12.06.2017

Startups und Social Media – Beziehungsstatus: Erfolg versprechend!

Warum gerade Startups in der Kommunikation auf Social Media Kanäle setzen sollten und welchen Impact professionelles Social Media Marketing für diese haben kann - ein paar Gedanken in sechs Punkten.
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Mittlerweile wissen Startups wie auch Corporates: Ohne Social Media Kanäle lässt sich im Jahr 2017 nur schwer Marketing machen. Aus diesem Grund setzen weiterhin immer mehr Unternehmen einen Fokus in ihrem Marketing- und Kommunikations-Mix auf Facebook, Instagram, Twitter, Snapchat, Pinterest und die diversen anderen sozialen Netzwerke.

  1. Potentielle Kunden und Partner in den Social Medias erreichen.

Als Beispiel: Mehr als 3,5 Millionen Österreicher sind auf Facebook registriert, etwa eine Million Österreicher nutzen Instagram, 770.000 registrierte LinkedIn Nutzer kommen aus Österreich und immerhin noch etwa 150.000 der Österreicher tummeln sich auf Twitter. Kommunikationsstrategie: B2B oder B2C? Diese Frage stellt sich bei solch hohen Nutzerzahlen nicht mehr. Als Startup kann man in den sozialen Netzwerken mit den richtigen Inhalten und einer kreativen Umsetzung all jene Menschen erreichen, die sich für das jeweilige Angebot, sei es eine App, eine Dienstleistung oder ein Produkt, interessieren. Durch professionelles Content- als auch Community Management, und das zu einem relativ geringen Kostenaufwand vor allem im Vergleich mit Werbeformen in den “klassischen Medien”.  

  1. Ohne großen Aufwand neue Produkte, Dienstleistungen und Angebote promoten.

Noch nie war es, auch für kleine Unternehmen, so einfach neue Produkte, Angebote oder Updates der App zu kommunizieren oder eine neue Dienstleistung aus dem Portfolio zielgerichtet unter die Leute zu bringen. Hierzu sollte man aber die Sprache der einzelnen Netzwerke sprechen, was die Darstellung der eigenen Inhalte angeht. Die Social Medias funktionieren nicht gleich, dessen muss man sich im vorhinein bewusst sein. Es empfiehlt sich für jedes Netzwerk eine eigene Content Strategie anhand der Zielsetzungen zu definieren.

Beispiel: Startup A launcht ein neues Produkt, setzt es kreativ in Szene und veröffentlicht dieses passend und auf die Social Medias zugeschnitten. Die schon davor aufgebaute Community wird darauf reagieren, es Liken, Sharen sowie auf den Beitrag anklicken der in den Online-Shop führt. Handelt es sich um eine starke Community so wird der eine oder andere Fan Feedback zum Produkt geben oder sich selbst mit diesem auf der (Facebook) Page verewigen, als auch natürlich auf dem privaten (Instagram) Channel, meist ungefragt, Werbung in Form von Postings, Markierungen oder dem Hashtag, für das Produkt machen. Stichwort: User Generated Content.        

  1. Trend: Bewegtbild. Hohe Reichweite durch Video Uploads.

Nicht nur auf Facebook werden Videos gerne von den Nutzern konsumiert, auch bei Instagram, LinkedIn oder Twitter erreicht das Bewegtbild Format sehr gute Impressions sowie im Idealfall viele Interaktionen. Genau diesen Trend gilt es auch für Startups zu nutzen. Videos für die Social Medias, lassen sich mit einem aktuellen Smartphone relativ einfach erstellen, sind schnell zur richtigen Zeit hochgeladen und schaffen bei dem nötigen Maß an Kreativität die gewünschte Awareness. Und darüber hinaus im besten Fall auch die vorher definierten Conversions, wie Klicks, Downloads oder Bestellungen. Auch Livestreams auf Facebook, Instagram und Twitter sollten in der Content Strategie berücksichtigt, in jedem Fall aber ein paar Mal vorab getestet werden. Mit einem aktuellen Smartphone, einer guten Internetverbindung sowie unter Berücksichtigung von ein paar wenigen weiteren Details, ist jedes Startup derzeit in der Lage spannenden Content LIVE in die Social Media Welt(en) zu streamen.       

