus

„Wir haben Startups, die Cashflow-positiv sind, gebootstrapped, aber mehr Kontakte zu Kapitalgebern und Experten wäre essentiell“, so Fink weiter. Ein inniger Wunsch von ihm bleibt, Fördermöglichkeiten für Kollaborationen zwischen Industrie und Startups aufzubauen. „Unternehmen bekommen ein Pilotprojekt bewilligt und gefördert und das Startup kann dann offiziell Rechnungen stellen und Umsatz verzeichnen“, erklärt er seine Vorstellung.

Zudem plädiert er dafür, die Netzwerkkomponente auszubauen und gemeinsam Symbiosen zu nutzen. „Aktuell ist es so, dass es viele eigene Kriterien zu erfüllen gibt, dabei aber wenig über den Tellerrand geschaut wird. Jeder von uns möchte die Startup-Szene erfolgreich machen, da helfen silohafte Communities nicht.“

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Symbolbild, erstellt mit Künstlicher Intelligenz (Google Gemini)
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Kaffeekapseln, Teebeutel, Etiketten, Verschlüsse, Tragetaschen: Der Verpackungsbegriff der neuen EU-Verordnung ist weit gefasst. Erfasst sind laut Wirtschaftskammer alle Verpackungen, die auf dem EU-Markt in Verkehr gebracht werden, unabhängig vom Material und davon, ob sie leer oder befüllt sind. Betroffen ist damit jedes Unternehmen, das Verpackungen oder verpackte Produkte in Verkehr bringt. Die Verordnung (EU) 2025/40, kurz PPWR, gilt seit heute in ihren Kernbestimmungen unmittelbar in allen 27 Mitgliedstaaten.

Nicht alle Vorgaben greifen sofort

Für Unternehmen ist das der wichtigste Punkt: Nur einzelne Pflichten sind ab dem Stichtag anwendbar. Das hält das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Klima- und Umweltschutz, Regionen und Wasserwirtschaft (BMLUK) in seinem Merkblatt fest. Zur Präzisierung der übrigen Vorgaben fehlten im Juni noch 18 Durchführungsrechtsakte und 17 delegierte Rechtsakte. Die Leerraumbegrenzung für Versandverpackungen, die Mindestrezyklatanteile und die Design-for-Recycling-Kriterien greifen ab 1. Jänner 2030. Die harmonisierte Entsorgungskennzeichnung folgt frühestens am 12. August 2028 oder 24 Monate nach Inkrafttreten der zugehörigen Durchführungsrechtsakte.

Handelsverband: „Sehenden Auges ins Verpackungschaos“

Der Handelsverband trägt die Ziele der Verordnung nach eigenen Angaben mit, kritisiert die Umsetzung aber scharf. Händler müssten informieren, prüfen, dokumentieren und nachweisen, hätten aber in vielen Fällen keinen Zugang zu den erforderlichen Unterlagen, weil diese typischerweise bei Verpackungsherstellern oder anderen vorgelagerten Akteuren lägen. „Brüssel schickt unsere Branche sehenden Auges ins Verpackungschaos“, sagt Geschäftsführer Rainer Will.

Anfang August legte die EU-Kommission die zweite Auflage ihrer FAQs vor, laut Handelsverband mit 26 neuen und sieben überarbeiteten Punkten. Der Verband fordert ein Moratorium für alle Bestimmungen, deren Auslegung, technische Umsetzung oder Vollziehbarkeit noch nicht rechtssicher geklärt ist. Ein neues Kapitel dieser FAQ-Auflage behandelt die Durchsetzung: Der Geltungsbeginn soll Handelsströme und Lieferketten nicht stören. Rechtsverbindliche Auslegungen sind Leitlinien und FAQs der Kommission laut Wirtschaftskammer allerdings nicht.