  1. Interaktion und direktes Feedback durch die Fans und Follower.

Social Media Präsenzen eignen sich wunderbar um Feedback über das eigene Produkt oder die eigene Dienstleistung, durch die im Vorfeld aufgebaute Community einzuholen. Wo findet man am schnellsten und einfachsten Beta Tester für die neue App oder die Erweiterung des Online Shops? Die Chance ist hoch solche in der eigenen Facebook oder Twitter Community anzutreffen. Einfach Posting erstellen und einen direkten Link anbieten die Mehrzahl der Fans interessieren sich für das Angebot, sonst wären sie nicht Fans der Page geworden. Auch fungieren Fans und Follower durch jedes Like, jeden Share oder Retweet als Multiplikatoren der eigenen Inhalte und werden so zu “Brand Ambassadors” in deren eigener Community.

Tipp: Vorsichtig sein, auch Fans werden sich kritisch äußern oder schlechte Bewertungen abgeben, wenn sie mit der Performance nicht zufrieden sind. Darauf kann und muss man sich vorbereiten. Unabdingbar in diesem Fall: Laufendes Monitoring der eigenen Präsenzen bzw. generell der Social Medias.

  1. Social Media Ad Kampagnen funktionieren einfach besser mit starken Social Media Pages.

Mittlerweile ist Social Advertising fixer Bestandteil der unternehmerischen Marketing Strategie geworden. Alle größeren sozialen Netzwerke bieten Möglichkeiten an, auf der jeweiligen Plattform Werbung zu schalten. Das sollte selbstverständlich auch von Startups genutzt werden. Strategie, Zielsetzung und Kreativität sind hier die relevantesten Stichworte. Auch mit kleineren Ad Budgets können Erfolge gefeiert sowie gute Conversion Rates erzielt werden. Aber was nutzt eine Ad Kampagne bei Facebook, wenn die eigene Unternehmens-Facebook Page schlecht oder gar nicht betreut und gepflegt wird? Nicht die Ad Kampagnen stehen im Vordergrund – diese sind gezielt und bewusst einzusetzen – sondern die täglichen organischen Postings als auch die professionelle Betreuung der eigenen Community.   

Tipp: Sponsert nicht Beiträge die schon organisch schlecht performt haben, das hat nämlich wahrscheinlich auch seinen Grund. Setzt stattdessen Budget auf die Postings die auch ohne Bezahlung von den Fans und Followern positiv auf- und wahrgenommen werden. Der Impact wird in der Gesamtbetrachtung ein größerer sein.   

  1. Buzzword: Influencer Marketing.

Nicht für jedes Startup macht diese Form des Marketings Sinn. Influencer engagieren im Bereich MedTech oder FinTech (einen Versuch wäre es vielleicht wert)? Es sind vor allem die Startups aus dem Lifestyle Bereich oder mit einem “stylishen” und herzeigbaren Produkt, bei denen sich eine solche Kampagne lohnen könnte. Influencer verfügen über viele Follower auf den diversen Channels. Kommunizieren sie glaubhaft und konnten eine sehr aktive Community aufbauen, wird eine Kooperation auch für Startups, gerade aus den erwähnten Bereichen, als zusätzliche und authentische “Werbeform” spannend.

Beispiel: Ein Startup hat eine innovative Travel App in den App Stores gelauncht. Hier würde es sich natürlich anbieten mit einem Influencer mit dem Fokus Reisen eine Zusammenarbeit einzugehen. Selbiger promoted über seine Channels die neue App und erreicht genau die User, die Interesse am Thema Reisen haben. Aber Vorsicht: Qualität vor Quantität – nicht jeder Influencer mit hunderttausenden Followern eignet sich für eine solche Kooperation.            

Das Thema Social Media geht selbstverständlich weit über diese sechs Punkte hinaus. Diese sollen nur als Orientierung verstanden werden, welche Möglichkeiten die sozialen Netzwerke für Startups bieten können.

Die Brutkasten Channels findet ihr hier: Facebook, Instagram, Twitter & LinkedIn.

Andreas Mittelmeier ist Social Media und Online Kommunikator bei “Social Competence – Digital Consulting“, unterstützt den Brutkasten in digitalen Agenden und schreibt regelmäßig Beiträge für die Plattform.