Der erste Schritt ist die eigene Rolle

Die Wirtschaftskammer bezeichnet die korrekte Einordnung der eigenen Rolle als zentrale Herausforderung. Die Konformitätserklärung trifft den Erzeuger, also wer eine Verpackung oder ein verpacktes Produkt unter eigenem Namen oder eigener Marke herstellt oder herstellen lässt. Er muss dafür ein Konformitätsbewertungsverfahren durchführen und eine technische Dokumentation erstellen. Importeure fordern diese Unterlagen ein und bewahren sie auf, fünf Jahre bei Einweg- und zehn Jahre bei Mehrwegverpackungen. Vertreiber trifft ein geringerer Sorgfaltsmaßstab: Sie müssen prüfen, ob Erzeuger und Importeur auf der Verpackung angeführt sind.

Ausnahme für Kleinstunternehmen, mit einem Haken

Für Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Mitarbeitern und weniger als zwei Millionen Euro Umsatz oder Bilanzsumme gelten laut Wirtschaftskammer Erleichterungen. In der Regel treffen sie dann die Vertreiberpflichten. Wer als Kleinstunternehmen fertig verpackte Ware einkauft, die im Rahmen einer Lohnabfüllung bereits unter der eigenen Marke gelabelt wurde, gilt rechtlich nicht als Erzeuger.

Die Ausnahme greift jedoch nicht, sobald Einzelkomponenten wie Tiegel, Deckel und Dichtungsring zugekauft und im eigenen Betrieb befüllt oder zusammengesetzt werden. Dann entsteht die Verkaufseinheit erst dort, und das Unternehmen wird laut Wirtschaftskammer zum originären Erzeuger.

Stoffgrenzwerte und Lagerbestände

Inhaltlich anwendbar sind seit heute die Anforderungen an Stoffe in Verpackungen nach Artikel 5. Für Blei, Cadmium, Quecksilber und sechswertiges Chrom gilt ein Summengrenzwert von 100 mg/kg. Für Verpackungen mit Lebensmittelkontakt kommen PFAS-Grenzwerte hinzu: 25 ppb für einzelne und 250 ppb für die Summe der nicht-polymeren PFAS. Eine vollständig harmonisierte EU-Prüfmethode dafür gibt es laut dem Umweltdienstleister Interzero in seinen PPWR-FAQ noch nicht.

Verpackungen, die vor dem 12. August in Verkehr gebracht wurden, sind von den neuen Verpflichtungen ausgenommen. Das gilt laut Wirtschaftskammer etwa für bestehende Lagerbestände bei Vertreibern.

In Österreich fehlt die Novelle

An der Verpflichtung zur Teilnahme an einem Sammel- und Verwertungssystem ändert sich vorerst nichts, ebenso wenig an den Meldepflichten. Ein Begutachtungsentwurf für die notwendige AWG-Novelle liegt laut Wirtschaftskammer noch nicht vor, damit fehlen auch die Strafbestimmungen. Das hat eine Konsequenz für Zweifelsfälle: Einen Feststellungsbescheid zur eigenen Rolle kann es erst geben, wenn eine nationale Begleitgesetzgebung mit Verwaltungsstrafbestimmungen in Kraft ist.

Die Konsument:innen sind längst weiter

Eine aktuelle Studie von PwC Österreich zeigt, dass die Erwartungen der Kundschaft weiter reichen. Befragt wurden im Juni 1.000 Personen zwischen 14 und 75 Jahren. Neun von zehn ärgern sich über unnötig große Verpackungen, 84 Prozent fordern nachhaltige Verpackungen als verpflichtenden Standard.

Ausgerechnet im Onlinehandel, wo der Handelsverband die größten Umsetzungsprobleme ortet, sind die Erwartungen hoch: 83 Prozent erwarten wiederverwendbare Versandverpackungen, 72 Prozent nehmen dafür längere Lieferzeiten in Kauf.

„Wer Verpackung reduziert, Mehrweg ermöglicht und Entsorgung einfacher macht, gewinnt nicht nur regulatorische Sicherheit, sondern echtes Kundenvertrauen“, sagt Stefan Merl, Director Sustainability Services bei PwC Österreich.

Ob das geforderte Moratorium kommt, ist offen. Wie Unternehmen Mehrweg als Geschäftsmodell denken können, hat Martina Scheuch im April in einem Gastkommentar auf brutkasten beschrieben. Worauf junge Unternehmen bei Verpackungen von Anfang an achten sollten, erklärte Interzero-Geschäftsführer Thomas Glatz im Verpackungs-1×1.

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