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Rechtsanwalt Christian Nordberg | (c) Nordberg

Mitten in der österreichischen Startup-Szene sorgte das Quantencomputing-Unternehmen ParityQC im April diesen Jahres für Aufsehen: Das Unternehmen rund um Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser sicherte sich ein Investment der B&C Innovation Investments GmbH, die mit einem nicht genannten Betrag beim Spin-off einstieg. Laut einer Aussendung der Uni Innsbruck und der Österreichische Akademie der Wissenschaften erreichte ParityQC eine Bewertung vergleichbar mit US-börsennotierten Quantenunternehmen. Diese Bewertungen bewegten sich zum damaligen Zeitpunkt meist im niedrigen neunstelligen Bereich. (brutkasten berichtete).

Aber wie läuft ein solcher Deal ab, insbesondere wenn es um hochsensible Technologien wie Quantencomputing geht? brutkasten hatte die Gelegenheit, mit Christian Nordberg, dem Rechtsanwalt, der die Transaktion rechtlich begleitet hat, zu sprechen. Nordberg liefert Einblicke in die Dynamik einer solchen Finanzierung, die Rolle der IP-Rechte und die rechtlichen Rahmenbedingungen. Zudem liefert Nordberg auch Tipps für Startups, die sich in einer Finanzierungsrunde befinden.

Die Ausgangslage im Fall von ParityQC

Das 2019 gegründete Unternehmen ParityQC hat sich in kürzester Zeit einen Namen in der internationalen Quantencomputing-Szene gemacht. Die Gründer Wolfgang Lechner und Magdalena Hauser entwickelten ein einzigartiges Architekturmodell für Quantencomputer, das speziell auf Optimierungsprobleme ausgerichtet ist. Diese Technologie ist in der Lage, komplexe Probleme schneller und effizienter zu lösen als herkömmliche Systeme – ein entscheidender Vorteil in Bereichen wie Logistik, Energienetzwerken und Finanzmärkten.

Anders als viele Startups, die oft Jahre brauchen, um profitabel zu werden, hatte ParityQC in der Phase der Finanzierungsrunde bereits eine starke finanzielle Basis. Dank renommierten Kunden wie NEC ist das Unternehmen nach eigenen Angaben seit 2023 profitabel – eine Seltenheit in der Quantenbranche (brutkasten berichtete).

“Ein Unternehmen wie ParityQC, das bereits operativ erfolgreich ist, hat natürlich eine viel bessere Verhandlungsposition gegenüber Investoren als ein Startup in der Frühphase, das dringend Kapital benötigt,“ erklärt Nordberg. Die Profitabilität und die bereits bestehende Kundenbasis gaben dem Unternehmen eine gewisse Unabhängigkeit und Verhandlungsmacht.

Die Bedeutung von IP-Rechten

In der hochspezialisierten Welt des Quantencomputings kommen rechtliche Herausforderungen, wie die Bewertung und Absicherung geistigen Eigentums, besonders stark zum Tragen. Bei einer Due-Diligence-Prüfung wird das gesamte Unternehmen auf Herz und Nieren geprüft – von den finanziellen Aspekten über das Geschäftsmodell bis hin zu den IP-Rechten.

Nordberg erklärt: „Für den Investor steht die Frage im Vordergrund, wie gut die einzigartigen Technologien von ParityQC rechtlich geschützt und risikominimiert werden können.“ IP-Rechte, insbesondere bei einer technologischen Innovation, die wie bei ParityQC eine Zukunftsbranche vorantreibt, sind ein entscheidender Faktor, um das Investment langfristig abzusichern.

In diesem Fall wurde ein technischer Berater hinzugezogen, der die Patente und Technologien im Detail analysierte. Neben dem rechtlichen Schutz ist es hier wichtig, dass der Inhalt und die Funktionsweise der Technologie verstanden werden. “Bei Quantencomputing war das auch für uns als Kanzlei eine besondere Herausforderung, da es sich um hochkomplexe technologische Entwicklungen handelt”, so Nordberg.

Weit mehr als reine Paragraphen

Die Rechtsberatung spielte in der Verhandlungsphase von ParityQC eine zentrale Rolle. Neben der Prüfung der rechtlichen Aspekte war es für Nordberg und sein Team essenziell, das Unternehmen durch die Verhandlungen zu begleiten und strategisch zu beraten. Der Unterschied zu größeren Unternehmen besteht oft darin, dass Startups keine eigenen Rechtsabteilungen oder Corporate-Strukturen besitzen. “Bei ParityQC war das zwar nicht der Fall, Startups in der Frühphase benötigen allerdings oft nicht nur rechtliche, sondern auch strukturelle Unterstützung, um den Anforderungen von Investoren gerecht zu werden“, betont Nordberg.

Die Anforderung an den Rechtsberater ist nicht nur eine klassische Rechtsberatung zu liefern, sondern auch ein Verständnis für unternehmerische Abläufe mitzubringen. “Wenn Startups Unterstützung bei Verhandlungen benötigen, dann geht es häufig auch darum, die Verhandlungsposition zu stärken und sicherzustellen, dass das Startup langfristig von der Partnerschaft mit dem Investor profitiert,“ erklärt Nordberg.

Ein zusätzlicher, oft unterschätzter Aspekt sind dabei die vertraglichen Feinheiten, die sich aus der Investmentrunde ergeben. Hierzu zählt etwa der Gesellschaftsvertrag, der neu aufgesetzt wird, um Investoren Mitsprache- und Vetorechte einzuräumen, ohne dabei die Gründungsgesellschaften in ihrer zukünftigen Geschäftsentwicklung zu stark einzuschränken.

Tipps für Startups in Finanzierungsphasen

Nordberg gibt zudem auch Ratschläge für Startups, die sich in einer Finanzierungsphase befinden. „Investoren wollen sehen, dass ein Startup eine gewisse Struktur aufweist, da dies Vertrauen schafft“, betont er. Dabei gehe es keinesfalls darum, die Atmosphäre eines Konzerns zu simulieren, sondern vielmehr darum, grundlegende Prozesse und Abläufe klar zu definieren. “Wenn ein Startup strukturiert auftritt und den genauen Finanzierungsbedarf kennt, zeigt das den Investoren, dass sie es mit einer professionellen Organisation zu tun haben,“ so Nordberg.

Ein weiterer Tipp des erfahrenen Anwalts betrifft die Wahl des Investors. Hier sollten Gründer:innen darauf achten, dass der Investor zur Unternehmenskultur und den Zielen passt. Neben dem finanziellen Beitrag sind es oft die Netzwerke, Branchenkenntnisse und die Unterstützung bei der Weiterentwicklung des Produkts oder der Dienstleistung, die ein Investor bieten kann. “Ein Startup sollte sich gut überlegen, ob der Investor lediglich Kapital bereitstellt oder auch strategischen Mehrwert bringt,“ erklärt Nordberg.

Arbeit mit Startups erfordert Dynamik und Flexibität

Nordberg teilt zudem auch seine persönlichen Learnings. Für Rechtsanwälte, die sich mit Startup-Beratung beschäftigen, bringt diese Arbeit eine besondere Dynamik und Flexibilität mit sich. Die oft noch jungen Gründer:innen sind stark auf die Entwicklung ihrer Produkte und Ideen fokussiert, und Rechtsberatung muss daher effizient und verständlich sein. „Die Gründer haben selten die Zeit und Kapazität, sich in komplexe juristische Details einzuarbeiten. Da ist es unsere Aufgabe, sie praxisnah und lösungsorientiert zu unterstützen,“ sagt Nordberg.

Abschließend betont Nordberg, dass es für die österreichische Gründerszene ein positives Signal sei, dass ein so komplexes Thema wie Quantencomputing in Österreich erfolgreich im Zuge einer Eigenkapitalrunde finanziert werden konnte. Der Anwalt ist überzeugt, dass derartige Deals dazu beitragen, den Innovationsstandort Österreich zu stärken. Mit seiner Kanzlei sieht er sich gut aufgestellt, um weiteren Startups den Weg durch die komplexe Welt der Investorengespräche zu ebnen – eine Rolle, die in einer wachsenden Startup-Landschaft immer wichtiger wird.


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